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Tagesarchiv 16. September 2016

Galgenmann-Berufung angenommen

16 Freitag Sept 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 7 Kommentare

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Internet, Nazi, Recht, Wordpress

nobody darf die erfreuliche Nachricht überbringen, dass das LG Chemnitz mei­ne Berufung gegen das „Galgen-Urteil“ des AG Aua angenommen hat. Ich glaube, das muss ich nicht nur denjenigen erklären, die immer noch auf den letz­ten Teil meiner Aua-Story (Teil 1 und Teil 2 ist hier) warten.
Jens Döbel
In 1. Instanz hat das Amts­gericht Aua nobody am 19. Juli 2016 zu 15 Ta­ges­sätzen verur­teilt wegen Beleidigung des Galgenmanns Jens Döbel aus Schwar­zenberg.

Gegen dieses Urteil habe ich noch am gleichen Tag Berufung eingelegt zu Pro­tokoll des AG Aua, ohne die Berufung zu begründen. Auch in der Folgezeit ha­be ich die einge­legte Be­ru­fung nicht be­grün­det … volles Risiko 😎 Die Beru­fung gegen ein Strafurteil ist fakul­tativ, d.h. der Verurteilte oder sein An­walt muss die Be­rufung nicht begründen.

Andererseits gilt, dass die Berufung vom Berufungsgericht nicht angenommen werden muss, wenn keine Strafe von mehr als 15 Tages­sätzen ausgeur­teilt wurde (§ 313 StPO).

Natürlich fällt es einem Landgericht leichter, die Beru­fung zu ver­wer­fen, wenn sie nicht begründet wurde. Trotz­dem oder gerade deshalb ha­be ich die Be­ru­fung nicht begründet. Warum?

Kaum zu glauben, aber nobody hat immer noch un­er­schüt­ter­liches Ver­trau­en in die deutsche Justiz. Das Ur­teil des AG Aua ist mit Hän­den greif­bar rechts­ir­rig, wie Juristen sagen. nobody sagt, es ist rechtsirre 😛 Und daher bin ich davon aus­ge­gangen, dass das LG Chem­nitz diese Rechtsirre auch ohne Begründung der Berufung erkennt. Ein „Test“ … positiv ausgefallen.

Der Klops des Urteils des AG Aua steckt in fol­gen­dem Satz:

    Es kommt somit nicht auf die Ansicht des Äußernden [Anm.: das ist nobody], sondern vielmehr auf den Empfänger­horizont des Adressaten [Anm: das ist der Galgen­mann] an. Dieser fühlte sich – wie bereits ausgeführt – beleidigt.

Die Rechtsprechung geht von einem normativ-faktischen Ehr­begriff aus. Ge­bets­müh­len­artig wird von Oberkotten bis rauf zum Bundes­verfassungsgericht wiederholt, was das OLG Karlsruhe im Urteil vom 19.07.2012 – 1 (8) Ss 64/12 – AK 40/12 so schön zusammen gefasst hat (PDF):

    Ob eine Äußerung beleidigenden Inhalt hat, ist unter Berück­sich­ti­gung aller das Tatgeschehen maßgeblich prägenden Umstände des Einzel­falls allein nach deren objektiven Sinngehalt zu bestimmen. Maßstab für die insoweit vorzunehmende Auslegung ist, wie ein alle maßgeblichen tatprägenden Um­stände kennender unbefangener verständiger Dritter die Äuße­rung versteht. Insofern kommt es weder auf die subjektive Sicht noch auf nach außen nicht her­vorgetretene Vor­stellungen, Absichten oder Motive des sich Äu­ßern­den an. Aller­dings ist zu beachten, dass § 185 StGB im Spannungs­ver­hältnis zwischen dem geschützten Rechts­gut der per­sönlichen Ehre und dem Grundrecht auf freie Meinungs­äußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG steht. Lässt somit der zur Aus­legung zu ermittelnde objektive Sinngehalt einer Äu­ße­rung eine Deutung zu, die auch unter Beachtung und in Abwägung mit dem über Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewähr­leisteten Ehr- und Ach­tungs­anspruch des Betroffenen in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG fällt und damit bereits die Tatbestandsmäßigkeit der Beleidigung ent­fal­len lässt, so ist dieser Auslegung der Vorzug zu geben.

Wenn es anders wäre, wenn es also auf die Meinung des Be­leidi­gers oder des Beleidigenden ankäme, dann wä­re § 185 StGB schlicht ver­fas­sungs­widrig, weil die Straf­norm nicht de­finiert, was Belei­digung ist (das BVerfG sieht es teil­wei­se etwas anders). Es wird schlicht da­von ausgegangen, dass jeder­mann weiß, was eine Beleidigung ist. nobody weiß es nicht, aber das liegt daran, dass ich keine Ehre habe. Die gibt es nämlich im Grundgesetz nicht, sondern nur die Würde des Menschen in Art 1 GG, aber darin soll sich auch Ehre verstecken.

In ein paar Tagen werde ich die Berufung begründen und auch versuchen zu erklären, warum ich in meinen Kraftausdrücken keine Beleidigungen sehe.

An die hier mitlesenden Damen und Herren vom Staatsschutz in Köln, der Abt. 121 der StA und Frau RiAG Sch. von der Abt. 501 des AG Köln hätte ich noch eine Bitte: Auf meinem beschlagnahmten Laptop ist bereits ein Entwurf der Be­rufungs­begründung gespeichert. Es wäre hilfreich, wenn bald über die Be­schwer­de ent­schie­den würde, da­mit ich mir den Senf nicht nochmal aus der Tu­be drücken muss. Frau Sch. mein­te Frei­tag vor einer Woche, dass „über Be­schwerden norma­lerweise binnen drei Ta­gen ent­schieden“ würde. Unter Be­rück­sichtigung des letz­ten Wochen­endes und Postlauf­zeiten waren die drei Ta­ge gestern vor­bei. Gekom­men ist nix. Heute war nur die Ladung zur Be­ru­fungs­ver­hand­lung in Chemnitz in der Post und mor­gen … schaun mer ma 😆 Weg­nehmen ging je­den­falls schneller.

Bunzlau/Polen

16 Freitag Sept 2016

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch, Politik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Alltag, Polen, Recht

Was über meinen Geburtsort in meiner Geburtsurkunde stand, weiß nobody nicht. Im deutschen Ersatzdokument stand jedenfalls: Bunzlau/Schlesien. So stand es auch in meinem alten Personalausweis. Im neuen Perso steht nur „Bunzlau„.

Im Protokoll meiner Hausbesuchung vom 8. September steht Bunzlau/Polen. So hat es wohl KHK B. in seinem Büro vorbereitet. Er sollte es besser wissen, denn wenn ich seinen Nachnamen richtig einordne, dann ist B. Wasserpolak wie nobody, wahrscheinlich sogar ein Wurzelechter aus Oberschlesien. Ich bin nur Niederschlesier.

Ob Ober- oder Niederschlesien, beides war zur Zeit meiner Geburt deutsch „unter polnischer Verwaltungshoheit„, so damals die offizielle Sprach­rege­lung im Wes­ten, wo es auch keine DDR, sondern nur die SBZ gab und für Ossis der Westen eine BRD war.

Ich war schon immer der Meinung, dass ich in Polen geboren wurde, aber dann müsste Bunzlau im Protokoll von Herrn KHK B. nicht Bunzlau, sondern Bolesławiec heißen, so wie Preßburg jetzt Bratislava heißt.

Wie auch immer … es war ein kleiner Schock zum ersten Mal zu lesen, dass ich offiziell in Polen geboren wurde.kotz

Ein größerer Schock war zu sehen, was heute auf dem Markt in Wesseling als „Schlesische Spezialitäten“ feilgeboten wurde.

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