Auf zwei Seiten begründet die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zum Strafsenat des OLG Dresden, warum die Revision des Galgenmanns als Nebenkläger unzulässig ist. Weil nämlich … § 395 Abs. 3 StPO sagt: Geht nit!
nobody
am 8. Februar 2017 in seiner Revisionserwiderung: „… der Anzeigenerstatter will sich erst in der Revision zum Nebenkläger machen und es ist kein Grund ersichtlich, warum hier die Nebenklage zugelassen werden sollte (§ 395 Abs. 3 StPO).“
Ein Satz 😎
Sichmar wird doch ohne „e“ geschrieben….
Jupp! Han isch dem Döbeldödel auch gesagt, meinte sein Kohlmann, es gäbe auch die Schreibweise mit IE
Wat sollste darauf antworten? Vllt: Es gibt viel unter Allahs weitem Himmel auf der Scheibenerde.
Das is keine Scheibenerde, die Erde hat eher die Form eines Rochens! Auf den gerade hochgeklappten Seitenflügeln sitzen die Erdowahns, Frittenclowns etc dieser Erde und wissen noch nicht, dass der Rochen die Dinger bald wieder abwärts bewegt. Wir gucken uns das einstweilen vom Steert aus an…. und jetzt weiß wieder keine Sau aussem Süden, Westen, Osten, watten Steert is.