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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 26. Juli 2017

So kann’s bleiben

26 Mittwoch Jul 2017

Posted by Nobody in Klatsch

≈ 4 Kommentare

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Foto, Natur


26°C die Luft, das Bier kalt … so kann es den Rest des Sommers bleiben.

Der Fall Bivsi Rana

26 Mittwoch Jul 2017

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Integration, Recht

Die kleine nepalesische Deutsche Bivsi Rana darf wieder zurück nach Schland … zusammen mit ihren Eltern, mit denen sie am 29. Mai 2017 abgeschoben wurde (Rheinische Post). Die in Schland geborene Gymnasiastin hätte nie abgeschoben werden dürfen und ihre Eltern hätten auch nicht fast 20 Jahre vergeblich um Asyl­status kämpfen müssen, sondern längst eingebürgert werden können, wenn … ja wenn wir ein modernes Einwanderungsgesetz hätten.

Ich habe nie verstanden, warum Angie dem rechten Flügel der CDU und na­tür­lich erst recht der CSU nachgibt und gegen ein Einwanderungsgesetz ist, in dem alle Migrationstatbestände zusammen­gefasst sind und das einen fließenden Über­gang zwischen den Verfahren ermöglicht.

Als Bivsis Vater Bimh Rana 1998 aus Nepal floh, da war dort Bür­gerkrieg. Als Mutter Rana drei Jahre später folgte, immer noch, aber da flog auf, dass Bimh Rana im Asyl­antrag einen falschen Namen angegeben und die Existenz seines Sohnes verschwiegen hatte. Der studiert inzwischen mit eigenem Visum in Os­na­brück und wurde nicht abgeschoben.

Als 2013 die Aufenthaltsgenehmigung der Familie auslief, da war auch der Bürgerkrieg in Nepal längst vorbei. Die Abschiebung war also rein rechtlich voll OK … aber Scheiße. Das sieht inzwischen auch der neue NRW-Integra­tions­mi­nister Joachim Stamp (FDP) so:

    Das ist ein ganz spezifischer Einzelfall ist, wo so ziemlich alles in der Ver­gan­genheit schief gelaufen ist, was schief laufen kann – seitens der Eltern, aber auch von nahezu allen beteiligten Behörden sind Fehler gemacht worden“.

Nicht gefolgt

26 Mittwoch Jul 2017

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Integration, Recht

Der EuGH ist heute den Schlussanträgen der Generalanwältin weitestgehend nicht gefolgt und hat den durchgewunkenen Grenzübertritt von Schutzsu­chen­den als illegalen Grenzübertritt qualifiziert. Wenn die Pressemitteilung des EuGH (PDF) das Urteil richtig wiedergibt, dann ist die Entscheidung ein Eiertanz. Denn einer­seits soll ganz formal über legal und illegal entschieden werden und an­der­erseits soll aufgrund der „Eintrittsklausel“ auch der an sich unzuständige Staat über „Asyl“ entscheiden können und sogar müssen, wenn

    … eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, nicht an den zu­stän­digen Mitgliedstaat überstellt werden darf, wenn infolge der Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl in­ternationalen Schutz begehrender Dritt­staats­angehöriger die Überstellung für sie mit der tatsäch­lichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.

Ein paar Zeilen zuvor ist aber zu lesen:

    … dass nicht ausschlaggebend ist, dass das Überschreiten der Grenze in einer Situation erfolgt, die durch die Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl in­ternationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger gekennzeichnet ist.

Konsistent geht anders.

Sex über 50?

26 Mittwoch Jul 2017

Posted by Nobody in Klatsch

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Menschen, Recht, Sex

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte über einen irgendwie wit­zigen Fall zu entscheiden (Application no. 17484/15).

Die Klägerin war im Alter von 50 Jahren Opfer einer verpfuschten Unterleibs-OP geworden und konnte (u.a.) keinen Sex mehr haben und keine Kinder mehr krie­gen (sie hatte aber auch schon zwei). Das portu­gie­si­sche Berufungsgericht hatte den ihr zuerkannten Schmerzensgeldbetrag herabgesetzt und dabei (u.a.) mit diesem Satz argumentiert:

    Additionally, it should not be forgotten that at the time of the operation the plaintiff was already 50 years old and had two children, that is, an age when sex is not as important as in younger years, its significance diminishing with age.

Das Urteil hat der EGMR als diskriminierend kassiert, weil es in der portugie­si­schen Rechtssprechung zwei Fälle gab, bei denen Männer unabhängig von Alter und Kindern höhere Schmerzensgelder zugesprochen bekommen haben.

Das Urteil halte ich im Ergebnis für richtig, die Begründung für falsch, denn ich hätte nicht auf Männlein/Weiblein abgestellt, sondern auf das Alter … aber das soll hier egal sein. In der ZEIT wird ganz losgelöst vom Spruch der Straßburger diskutiert, wie wichtig Sex über 50 ist und ob dabei das Geschlecht eine Rolle spielt. Der Forist LJA meint dazu:

    Zuerst einmal: Das Urteil des Menschengerichtshofs ist zu begrüßen. Das der portugiesischen Richter war absolut unakzeptabel. So dürfen Gerichte heut­zu­tage nicht argumentieren.
    Aber auch, da jetzt wieder die wohlfeilen, empörten Kommentare kommen: Jetzt mal in der realen Welt betrachtet (die sich von der juristischen durchaus unterscheidet) – wer möchte tatsächlich auf Dauer Sex mit Menschen über 50 haben, egal ob Männer oder Frauen, wenn deutlich jüngere Exemplare zur Verfügung stehen ?
    Bitte mal ganz ehrlich.

Aber hallo, wie is denn der drop?

Also nobody ist ja schon über 60 und sehr froh darüber, dass es so viele Mädels gibt, denen das nix ausmacht und ich bin auch nicht traurig darüber, dass es so viele schöne Frauen jenseits der 50 gibt.

Wer lesen kann …

26 Mittwoch Jul 2017

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Integration, Islam

… ist klar im Vorteil. Der Polizeibeamte aus Montabaur, der einer Kollegin den Handschlag verweigert hat, soll disziplinarrechtlich „behandelt“ werden … was auch immer dabei rauskommt, es wäre vermeidbar gewesen, denn Navid A ge­hört zur Ahmadiyya-Sekte, die aus nobody unerfindlichen Gründen für moderat im Islam angesehen wird.

Der verweigerte Handschlag kam übrigens mit Ansage. Lesen Sie mal, was Navid A. im März 2017 gegenüber dem Wochenspiegel in Trier zum Besten gegeben hat. Ein Musterbeispiel an Integration …sverweigerung … und sowas wird Polizist. Wenn der sich in einem späteren Verfahren auf Religionsfreiheit beruft, dann kriegt er auch noch Recht.

BTW: Wie stellt die FAZ so schön zur Aufregung der Rh-Pl-SPD über den Fall Navid A. fest:

    Nicht ohne Ironie ist, dass nun die SPD-geführte Landesregierung klare Kante zeigt. Als die CDU-Landesvorsitzende Julia Klöckner im Wahlkampf einen Imam kritisierte, der ihr nicht die Hand geben wollte, wurde ihr vom poli­ti­schen Gegner noch Populismus vorgeworfen.

Jupp :mrgreen:

Satt grün

26 Mittwoch Jul 2017

Posted by Nobody in Klatsch, Musik

≈ 3 Kommentare

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Natur, Pop, Video

Endlich hat es aufgehört zu regnen. Wurde auch Zeit. Der Rhein ist satt gefüllt und der Natur hat es gut getan. Die Wiese ist wieder satt grün. Der Sommer kehrt zurück.

Cue the Rain – Queen Latifah ❤ ❤ ❤ ich liebe diesen Wonneproppen … klar, die Nase 😛

Simple Erkenntnis

26 Mittwoch Jul 2017

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 9 Kommentare

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Europa, Integration, Recht

Die Generalanwältin beim EuGH kommt in ihren Schlussanträgen in den Rechts­sa­chen C-490/16 und C-646/16 (PDF) zu der simplen Erkenntnis, dass Dublin III gar nicht für Fälle von Massenintegration wie vor zwei Jahren gedacht war und deshalb unter den damaligen Umständen auch kein illegaler Grenzübertritt vorl­ag, mit der Folge, dass über den Schutzstatus des „Illegalen“ nicht unbedingt das erste EU-Land entscheiden muss, in dass der Flüchtling eingereist ist.

Das Durchwinken der Flüchtenden z.B. durch die Kroaten nach Slowenien sei zwar kein Visum, aber schließe den illegalen Grenzübertritt aus.

Mit Schengen habe im Übrigen Dublin III nix zu tun, weil … das hab ich nicht verstanden … da war mir die Argumentationskette von Frau Sharpston zu kühn. Jedenfalls durften in der Ausnahmesituation die Grenzen auch ohne Absprache mit den anderen EU-Ländern aufgemacht werden.

Angie hatte also Recht … BTW: nobody auch, denn dass Dublin dafür nicht ge­schaf­fen wurde und ist, habe ich hier mantrahaft wiederholt.

So weit, so gut … aber nun denken wir mal weiter, oder zurück. Für den kla­gen­den Syrer und die beiden Afghaninnen sollte doch Krotien oder Slowenien in jedem Fall sicherer sein als ihre Herkunftsländer. Dort, im Balkan, wollen sie aber nicht bleiben, sondern nach Österreich (was den beiden aus Afghanistan gelungen ist) bzw. nach Schland. Warum? Weil es ihnen da besser ergeht. Das ist ein Argument, aber kein Grund für die Weiterreise.

Dieses Argument schließt zwar nicht aus, dass es echte, nicht nur wirtschaftliche Fluchtgründe gibt, mach aber den Schutzsuchenden unglaubwürdig.

Dieses Ergebnis, wenn es zum Urteil werden sollte, zeigt auch, wie wichtig ein für die ganze EU verbindlicher Verteilmechanismus wäre. Wenn man bloß Grie­chenland aus Dublin rausnimmt, dann verlagert man das Problem nur auf das nächste Land, das dann irgendwann auch aus Dublin rausfällt … usw.

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