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  1. ist sehr erfreulich, dass der SPIEGEL Gisela Spürnix vom „Fall Melanie M.“ ab­ge­zogen hat. Auch verdiente alte Schlachtrösser verdienen ein Gna­den­brot.
  2. ist sehr erfreulich, dass Norbert Riedmann, der Vorsitzende Richter der Straf­kammer des LG München, die die messernde Melanie M. verknackt hat, mit den „Verteidigern“ Tacheles geredet hat:
      „Ich habe es in 27 Jahren noch nicht erlebt, dass Verteidiger jegliche pro­fessionelle Distanz zu ihrer Mandantin derart verloren haben“. Es müs­se geprüft werden, ob die Anwälte auch in eine gekaufte Zeugenaussage verwickelt seien … Im Zusammenhang mit der gekauften Aus­sage sei auch ein „lancierter“ Artikel in einer Zeitschrift zu beachten, sagte Richter Ried­mann in Richtung der Anwälte. „Die Umstände verlangen nach Auf­klä­rung.“ Es gebe hinreichende Anhaltspunkte für den Anfangs­ver­dacht einer Straftat, sagte der Richter. Er kündigte außer­dem an, die An­walts­kammer über das Verhalten der Verteidiger zu unterrichten.

Anfangsverdacht? Schwer untertrieben. Die Aussage des „Zeugen“ aus der Schweiz war maß­geschneidert zugeschnitten auf das rechtsmedizinische Gut­achten. Der Sachverständige wurde aber erst nach dem Zeu­gen vernommen. Also muss der „Zeuge“ das schrifliche Gutachten gekannt haben. Das kann der Zeuge nur aus den Akten der Verteidiger kennen. Für eine maßgeschneiderte Zeugenaussage braucht es zudem juristische und medizinische Beratung. Das war so perfekt, dass nobody es bis nach Wesseling hat durchatmen hören und man konnte sehen, wie die Augenbrauen bei den Richtern und der StA hoch­ge­zo­gen wurden.

Anwälte und Mandanten haben immer schon unter dem Tisch mehr als nur Ta­schenbillard gespielt, aber was sich in den letzten Jahren so abspielt, seit dem u.a. mehr oder minder frei für die eigenen Talente geworden werden darf, das geht auf keine Kuhhaut.