Wenn es Absicht war, dann ist Herr S. ein Genie, wenn nicht … auch egal und einfach genial. Natürlich war die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet, weswegen sie das Trio Infernale (§ 15a BVerfGG) erst gar nicht zur Entscheidung angenommen hat und sich die einstweilige Vergnügung damit erledigt hat. Und das muss das Bundesverfassungsgericht nicht mal begründen … hat’s aber gemacht und sogar ziemlich ausführlich. Für wen? Den Beschwerdeführer wohl kaum und die Vertreter von beklagten Schland werden auch nix Neues erfahren haben. Nein, dass ist eine Botschaft an ErdoWahn und alle anderen trolligen Voll-Horste in der Welt, die was von Rechtsstaat faseln:
- Beschluss des BVerfG vom 8. März 2017 – 2 BvR 483/17 –
… Zwar haben Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Hierzu bedarf es der – ausdrücklichen oder konkludenten – Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung gemäß Art. 32 Abs. 1 GG fällt … Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können sie sich nicht auf Grundrechte berufen. Denn bei einer Versagung der Zustimmung würde es sich nicht um eine Entscheidung eines deutschen Hoheitsträgers gegenüber einem ausländischen Bürger handeln, sondern um eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik, bei der sich die deutsche und die türkische Regierung auf der Grundlage des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten (Art. 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen) begegnen …
KLATSCH! „Die Richter hätten die Klage auch ohne Begründung abweisen können. Stattdessen nutzten sie die Gelegenheit für die grundsätzlichen Anmerkungen. Auffällig ist auch, dass die Beschwerde sehr schnell bearbeitet und die Entscheidung rasch veröffentlicht wurde …“ (SPIEGEL).
ich glaube aber nicht, dass das die „Adressaten“ interessiert…
https://de.sputniknews.com/politik/20170310314850095-russland-deutschland-sportfunktionaere-einreise-verweigerung/
nein das denke ich auch nicht
http://spon.de/aeWie
Nachtrag:
https://www.igfm.de/tuerkei/christen-in-der-tuerkei/
Angesichts dessen müsste der Papst jetzt endlich einmal „schwere Strafmaßnahmen“ gegen die Türkei verhängen.
Update:
http://spon.de/aeWim
Streng genommen müsste die Maschine dann eigentlich abgeschossen werden
In Wien würde man sagen: Der bettelt um a Watsch’n
OT:
Was sagt man hierzu:
http://m.metronieuws.nl/nieuws/binnenland/2017/02/wilders-opent-aanval-op-d66-met-nepfoto-pechtold
Ein Urteil auf den Weg bringen und es hernach durchzusetzen sind ja 2 paar Schuhe .Der schwarze Peter liegt sowieso bei den Politikern . Mein Tip : Durchmogeln wie bisher , soll heissen , absagen wegen fehlender Parkplätze , Nichteinhalten der Brandschutzbestimmungen …und sich amüsieren über durchgeknallte anatolischer Emporkömmlinge .In 4 Wochen ist dieser Spuk vorbei und dann gibts in türkischen Landen lange Zeit nichts mehr zu „“ Wählen „“ .
PS . Viele Kulturvölker hatten in ihrer Geschichte eine heroische tausendjährige Phase mit grossen starken Führern . Diese spezielle Erfahrung ( mit 80 -jähriger Verspätung ) sollte man auch den Türken nicht vorenthalten .Aber wenn möglich bis zum bitteren Ende dass somit eine Dolchstosslegende überflüssig wird .