Die Vollidiotinnen machen weiter. Im STERN outet sich Ösi Sylvia Margret Steinitz (wieder einmal) als total verblödete Femanze ohne einen blassen Schimmer von Recht und Gesetz, wenn sie lallt:
Das Gerichtsverfahren verrutschte in meinen Augen nämlich schon am ersten Tag. Von Anfang an ging es gar nicht darum, ob Gina-Lisa Lohfink zwei Männer fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt hatte – der bewusste Strafbefehl über 24.000 Euro, gegen den Lohfink sich wehrte, war ja der Grund für den Prozess. Plötzlich ging es aber nur noch darum, ob sie nun vergewaltigt worden war oder nicht. Die Klärung dieser Frage war aber gar nicht Gegenstand des Verfahrens, diese war vielmehr längst erfolgt – durch die Abweisung von Lohfinks Anzeige.
Was eigentlich geklärt hätte werden müssen ist die Frage, ob Lohfink tatsächlich wider besseres Wissen eine falsche Beschuldigung erhoben hat, in voller Absicht also gelogen hat, nur um den beiden Männern zu schaden – beziehungsweise ob die von ihr getätigten Aussagen tatsächlich eine Falschbeschuldigung darstellen, die eine Strafe in Höhe von 24.000 Euro rechtfertigt. Ich habe diesen Punkt bereits vor Prozessbeginn aufgebracht. Die Frage wurde jedoch nur ein einziges Mal erörtert, am letzten Verhandlungstag, und zwar von Lohfinks Verteidiger. Es spielte aber keine Rolle, Beobachter äußerten sich im Gegenteil pikiert darüber, was das jetzt wieder für ein Schlenker sei.
Du doof Nuss! Auch wenn du zu blöde bist, um es zu kapieren, nobody
sagt es trotzdem, denn vielleicht liest es ja einer, der sonst deinem beschissenen Gewäsch auf den Leim gehen würde.
Eine Anzeige wird nicht „abgewiesen„, sondern die Staatsanwaltschaft sieht keinen hinreichenden Tatverdacht, der zur Anklageerhebung ausreicht. Was die StA meint und denkt, das erwächst aber nie in Rechtskraft.
Selbst wenn das Gericht eine von der StA erhobene Anklage mangels Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts nicht zulässt, dann hat das für sonstige Verfahren NULL Wirkung.
Selbst wenn die beiden „Nichtvergewaltiger“ von einem Gericht freigesprochen worden wären, hätte das auf ein Strafverfahren gegen Gina & Lisa Lowfuck wegen falscher Verdächtigung und dann wohl auch falscher Aussage, denn GLL ihre Aussagen vor Gericht als „Zeugin“ sicher wiederholt, keine unmittelbare Auswirkung. Lediglich die Akte des Vorprozesses mit seinen Beweismitteln könnte im Folgeverfahren ohne Präjudiz eingeführt werden … und einführen hat nix mit ficken zu tun, du hirnloses Waschweib!
Ob GLL vergewaltigt wurde oder nicht, musste also im GLL-Prozess geklärt werden, denn wenn es eine Vergewaltigung war/gab, dann kann GLL im Ergebnis nicht gelogen haben. Diese Frage ist also, wie die Juristen sagen, vorgreiflich, die Nullnummer.
Nachdem sich Jan und Allemann davon überzeugen konnten, dass GLL nicht vergewaltigt wurde, bleibt zu prüfen, ob GLL lügt oder schuldausschließende Wahnvorstellungen hat. Letzteres haben nicht mal ihre Außenrechtsverteidiger behauptet.
OK, GLL hat gelogen! Also bleibt nur negativ abgrenzend zu klären, mit welchem Grad des Vorsatzes sie gelogen hat. Bedingten Vorsatz gibt es beim § 164 StGB nicht. „Wider besseres Wissen“ muss die falsche Beschuldigung erfolgen. Im inneren oder subjektiven Tatbestand wird das „sichere Wissen“ von GLL verlangt. Na, dass sie Sex hatte, wusste GLL sicher und sie konnte ja, obwohl beschwipst, Details erzählen, wenn die auch mit den Videoclips nicht unbedingt zusammen passten. Ob sie „Nein“ oder „Hör auf“ gesagt hat, spielte nach damals geltendem Recht noch keine dolle Rolle. Was aber eine Rolle spielte war, dass GLL nach dem „hör auf (zu filmen)“ fröhlich weiter gevögelt hat, auch am Tag danach. Und die später von GLL einbezogene Ärztin meinte in dem gestern vom Anwaltsdarsteller aus dem Hut gezauberten Attest sich erinnern zu können, dass es im Bereich der Mumu, aka Vulva von GLL keine „Druckschmerzhaftigkeit“ gegeben hat, was die Richterin zu der Bemerkung veranlasste, wie GLL mit der schmerzend vergewaltigten Mumu am nächten Tag weiter ficken konnte … OK, Antje Ebner hat es was feiner formuliert.
Keine Sau, nicht mal der Anwaltsclown ist bis zum letzten Tag auf die Idee gekommen, dass GLL nicht wider besseres Wissen gehandelt hat, weil das nämlich eine logische Folge ihres Handels ist, über das es noch viel zu erzählen gäbe. Dieser Schwachsinn bleibt den Fäschistinnen vom #TeamLowfuck vorbehalten.
Und dann war da gestern noch die dümmste Missy seit es TAZ gibt.

Während nobody
sich mit der Perversion der Medien abregt, regt sich Missy Katrin Gottschalk in der TAZ über das Urteil gegen Gina & Lisa Lowfuck auf: „Im Zweifel gegen die Angeklagte„. Wer hat die blöde Kuh eigentlich zur stellvertretenden Chefredakteurin gemacht? Ach ja, das Weiberkollektiv der TAZ … anyway … diese lila Missy-Mumu lallt:
Im Zweifel für die Angeklagte. So sieht es das Gesetz vor. Diesen Zweifel hatte Richterin Antje Ebner offensichtlich aber nicht. Am Montag verurteilte sie Gina-Lisa Lohfink zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro wegen falscher Verdächtigung. Eine Vergewaltigung habe es im Juni 2012 nicht gegeben.
Dabei scheinen die Dinge heute nicht klarer als gestern. Wer die kurzen Videoausschnitte, die zu dem Fall im Netz kursierten, gesehen hat, folgert schnell: Lohfink wirkt abwesend, stammelt mehrmals „Hör auf“. Sie will nicht. Leute, die die gesamten Aufnahmen gesehen haben, berichten, dass Lohfink zwischendurch auch fröhlich durch das Zimmer getanzt sei …
Ach, du hast es also nicht gesehen, weißt aber alles besser … klar doch … qua frau weiß frau alles besser 😈
Ich hab euch alle so satt, ihr Labertitten! Hört auf! Geht euch ein neues Tattoo stechen lassen, lasst euch die Titten oder Zunge piercen oder kauft neue Schuhe und ein Handtäschchen, von mir aus jagt Pokemons, aber hört auf über Jura zu quatschen … eine Möglichkeit gebe es noch: Benimmt euch wie Menschen, nicht wie Weibchen! Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt 😦