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gavelHeute vor einer Woche war das Inter­net weg. Nicht das ganze, son­dern nur meine „EDV-Anlage“ als „Tatmittel“ für die „straf­rechtlich relevanten“ Inhalte mei­nes klei­nen kosmos, wie es im Beschluss heißt. Nach ei­ner Woche darf nobody rekapi­tu­lieren. Weiß ja nicht jeder, wie so eine Hausbe­suchung abgeht … war meine dritte. Ge­nug über den Irr­sinn nach­gedacht, den sich Kafka nicht hätte besser ausdenken können.

Am Donnerstag, den 8. September 2016 um 8 Uhr MESZ begehrte der Staats­schutz Einlass in meine Kemenate. Auf meine Bitte händigte mir KHK B. eine Kopie des Beschlusses aus und stürzte sich auf das „Tatmittel“. Tatmittel ist gleich­bedeutend mit dem geläufigeren Tatwerk­zeug oder der Tatwaffe, wie mir Frau Sch. am folgen­den Freitag (9/11) bestätigte. Frau Sch. ist die zu­stän­dige Richterin der Ab­teilung 501 des Amtsgerichts Köln (obwohl für mich ja eigentlich das AG Brühl zu­ständig ist, aber mit solche Feinheiten wollen wir keine Zeit verplem­pern). Aber Frau Sch. ist sehr nett, kannte aber meinen Fall nicht, weil sie „auf Fortbildung“ war, als ihre Kollegin Frau G. in Vertretung den Beschluss erlassen hat.

Beschlagnahmt oder sichergestellt, wie es juristendeutsch heißt, wurde mein Laptop Toshiba Satellite, mein Handy Alcatel One Touch, diverse Kabel und ein Lade­gerät. Nicht im Durch­suchungs­pro­to­koll erwähnt werden der eben­falls ein­gesackte USB-Hub, der zwi­schen den „Kabeln“ hing und der Blue­tooth-Re­cei­ver, der auf Port 1 des USB-Hubs steckte, aber so klein ist, dass er wohl übersehen wurde. Die zum Bluetooth-Re­ceiver gehören­de Mini-Maus hat man nobody gelassen, obwohl sie für mich zur „EDV-Anlage“ gehört. Vielleicht hat Herr KHK B. gedacht, dass man mit der Maus allein eh nix anfangen hat. Er hat Recht. Ich kann mit der Maus nicht wie eine Katze spielen. Sie liegt nur stumm und dumm rum und gemahnt mich, dass ich mal „Tat­mittel“ hatte. Die Maus ist für nobody sehr wichtig und gehört für mich zur „EDV-An­la­ge“, weil ich mit dem Mouse­pad überhaupt nicht klar komme.

Um 8:13 h war der Spuk vorbei und der Staatsschutz wünsch­te beim Ver­las­sen noch „einen schönen Tag“, was nobody mit „Sie ma­chen Witze“ quittierte, um im Anschluss das nächste In­ternet­cafe zu besu­chen und die Pass­wör­ter zu ändern. Wir wol­len ja nicht, dass der kleine kosmos aus Versehen ge­löscht wird, oder jemand meine Mails liest, obwohl der Beschluss Art 10 GG nicht erwähnt. Daran habe ich am Freitag auch Herrn H. vom Staats­schutz er­innert, er möge vorher noch den ent­sprechenden Beschluss einholen … reine Formsache, weil ja meine „EDV-Anlage“ ausgewertet werden soll.

Herr H … seinen Dienstrang hat er leider nicht verraten, ist aber wohl was Größeres, nicht nur körperlich … war auch sehr nett und erklärte nobody, wa­rum mein Handy konfisziert wurde. „Weil es der Kommunikation dient.“ Das stimmt und damit sind wir der Wahr­heit schon ein Stück näher. Meine Kladden wollte Herr H. aber auch nicht.

Die Kladden sind IMHO das ultimative Beweismittel dafür, dass Wal­demar Stefan Cimala aus Wesseling, aka nobody, diesen Blog be­treibt, denn in diesen Kladden habe ich viele Artikel vorgeschrieben. Wenn ich den Be­schluss recht verstehe, dann wurde meine „EDV-Anlage“ sicher­gestellt, um zu „verifizieren„, dass ich ich bin … ich bin’s und wozu gibt es eigent­lich ein Impressum.

Zum Staatsschutz in Kalk hat mich die Staatsanwaltschaft geschickt, die nobody zuvor heimgesucht und um Vernehmung gebeten hat, weil ja im Beschluss be­hauptet wird, ich würde nie bei der Polizei zu Verneh­mungen erscheinen. Muss man auch nicht (§ 163 a Abs. 3 StPO), sondern nur beim StA oder Richter. Zu meinem Staats­anwalt von der Abt 121 wurde ich gar nicht erst vorgelassen, obwohl ich auf Empfehlung der Richterin kam. Vielleicht ist Staats­anwalt R. nicht mehr in der Abtei­lung. Der ist sehr nett. So ist mein Versuch ein noch­ma­liges Geständ­nis und meine belastenden Klad­den los zu werden, beim AG, Köln, der StA und beim PP Köln gescheitert.

Langsam hat nobody die Vermutung, die Staats­macht ist gar nicht an Be­weisen (derer es eh nie bedurfte) interes­siert. Dass der Blog von mir be­trieben wird, ist in einem Dutzend Akten gerichtskundig und wurde nie von mir bestrit­ten und dafür wurde ich auch schon zweimal verurteilt, was ein Justiz­irrtum wä­re, wenn ich nicht ich wä­re. Bin ich aber … aber Justizirrtümer sind die Ver­ur­teilungen trotz­dem, wenn auch aus anderen Gründen.

Andere Gründe gibt es auch für die Sicherstellung der „EDV-Anlage“ und die sind auch im Beschluss erwähnt. Die Sicherstellung von „Tatmitteln“ ist nicht nur zur Sicherung von Beweisen zulässig, sondern auch dann, wenn im Falle einer Verurteilung mit deren Einziehung zu rechnen ist. Das ist in jüngerer Zeit tatsächlich schon vorgekommen, aber immer im Zusammenhang mit Kinder­por­no­graphie. Bei mir geht es aber um „Beleidi­gungen“ und die sind jeder­mann im Netz zugänglich.

Natürlich gibt es auf meinem Laptop noch mehr Beleidigungen, in Form von Text-Dateien und halbfertigen Artikeln auf der lokalen Kopie meines kleinen kosmos. Aber diese Belei­digungen gibt es auch in meinen Kladden und die woll­ten die Staatsschützer nicht. Recht so, denn Art 5 Absatz 1 Satz 3 GG besagt, dass eine (Vor-)Zensur nicht statt­findet.

Der Beschluss meint, dass auch im Fall von Beleidigungen die Ein­zie­hung einer EDV-Anlage verhältnismäßig sei. Auf die Idee ist noch niemand gekommen. Schreibt nobody eben Rechtsgeschichte und die Profi-Medien müssen nun be­fürch­ten, dass Rotations­pressen demontiert werden, wenn die BLÖD be­leidigt.

Auch der Beschluss geht davon aus, dass nobody Wieder­ho­lungstäter ist und deshalb wäre in meinem Fall auch U-Haft angezeigt. Na, wie wär’s? Halten Sie für über­trieben? Dann haben Sie noch gesundes Rechts­empfinden und sind nicht rechts­irre. Denn mit der gleichen Verhältnis­mäßigkeit könnte man mir auch die Wix­griffel abhacken, damit ich kein Keyboard mehr malträ­tieren kann. Oder noch besser, gleich das Hirn aus dem Schädel kratzen, denn dann fällt mit sicher keine Beleidigung mehr ein und das Übel wurde samt ersten Tatmittel an der Wurzel gepackt.

Sollten der kölschen Justiz die kreativen Ideen zur Rechts­schöp­fung aus­gehen, so mag sie sich vertrauensvoll an nobody wenden, denn ich habe nun viel Zeit, mir Bläschen zu denken.

Irgendwann wird auch bei diesem kafkaesken Spiel der letzte Vor­hang ge­fal­len sein, aber dann geht es erst richtig los, wenn meine Maus wieder Katze spielen kann.