Das hab ich ja ganz vergessen. Ich habe nur den Beginn des Märchens von und mit Melanie Meier kurz im Zusammenhang mit der Schwester GLL angerissen. Dabei wollte nobody
die Story von Melanie mit dem Messer im Bierzelt und einem Schweizer „Zeugen“ noch fertig erzählen. Die Geschichte geht so:
Melanie Meier hilft am 20. September 2015 auf der Wiesn im Käferzelt einem Bepöbelten, indem sie dem Pöbler ein Messer in die Milz rammt. Milz braucht man nicht unbedingt, aber das Blut schon, das da rausquillt, wenn man die Milz anritzt. Und Melanies brauchen wohl alle Messer, wobei die aus Bornheim ein stehendes hat, während die Melanie Meier ihres erst im Affekt zur Nothilfeselbstverteidigung aufklappen musste, aber dann hat es geklappt, sogar so gut, dass der Geritzte beinahe verblutet wäre.
Nun kam es zum Prozess vor dem Landgericht München, wobei die Staatsanwaltschaft versuchten Mord angeklagt hat, weil die Story mit der Hilfe für den Angepöbelten so richtig keiner fressen will, außer vielleicht der langsam senil wirkende Gisela Friedrichsen, die im SPIEGEL für die arme Schwester Melanie jammert: „Eine Frau wehrt sich mit einem Taschenmesser gegen obszöne rassistische Angriffe. Die Staatsanwaltschaft macht daraus versuchten Mord.“ Tja, Schwestern halten zusammen.
Und dann taucht im Prozess auch noch ein ehrenwerter Zeuge aus der ehrenwerten Schweiz auf, der sich genau erinnern kann und dem Gericht … weil Richter sind ja alle doof … erzählt, wie es wirklich war. Messerscharf analysiert wieder Gisela Friedrichsen wieder für den SPIEGEL:
- Staatsanwältin lässt Zeugen in Handschellen abführen
… Der Richter? Sichtlich entschlossen, dem Zeugen nichts zu glauben
Die Staatsanwaltschaft unterstellt Meier, sie habe den Pöbler mit einem Taschenmesser töten wollen. Der Zeuge hingegen, ein deutscher Geschäftsmann aus der Schweiz, schilderte Beobachtungen am Tatort, die der These der Staatsanwaltschaft widersprechen …
In Gerichtssälen wird bekanntlich oft gelogen. Es wird getrickst und herumgeeiert. Manchmal ergeben sich Widersprüche, weil zwei Zeugen, die das Gleiche sahen, sich unterschiedlich erinnern. Festnahmen im Saal sind trotzdem die absolute Ausnahme und erfolgen nur in Extremfällen.
Für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scheint es in München zweierlei Maß zu geben: Ermittlungen gegen den Pöbler, der zum Opfer wurde, wegen des Anbaus sogenannter „magic mushrooms“, also Pilzen mit berauschender Wirkung, wurden eingestellt.
Zur Begründung hieß es, ein Tatnachweis sei nicht zu führen gewesen. Obwohl der Verdächtige selbst zugegeben hatte, solche Pilze an jenem Wiesn-Samstag konsumiert zu haben. Möglicherweise war sein außergewöhnlich aggressives Verhalten darauf zurückzuführen. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte für ihre Entscheidung einfach das Ergebnis einer Blutuntersuchung beim Verdächtigen nicht abgewartet. Und das Verfahren einfach nicht wieder aufgenommen, als das eindeutige Resultat vorlag … blablabla …
Die doof Nuss frisst einfach alles. Ganz am Ende der Gisela-Kacke findet man dann verstohlen den Hinweis, dass der ehrenwerte Schweizer Zeuge nun in U-Haft sitzt und gestanden hat, dass ihm 100.000 Euro für die Falschaussage zugunsten von Melanie Meier gezahlt wurden … na sowas aber auch … die Aussage hat bis zum Himmel gestunken.
Nun gilt es auch Giselas Birne aus der Schlinge zu ziehen, was sie wieder im SPIEGEL sogar selbst in die zitternden Hände nehmen darf:
- Ein gekaufter Zeuge also. Das ist ein GAU, der größte anzunehmende Unfall für eine Verteidigung.
… Dem Beobachter [
Anm.:
damit meint sich Gisela selbst … ROFL] erschloss sich die Notwendigkeit einer Festnahme wegen des Verdachts einer falschen uneidlichen Aussage nicht. Auch die Antwort auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob er schon mal mit der Justiz zu tun gehabt habe („Privat nicht, aber geschäftlich bekam ich mal einen Strafbefehl über 50 Tagessätze und einen über 40“) leuchtete als Grund für eine Festnahme nicht ein. Als der Zeuge dann in Handschellen abgeführt wurde, war die Entrüstung im Saal entsprechend groß. Die Verteidiger sprangen auf und erregten sich lautstark, wie in München mit Zeugen umgegangen werde. Mit Entlastungszeugen vor allem.Und dann kommt Giselas ganze juristische Unkenntnis ans Tageslicht:
- Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hatte dem Mann aus der Schweiz zuvor keine strengen Vorhalte gemacht. Sie hatte das, was sie für widersprüchlich hielt, nicht protokollieren lassen. Widersprüche zum übrigen Beweisergebnis fielen nicht auf. Die Aussage bewegte sich im Rahmen dessen, was von Zeugen normalerweise zu erwarten ist.
Der Schweizer Zeuge sprach flüssig, konnte Fragen, ohne zu zögern, beantworten. Dass seine Antworten offensichtlich die Feststellungen der rechtsmedizinischen Gutachter, die ihre Expertisen noch nicht erstattet hatten, bestätigen sollten, war nicht erkennbar. Und dass er von der Verteidigung just zu dem Zeitpunkt präsentiert wurde, als die Staatsanwaltschaft eine verfahrensverkürzende Absprache, früher nannte man das Deal, abgelehnt hatte – nun, das konnte Zufall sein.
Liebe Gisela … das nennt man Laufen lassen. Von so einem Zeugen träumt doch jeder Staatsanwalt, oder in dem Fall Staatsanwältin. Da folgt dann auf die Aussage ein kurzer, vielsagender Blickwechsel zwischen StA und Richter: „Du oder ich?“ weil ja der Vorsitzende Richter die Lufthochheit im Saal hat, und wenn der nickt: „Nöö, mach du mal!„, dann darf der Sitzungsvertreter der StA auch mal 😛
Dass nicht alles protokolliert wird, ist a) normal und b) will ja keiner die Faust beleuchten, in der der „Zeuge“ gerade rennt, um nicht zu sagen, das offene Messer. Sonst kommt der Verteidiger, der auch hier das Zeugenkaninchen aus dem Zylinder gezaubert hat, womöglich auf die Idee eine kurze Unterbrechung zu beantragen, den Zeugen zurück zu pfeifen und der widerruft und der ganze Spaß verpufft. Gisela deliriert weiter:
- In der Zwischenzeit ist der Lebensgefährte der Angeklagten kurzzeitig festgenommen, aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Er habe ein Geständnis abgelegt, darum bestehe keine Verdunkelungsgefahr mehr, so die Staatsanwaltschaft. Der gekaufte Zeuge hingegen befindet sich weiterhin in Haft.
An diesem Verhandlungstag wird er in Anstaltskleidung vorgeführt und gesteht, vor Gericht die Unwahrheit gesagt zu haben – gegen das Versprechen, 100.000 Euro für eine falsche Aussage zu bekommen und weitere 100.000 Euro, falls Melanie Meier daraufhin aus der Haft entlassen werde.
Naja, das ist nun richtig und richtig ist auch, dass Melanie, die Verlobte des Hamburger Zeugenkäufers Detlef Fischer, wegen versuchten Totschlags für viereinhalb Jahren in den Kahn einfahren muss. Ohne den Zeugen wäre es was billiger gekommen, aber jeder bekommt das Urteil, das sein Anwalt verdient 😎
Ich steh wieder mal auf dem Sprichwörtlichen – welche Bande bestehen denn zwischen der (vermeintlich) Messernden und dem Fußballer?
PS.: OT einfach Klasse was da im Berliner Problemkiez Wedding los war:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157592278/70-Menschen-verteidigen-Mehrfachtaeter-11-gegen-Polizei.html
„Unsere Straße“ – geh wo Du wohnst … unglaublich!
Mehrfachtäter ELF Jahre alt – Mama & Sippe mischen feste mit – warum schreitet das Berliner Jugendamt nicht ein – mindestens liegt Kindswohlgefährdung vor – schlafen die da alle in der HAUPTSTADT ..? (unerträglich: eine HAUPTSTADT sollte das AUSHÄNGESCHILD eines Landes sein —— achsooooo jetzt hab ich’s auch verstanden – alles richtig – das Schild hängt draußen – ick geh jetzt Bananen kaufen die senken den Blutdruck)
Ex-Fußballer O. ist ein Freund des Zeugenkäufers und der ist mit Melanie verlobt. Klar soweit?
Jepp, Dank!
1. Beleidigung des Ballkünstlers
2. Solidarisierung und Gruppendynamik
3. enthemmte Messerei
„Die Medien“ stürzen sich drauf weil der farbige Fußballprofi dabei war ..?
Nun würde mich noch interessieren, womit der verlobte Herr Millionär sein Geld gemacht hat (und warum der gekaufte Zeuge – rein geschäftlich – mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist) – ist aber eigentlich auch Schnuppe – die ganze Sache ist SPAM und läuft – ganz trivial – unter „krimineller Energie“
1. Immobilien
2. alter Kumpel von 1 mit Probs