Die Ausnahme-Bundestags-Juristin von der SPD, ohne Abitur, Studium und Examen, Petra Hinz, hat es nun doch geschafft, per Notar die Niederlegung ihres Bundestagsmandats zu bewerkstelligen. Das war der Frau vom Stamme Nimm wichtig, weil sie so einen peinlichen Auftritt vor den Bundestagspräsidenten vermeiden und weiter Interview aus dem Krankenhaus geben konnte, in dem sie wegen Lügeritis behandelt wird.
Beinahe hätte dieser Versuch geklappt, nicht noch länger fürs betrügerische Nichtstum monatlich 14.000 Euro abzugreifen, aber da ist doch der Petra Hinz leider ein teurer Fehler unterlaufen. Der Notar hat ihre Unterschrift auf der Mandatsniederlegung nur beglaubigt und nicht, wie § 46 Abs. 3 BWahlG erfordert, beurkundet:
- (1) Ein Abgeordneter verliert die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag bei
…
4. Verzicht …
(3) Der Verzicht ist nur wirksam, wenn er zur Niederschrift des Präsidenten des Deutschen Bundestages, eines deutschen Notars … oder eines zur Vornahme von Beurkundungen ermächtigten Bediensteten einer deutschen Auslandsvertretung erklärt wird. Die notarielle … Verzichtserklärung hat der Abgeordnete dem Bundestagspräsidenten zu übermitteln …
Tja, da hat sich Hinzes Nichtstudium doch ausgezahlt (zum Unterschied von Beglaubigung und Beurkundung), wenn sie einen unwirksamen Verzicht erklärt und am Dienstag wieder 14.000 kassiert. Ich habe den letzten Satz aus dem Gesetz zitiert, weil die Hinz sicherheitshalber nicht das Original der unwirksamen Verzichtserklärung an Norbert Lammert geschickt hat, sondern nur eine Faxkopie, wie der WDR berichtet. Der Sprecher des BT erklärte laut WDR, Hinz sei unverzüglich darauf hingewiesen worden, dass die vorab per Fax übersandte Verzichtserklärung so nicht wirksam ist. Hinz seien die Formerfordernisse für die Verzichtserklärung detailliert erläutert worden. Sie habe dies zur Kenntnis genommen.
Schaun mer ma, wie lange das diesmal dauert mir der Zurkenntnisnahme und ob nochmal 15.000 Euro drin sind.
Wer jetzt auf die Idee kommt, den nur beglaubigenden Notar in die Pflicht zu nehmen, der irrt. Wenn sie bei dem, um Kosten zu sparen, unbedingt ein Haus nur in beglaubigter Form kaufen wollen, dann macht der das … nach Belehrung über die Unwirksamkeit 😎 Kleinvieh macht auch Mist.
Es gibt Schweine, die gibt es gar nicht.
massgeblich sind die Worte „zur Niederschrift“
1! Plus ein Fleißkärtchen. Genau, der Notar muss es schreiben und nicht nur das vom Kunden Geschriebene begrunzen.
der Notar muss es beurkunden, nicht nur beglaubigen
Jetzt hab ichs begriffen 😛 Danke!
es kommt ja auch immer öfter vor, dass Reichsbürger ihre selbst gestrickten und von irgendeinen dahergelaufenen „Reichskanzler“ unterschriebenen „Ausweise“ notariell beglaubigen lassen wollen, um dem Ganzen einen offiziellen Anstrich zu verleihen. In einem solchen Fall kann aber nur beglaubigt werden, dass die Unterschrift von der genannten Person stammt (der darüber stehende Text ist insofern Makulatur). Die genannte Person könnte daher auch mit einem von ihr unterschriebenen Kuhfladen erscheinen; auch diese Unterschrift würde beglaubigt (der Kuhfladen als solcher aber nicht).
LOL … Kuhfladen gefällt mir
Hat sie nicht schon angekündigt alles was sie seit Tag X bekommen hat, zu spenden?
Ehrlich? Wie kriegt man Ostfriesen zum Bellen? FREIBIER! wow wow wow?
Ab August spendet sie wohl:
http://www.bild.de/politik/inland/thomas-kutschaty/gegen-petra-hinz-47251050.bild.html
Wollte sie … hat sie? Der dumme Aujust ist vorbei.
wahrscheinlich an die eigene Familienstiftung
Oh, Ihr seid ja alle so deutsch !
Es gibt da einen kleinen Handy-Verkäufer aus South-Wales, Paul heißt der.
Und … er … singt …
Nessun Dorma !!!
Stümper! Das kann nur einer … konnte … der Dicke
Habs noch live erlebt.
Kein Zweifel.
Luciano Pavarotti !
L’abbiamo in gloria !
Aber das meinte ich nicht.
War auch nicht mal OT gemeint.
Das frische Blut kommt immer von ganz unten.
Und Paul will nicht Gesetze über uns beschließen.
Er will uns nur zeigen, was er kann.
Und er macht uns nichts vor.
Er ist bescheiden.
Ma senti questa !
Nachtrag.
Kultur hat gegenüber materiellen Gütern den Vorteil:
Wenn man sie mit anderen teilt, so verdoppelt sie sich.
Aber vernachlässige sie für ein Menschenleben, und Du hast –
Nichts mehr !
Der Notar darf auf keinen Fall alles unbesehen beglaubigen (wie etwa den Reichsbürgerausweis oder den Kuhfladen 🙂 ) § 14 Abs. 2 BNotO und § 4 BeurkG verpflichten den Notar, der ja eine Art staatliches Organ ist, seine Amtstätigkeit in gewissen Fällen zu verweigern. Er muss sich also immer angucken, was ihm vorgelegt wird, auch wenn er nur beglaubigen soll. Deswegen greifen die Reichsbürger ja auch gerne zu dem Kniff, dass sie sich blanko Beglaubigungen holen und dann erst danach den Reichsbürgerausweis draufkopieren, denn eine Blankobeglaubigung darf der Notar nicht verweigern. Allerdings ist er in diesem Fall verpflichtet, einen Vermerk anzubringen, dass er eine Blankounterschrift beglaubigt hat.
Es trifft auch nicht zu, dass der Notar nicht die erforderliche Form eigenständig prüfen müsste oder sehenden Auges ein unwirksames Geschäft vornehmen dürfte und sich dabei durch eine Belehrung exkulpieren könnte. Formunwirksame Notargeschäfte haben zu unterbleiben und stellen eine Dienstpflichtsverletzung dar. Das Wort „Niederschrift“ ist ja die Überschrift zu § 8 ff. BNotO, den Regelungen für die Beurkundung. Der Notar hat daher mE auf jeden Fall einen Fehler begangen für den er haftbar sein dürfte. Freilich stellt sich hier die Frage, ober die geschädigte (weil weiter zahlen müssende) Bundesrepubilk Deutschland im Schutzbereich des § 19 BNotO liegt. Frau Hinz wird sich wohl kaum geschädigt fühlen 🙂 Allenfalls wegen der weiteren Gebühr, die sie bei dem Notar lassen muss …