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Das hab ich ja ganz vergessen. Ich habe nur den Beginn des Märchens von und mit Melanie Meier kurz im Zusammenhang mit der Schwester GLL an­gerissen. Dabei wollte nobody die Story von Melanie mit dem Messer im Bierzelt und einem Schweizer „Zeugen“ noch fertig erzählen. Die Geschichte geht so:
melaniemeier
Melanie Meier hilft am 20. September 2015 auf der Wiesn im Käferzelt ei­nem Be­pö­bel­ten, in­dem sie dem Pöb­ler ein Mes­ser in die Milz rammt. Milz braucht man nicht unbe­dingt, aber das Blut schon, das da rausquillt, wenn man die Milz an­ritzt. Und Me­la­nies brauchen wohl alle Mes­ser, wo­bei die aus Bornheim ein ste­hendes hat, wäh­rend die Melanie Meier ihres erst im Af­fekt zur Nothilfe­selbst­ver­tei­di­gung aufklappen musste, aber dann hat es geklappt, sogar so gut, dass der Geritzte beinahe verblutet wäre.

Nun kam es zum Prozess vor dem Landgericht München, wo­bei die Staats­an­walt­schaft versuchten Mord angeklagt hat, weil die Story mit der Gisela FriedrichsenHil­fe für den Angepöbelten so richtig keiner fres­sen will, außer vielleicht der lang­sam senil wirkende Gisela Friedrichsen, die im SPIEGEL für die arme Schwes­ter Melanie jam­mert: „Eine Frau wehrt sich mit einem Ta­schenmesser gegen obszöne ras­sistische An­grif­fe. Die Staatsanwaltschaft macht daraus versuchten Mord.“ Tja, Schwestern halten zusammen.

Und dann taucht im Prozess auch noch ein ehrenwerter Zeuge aus der ehren­werten Schweiz auf, der sich genau erinnern kann und dem Gericht … weil Richter sind ja alle doof … erzählt, wie es wirk­lich war. Messerscharf analysiert wieder Gisela Friedrichsen wieder für den SPIEGEL:

    Staatsanwältin lässt Zeugen in Handschellen abführen
    Der Richter? Sichtlich entschlossen, dem Zeugen nichts zu glauben
    Die Staatsanwaltschaft unterstellt Meier, sie habe den Pöbler mit einem Ta­schen­messer töten wollen. Der Zeuge hingegen, ein deutscher Ge­schäfts­mann aus der Schweiz, schilderte Beobachtungen am Tatort, die der These der Staatsanwaltschaft widersprechen …
    In Gerichtssälen wird bekanntlich oft gelogen. Es wird getrickst und he­rum­ge­eiert. Manchmal ergeben sich Widersprüche, weil zwei Zeugen, die das Gleiche sahen, sich unter­schiedlich erinnern. Festnahmen im Saal sind trotz­dem die absolute Ausnahme und erfolgen nur in Extremfällen.
    Für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scheint es in München zweierlei Maß zu geben: Ermitt­lungen gegen den Pöbler, der zum Opfer wurde, wegen des Anbaus sogenannter „magic mushrooms“, also Pilzen mit berauschender Wirkung, wurden eingestellt.
    Zur Begründung hieß es, ein Tatnachweis sei nicht zu führen gewesen. Ob­wohl der Verdäch­tige selbst zugegeben hatte, solche Pilze an jenem Wiesn-Samstag konsumiert zu haben. Möglicherweise war sein außergewöhnlich ag­gres­sives Verhalten darauf zurückzuführen. Die Münchner Staats­an­walt­schaft hatte für ihre Ent­scheidung einfach das Ergebnis einer Blut­un­ter­su­chung beim Verdächtigen nicht abgewartet. Und das Verfahren einfach nicht wieder aufgenommen, als das ein­deutige Resultat vorlag … blablabla

Die doof Nuss frisst einfach alles. Ganz am Ende der Gisela-Kacke findet man dann verstohlen den Hinweis, dass der ehrenwerte Schweizer Zeuge nun in U-Haft sitzt und gestanden hat, dass ihm 100.000 Euro für die Falschaussage zu­gunsten von Melanie Meier gezahlt wurden … na sowas aber auch … die Aus­sage hat bis zum Himmel gestunken.

Nun gilt es auch Giselas Birne aus der Schlinge zu ziehen, was sie wieder im SPIEGEL sogar selbst in die zitternden Hände nehmen darf:

    Ein gekaufter Zeuge also. Das ist ein GAU, der größte anzunehmende Un­fall für eine Verteidigung.
    … Dem Beobachter [Anm.: damit meint sich Gisela selbst … ROFL] erschloss sich die Notwendigkeit einer Festnahme wegen des Verdachts einer falschen uneid­lichen Aus­sage nicht. Auch die Antwort auf die Frage der Staats­an­walt­schaft, ob er schon mal mit der Justiz zu tun gehabt habe („Privat nicht, aber geschäftlich bekam ich mal einen Straf­befehl über 50 Tagessätze und einen über 40“) leuchtete als Grund für eine Fest­nahme nicht ein. Als der Zeuge dann in Hand­schellen abgeführt wurde, war die Entrüstung im Saal entsprechend groß. Die Verteidiger sprangen auf und erregten sich lautstark, wie in München mit Zeugen umgegangen werde. Mit Entlastungszeugen vor allem.

Und dann kommt Giselas ganze juristische Unkenntnis ans Tageslicht:

    Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hatte dem Mann aus der Schweiz zu­vor keine strengen Vorhalte gemacht. Sie hatte das, was sie für wider­sprüch­lich hielt, nicht proto­kollieren lassen. Wider­sprüche zum übrigen Beweis­ergebnis fielen nicht auf. Die Aussage bewegte sich im Rahmen des­sen, was von Zeugen normalerweise zu erwarten ist.
    Der Schweizer Zeuge sprach flüssig, konnte Fragen, ohne zu zögern, beant­wor­ten. Dass seine Antworten offensichtlich die Feststellungen der rechts­me­di­zinischen Gutachter, die ihre Expertisen noch nicht erstattet hatten, bestätigen sollten, war nicht erkennbar. Und dass er von der Verteidigung just zu dem Zeit­punkt präsentiert wurde, als die Staats­an­waltschaft eine verfahrensverkürzende Absprache, früher nannte man das Deal, abgelehnt hatte – nun, das konnte Zufall sein.

Liebe Gisela … das nennt man Laufen lassen. Von so einem Zeugen träumt doch jeder Staatsan­walt, oder in dem Fall Staatsanwältin. Da folgt dann auf die Aus­sage ein kurzer, vielsagender Blickwechsel zwischen StA und Richter: „Du oder ich?“ weil ja der Vorsitzende Richter die Lufthochheit im Saal hat, und wenn der nickt: „Nöö, mach du mal!„, dann darf der Sitzungsvertreter der StA auch mal 😛

Dass nicht alles protokolliert wird, ist a) normal und b) will ja keiner die Faust beleuchten, in der der „Zeuge“ gerade rennt, um nicht zu sagen, das offene Messer. Sonst kommt der Ver­teidiger, der auch hier das Zeugenkaninchen aus dem Zylinder gezaubert hat, wo­möglich auf die Idee eine kurze Unter­brechung zu beantragen, den Zeugen zurück zu pfeifen und der widerruft und der ganze Spaß verpufft. Gisela deliriert weiter:

    In der Zwischen­zeit ist der Lebens­gefährte der Ange­klagten kurz­zeitig fest­ge­nommen, aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Er habe ein Ge­ständ­nis abge­legt, darum bestehe keine Verdunkelungsgefahr mehr, so die Staats­an­walt­schaft. Der gekaufte Zeuge hingegen befin­det sich weiterhin in Haft.
    An diesem Verhandlungstag wird er in Anstaltskleidung vorge­führt und ge­steht, vor Gericht die Unwahr­heit gesagt zu haben – gegen das Ver­spre­chen, 100.000 Euro für eine fal­sche Aus­sage zu bekommen und weitere 100.000 Euro, falls Mela­nie Meier daraufhin aus der Haft entlassen werde.

Naja, das ist nun richtig und richtig ist auch, dass Melanie, die Verlobte des Hamburger Zeugen­käufers Detlef Fischer, wegen versuchten Totschlags für vier­einhalb Jahren in den Kahn einfahren muss. Ohne den Zeugen wäre es was billiger gekommen, aber jeder bekommt das Urteil, das sein Anwalt verdient 😎