26°C die Luft, das Bier kalt … so kann es den Rest des Sommers bleiben.
So kann’s bleiben
26 Mittwoch Jul 2017
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in26 Mittwoch Jul 2017
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in26 Mittwoch Jul 2017
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Die kleine nepalesische Deutsche Bivsi Rana darf wieder zurück nach Schland … zusammen mit ihren Eltern, mit denen sie am 29. Mai 2017 abgeschoben wurde (Rheinische Post). Die in Schland geborene Gymnasiastin hätte nie abgeschoben werden dürfen und ihre Eltern hätten auch nicht fast 20 Jahre vergeblich um Asylstatus kämpfen müssen, sondern längst eingebürgert werden können, wenn … ja wenn wir ein modernes Einwanderungsgesetz hätten.
Ich habe nie verstanden, warum Angie dem rechten Flügel der CDU und natürlich erst recht der CSU nachgibt und gegen ein Einwanderungsgesetz ist, in dem alle Migrationstatbestände zusammengefasst sind und das einen fließenden Übergang zwischen den Verfahren ermöglicht.
Als Bivsis Vater Bimh Rana 1998 aus Nepal floh, da war dort Bürgerkrieg. Als Mutter Rana drei Jahre später folgte, immer noch, aber da flog auf, dass Bimh Rana im Asylantrag einen falschen Namen angegeben und die Existenz seines Sohnes verschwiegen hatte. Der studiert inzwischen mit eigenem Visum in Osnabrück und wurde nicht abgeschoben.
Als 2013 die Aufenthaltsgenehmigung der Familie auslief, da war auch der Bürgerkrieg in Nepal längst vorbei. Die Abschiebung war also rein rechtlich voll OK … aber Scheiße. Das sieht inzwischen auch der neue NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) so:
26 Mittwoch Jul 2017
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Der EuGH ist heute den Schlussanträgen der Generalanwältin weitestgehend nicht gefolgt und hat den durchgewunkenen Grenzübertritt von Schutzsuchenden als illegalen Grenzübertritt qualifiziert. Wenn die Pressemitteilung des EuGH (PDF) das Urteil richtig wiedergibt, dann ist die Entscheidung ein Eiertanz. Denn einerseits soll ganz formal über legal und illegal entschieden werden und andererseits soll aufgrund der „Eintrittsklausel“ auch der an sich unzuständige Staat über „Asyl“ entscheiden können und sogar müssen, wenn
Ein paar Zeilen zuvor ist aber zu lesen:
Konsistent geht anders.
26 Mittwoch Jul 2017
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inDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte über einen irgendwie witzigen Fall zu entscheiden (Application no. 17484/15).
Die Klägerin war im Alter von 50 Jahren Opfer einer verpfuschten Unterleibs-OP geworden und konnte (u.a.) keinen Sex mehr haben und keine Kinder mehr kriegen (sie hatte aber auch schon zwei). Das portugiesische Berufungsgericht hatte den ihr zuerkannten Schmerzensgeldbetrag herabgesetzt und dabei (u.a.) mit diesem Satz argumentiert:
Das Urteil hat der EGMR als diskriminierend kassiert, weil es in der portugiesischen Rechtssprechung zwei Fälle gab, bei denen Männer unabhängig von Alter und Kindern höhere Schmerzensgelder zugesprochen bekommen haben.
Das Urteil halte ich im Ergebnis für richtig, die Begründung für falsch, denn ich hätte nicht auf Männlein/Weiblein abgestellt, sondern auf das Alter … aber das soll hier egal sein. In der ZEIT wird ganz losgelöst vom Spruch der Straßburger diskutiert, wie wichtig Sex über 50 ist und ob dabei das Geschlecht eine Rolle spielt. Der Forist LJA meint dazu:
Aber hallo, wie is denn der drop?
Also nobody
ist ja schon über 60 und sehr froh darüber, dass es so viele Mädels gibt, denen das nix ausmacht und ich bin auch nicht traurig darüber, dass es so viele schöne Frauen jenseits der 50 gibt.
26 Mittwoch Jul 2017
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… ist klar im Vorteil. Der Polizeibeamte aus Montabaur, der einer Kollegin den Handschlag verweigert hat, soll disziplinarrechtlich „behandelt“ werden … was auch immer dabei rauskommt, es wäre vermeidbar gewesen, denn Navid A gehört zur Ahmadiyya-Sekte, die aus nobody
unerfindlichen Gründen für moderat im Islam angesehen wird.
Der verweigerte Handschlag kam übrigens mit Ansage. Lesen Sie mal, was Navid A. im März 2017 gegenüber dem Wochenspiegel in Trier zum Besten gegeben hat. Ein Musterbeispiel an Integration …sverweigerung … und sowas wird Polizist. Wenn der sich in einem späteren Verfahren auf Religionsfreiheit beruft, dann kriegt er auch noch Recht.
BTW: Wie stellt die FAZ so schön zur Aufregung der Rh-Pl-SPD über den Fall Navid A. fest:
Jupp
26 Mittwoch Jul 2017
26 Mittwoch Jul 2017
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Die Generalanwältin beim EuGH kommt in ihren Schlussanträgen in den Rechtssachen C-490/16 und C-646/16 (PDF) zu der simplen Erkenntnis, dass Dublin III gar nicht für Fälle von Massenintegration wie vor zwei Jahren gedacht war und deshalb unter den damaligen Umständen auch kein illegaler Grenzübertritt vorlag, mit der Folge, dass über den Schutzstatus des „Illegalen“ nicht unbedingt das erste EU-Land entscheiden muss, in dass der Flüchtling eingereist ist.
Das Durchwinken der Flüchtenden z.B. durch die Kroaten nach Slowenien sei zwar kein Visum, aber schließe den illegalen Grenzübertritt aus.
Mit Schengen habe im Übrigen Dublin III nix zu tun, weil … das hab ich nicht verstanden … da war mir die Argumentationskette von Frau Sharpston zu kühn. Jedenfalls durften in der Ausnahmesituation die Grenzen auch ohne Absprache mit den anderen EU-Ländern aufgemacht werden.
Angie hatte also Recht … BTW: nobody
auch, denn dass Dublin dafür nicht geschaffen wurde und ist, habe ich hier mantrahaft wiederholt.
So weit, so gut … aber nun denken wir mal weiter, oder zurück. Für den klagenden Syrer und die beiden Afghaninnen sollte doch Krotien oder Slowenien in jedem Fall sicherer sein als ihre Herkunftsländer. Dort, im Balkan, wollen sie aber nicht bleiben, sondern nach Österreich (was den beiden aus Afghanistan gelungen ist) bzw. nach Schland. Warum? Weil es ihnen da besser ergeht. Das ist ein Argument, aber kein Grund für die Weiterreise.
Dieses Argument schließt zwar nicht aus, dass es echte, nicht nur wirtschaftliche Fluchtgründe gibt, mach aber den Schutzsuchenden unglaubwürdig.
Dieses Ergebnis, wenn es zum Urteil werden sollte, zeigt auch, wie wichtig ein für die ganze EU verbindlicher Verteilmechanismus wäre. Wenn man bloß Griechenland aus Dublin rausnimmt, dann verlagert man das Problem nur auf das nächste Land, das dann irgendwann auch aus Dublin rausfällt … usw.