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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 8. August 2016

Nix Urteil, nix Festnahme aber miese Show

08 Montag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ Ein Kommentar

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Recht, Sex

Im Lowfuck–Prozess vor den Amtsgericht Berlin Tiergarten gab es heute kein Urteil, aber dafür eine miese Show. Gina und Lisa hamma wieder geflennt, weil Sex mit zwei Männern, wer macht denn sowas? Denen muss frau doch „die Schwänze abschneiden„, meinte GLL … Mädel … Titten … Titten abschneiden … bei Frauen hängen Titten, nicht Schwänze und das sähe lustig aus, so viele Frauen ohne Titten. Aber damit war die miese Show noch nicht zu Ende. Die Rechtsverteidiger haben einen § 245 StPO aus dem Hut gezaubert. Elena heißt das Kaninchen und die Schwester ist 35 Jahre alt und erzählt dem Gericht … weil Richter ja alle blöde sind … dass sie 2004 in ihrer Wohnung aufgewachte und es zwischen ihren Kackstelzen ganz doll weh tat, so wie nach ganz dollen Sex. Ihre letzte Erinnerung sei damals gewesen, wie Sebastian Castillo Pinto ihr in einer Berliner Diskothek einen Cocktail gegeben habe. Sie habe keine Bilder von den zwölf folgenden Stunden gehabt, dafür aber im Intimbereich „Schmer­zen wie nach dollem Sex“ gespürt. Die heutige Büromanagerin hatte nach ei­ge­ner Aussage Pinto damals nicht angezeigt, weil sie sich geschämt habe und und die mutmaßliche Beigabe von K.O.-Tropfen in den Cocktail schwer zu be­wei­sen gewesen sei.
gllfans
Das was das Kaninchen erzählt hat, war leider zu dünn, um sie noch im Ge­richts­saal festnehmen zu lassen und zudem wäre die „Vergewaltigung“ des Kaninchens in 2004 verjährt, sodass auch nix aus der falschen Verdächtigung wird. Schaaaade 😦

PS: Wer den Hinweis mit den Kackstelzen nicht verstanden hat … das Kanin­chen meinte mit dem „ganz dollen Sex“ ’nen Arschfick.

Eine Runde durch den Rhein

08 Montag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch, Sport, Technik

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Auto, Schweden

War eine Runde im Rhein schwimmen 😯 natürlich nur geistig 😆 zur geistigen Ab­kühlung … musste sein nach der ungeistigen Scheiße des OLG Naumburg. Hier noch eine Besprechung des Urteils, die ich eben in der TAZ gefunden habe … anyway … soll das Nazi­schwein in SA ver­schim­meln. Jedenfalls kam mir auf den Heimweg ein Buckel entgegen und zwar, wenn ich das am Heckfenster richtig identifiziert habe, ein PV544 Baujahr 1958 oder bisserl später, genau in dem Lindgrün, wie auf diesem Wikibild von michaelXXLF
buckel
aber mit altem belgischen Kennzeichen. Der Buckel hält zwar nicht den KM-Weltrekord (das ist ein Volvo P1800 mit über 5 Millionen Kilometer), aber den Rekord im Nichtrosten. Das Blech ist zu dick für Rost 😎

Langsam reicht es!

08 Montag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 8 Kommentare

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Nazi, Recht

Hans_PueschelWer einen Beruf wählt, soll­te nicht nur sei­ne Neigungen und Ta­len­te er­ken­nen, son­dern auch sei­ne Grenzen. So wollte ich z.B. nie Ri­chter wer­den, weil ich nicht un­par­teiisch über den Was­sern schwe­ben kann, sonder Par­tei er­grei­fen will und muss. Die Rich­ter des Ober­lan­des­ge­richts Naum­burg Gerhard Henss, Thors­ten Becker und Dirk Stötter haben sich dieser Prü­fung zu­min­dest ihrer Ta­lente und Gren­zen wohl nicht un­ter­zogen denn sie ha­ben den Nazi und Holo­caust-Relativierer Hans Püschel (Foto) aus Krausch­witz freige­sprochen vom Vor­wurf der Volks­verhetzung gem.
§ 130 StGB:

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des National­sozialismus began­gene Hand­lung der in § 6 Abs. 1 des Völ­ker­straf­ge­setzbuches bezeichne­ten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffent­lichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die natio­nal­so­zialistische Gewalt- und Willkür­herrschaft billigt, verherrlicht oder recht­fer­tigt.
    (5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mit­tels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

16 Verstöße gegen § 130 StGB hat die WELT im Gedicht „Deutscher Mythos“ von Hans Püschel gezählt. nobody kommt auf mehr. Nach dem sensationellen Freispruch sollte man es wieder lesen können dürfen und deshalb soll sich auch jeder am Original ein Bild von der Nazisau machen:

    Der Mythos und der Holcaust, das sind zwei große Dinger.
    Und wem’s vor den’ nicht artig graust, der ist ein schlimmer Finger!
    Sie können beide nicht so recht wohl von einander lassen.
    Und wehe, dem ergeht es schlecht, ohn knie’n und Händchen fassen!
    Mit Lichtern noch wird’s heimelig. Das gibt die schönsten Ketten.
    Bei ihn’ steht niemand nur für sich. Sie häng’n uns an wie Kletten.
    Die Mythen sind ja überall bei Völkern hier auf Erden
    stets Märchen aus der Zeiten Hall, aus Urgrund, Wuchs und Werden.
    Das zeigt uns klar: S’ist eine Mär, wie’s Lied der Nibelungen.
    Wohl niemand gäb‘ dafür Gewähr, dass Wahres rein gesungen.
    Ein Körnchen zwar ist immer dran, als Einkorn der Geschichte.
    Doch zieht man selbst ungläub’gen Mann deshalb nicht vor Gerichte.
    Den Kindern nur ist’s Märchen wahr und ihnen vorbehalten,
    dass sie im Geiste sehen klar die nebligen Gestalten.
    Doch ist der Mensch erwachsen dann, der Geist ihm wohl gereifet,
    die Märchenwelt der kluge Mann durch Wissen abgestreifet.
    Wo dieses aber nicht geschieht, bleibt kindisch der Verstand.
    Wohl gar noch bis ins dritte Glied. Und was wird aus dem Land?
    Wo keiner will erwachsen sein, grad, mit aufrechtem Gang
    und stehen gar im Ringelreihn bei Holocaustgesang?
    Erwachsen’ Mann – so unbedarft kann es nicht weitergehn!
    So vieles ist doch schon entlarvt als märchenhaft’ Geschehn.
    Das Einkorn ward millionenmal gestapelt, hoch, geschichtet
    durch der Erzähler g’waltge Zahl zum Mythos uns verdichtet.
    Den Vorteil der Erzähler zieht bei Märchen all auf Erden.
    Die Zuhörer – wo das geschieht – woll’n unterhalten werden.
    Der Unterhaltungswert im Land hier lang schon ist vergangen.
    Zu oft erzählt und ohn’ Verstand – wer will dem noch anhangen?
    Nur noch mit Hilf’ der Polizei, eifriger Standgerichte
    bewahr’n die falsch’ Erzählerei der düst’ren Mordsgeschichte?
    D e r Mythos ist zum Gruseln gut, nicht fürs reale Leben.
    Dort braucht der Mensch zum Handeln Mut, nach Höherem zu streben!
    Er ist ja doch ein ulkig’ Ding: Will, kann und muss sich regen.
    Und täglich steigt er in den Ring. Nur Kämpfen bringt ihm Segen!
    Der Holcaust taugt nicht als Ziel der Seel’ bei klarem Lichte.
    Wir hab’n der bess’ren Mythen viel aus tausend Jahr’n Geschichte.
    Uns dort zu gründen, bringt uns Heil und Zukunft deutschem Volke!
    Die böse Mär’ aufs Altenteil! Fort mit der düst’ren Wolke!
    (Krauschwitz, im Jahre des Herrn 2012)

Die WELT meint, man könne den Richtern des OLG Naumburg, die diese Schwei­nerei mit Urteil vom 22.10.2015 mit Aktenzeichen 2 Rv 150/14 abgesegnet ha­ben, keine rechte Gesin­nung nachweisen. nobody sieht das anders und ich rie­che Nazis 1000 km gegen den Wind, auch wenn der Nazi-Furz schon 10 Mo­na­te alt ist, denn so lange konnte er unter der Nazi-Decke von Sachsen-Anhalt ge­hal­ten werden.

Es reicht! Wir brauchen dringend eine Entnazifizierung der toitschen Justiz.

Sie schnallen es nicht

08 Montag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 2 Kommentare

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Islam, Recht, Religion, Terror

Der Fall der Kopptuchrichterin Aqilah Sandhu in spe hat nun die Politik auf­ge­schreckt. Da wird was von besonderer Neutralität der Richter und Staats­an­wäl­te gefaselt und von einheitlicher Berufstracht und ein neues Gesetz muss her, womöglich eine Änderungs des Grundgesetzes, sagt z.B. der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller (ZEIT). Na das denke ich auch, denn ohne Änderung von Art 4 GG wird dieser kon­zer­tier­ten Pro­vo­ka­tion nicht beizukommen sein.
burkajudge
Es geht nicht um Klassenfahrten, Gebetsräume in Schulen und Unis, Schwimmen im Burkini, Schokoriegel während des Rammeldann, Kopftuch bei Lehrerinnen und Richterinnen. Es geht um Macht, denn hinter jeder erfolgreichen Klage der musulwahnischen Armeen gegen die Ordnung der westlichen Zivilisation steht ein Muselverband. Wer das nicht schnallt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Dann konvertier doch!

08 Montag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News

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Europa, Recht, Religion

Wo ein Willy ist, ist auch ein Busch … nobodys juristisches Hauptmotiv hat ein Chefarzt in Düsseldorf nicht beherzigt. Der gute Mann war geschieden. Kommt vor. Dann hat er sich wieder getraut. Kommt auch vor. Deswegen wurde der Chef gefeuert. Sollte nicht vorkommen, aber Arbeitgeber des Chêfarztes ist die Katholische Kirche und für die ist die „Wilde Ehe“ ein Dorn im Age.

Gegen die Kündigung ist der Chefarzt vor Gericht gezogen, um endlich beim Bun­des­arbeitsgericht (BAG) Recht zu bekommen. Doch die Pfaffen geben nicht auf und haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Karlsruhe hat das BAG-Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurüch nach Erfurt geschickt (BVerfG, Beschl. v. 22.10.2014, Az. 2 BvR 661/12) .

Das hat das BAG jetzt auch gemacht … oder auch nicht, denn die höchsten Arbeitsrichter haben das Verfahren überraschend ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt (BAG, Beschl. v. 28.07.2016, Az. 2 AZR 746/14 (A)) mit der zu klä­ren­den Frage, ob und warum der katholische Chefarzt härteren Sanktionen we­gen seines Privatverhaltens unterliegt als seine evan­gelischen Kollegen. Es ist nämlich so, dass das Krankenhaus auch evangelische Chefärzte beschäftigt und davon gibt es auch wiederverheiratete und denen wurde nicht gekündigt … interessante Frage und auf die Antwort aus Luxemburg darf man gespannt sein.

Kampf der juristischen Titanen: BVerfG vs. EuGH. Eigentlich hatte das BVerfG die jetzt vom BAG an den EuGH gestellte Frage schon geklärt und ausgeführt, dass diese Art von Diskriminierung bei Leitenden eines sogenannten Tendenz­be­trie­bes zu­läs­sig ist. Es ist nur so, dass die Katholen inzwischen Art. 5 Abs. 2 Ziff. 2 lit. c Grundordnung des kirchlichen Dienstes inzwi­schen „liberalisiert“ ha­ben. Heute dürfte dem Scheffe, der sich wieder traut nicht mehr gekündigt wer­den. Ergo könnten die Pfaffen den Rechtsstreit in der Haupt­sache für er­le­digt erklären. Tun die Barmherzigen aber nicht, weil was ein­mal Recht war auch Recht bleiben muss. Das Argument kommt mir aus den Nürn­berger Pro­zes­sen bekannt vor.

Spielt zwar in dem Fall keine Geige mehr, weil es zu dafür zu spät ist, aber wa­rum ist der Onkel Doktor nicht vorher vom katholischen Glauben abgefallen und hat zu den Protestanten riiberjemacht? Deswe­gen hätte man ihm nicht kün­di­gen können und dort hätte er auch ganz offiziell wieder heiraten können, oh­ne eine Kündigung befürchten zu müssen. Ätsch!

Warum mit dem Kopp durch die Wand, wenn es auch mit Sahne geht?

Die Gurkentruppe

08 Montag Aug 2016

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch

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Recht

In einem launigen Artikel von Martin Rath über die mediale Saure-Gurken-Zeit geht es natürlich auch um Gurken und weil der Artikel in der LTO erschienen ist, geht es auch um Recht und Gesetz. Warum aber im Zusammenhang von Recht + Gesetz + Gurken so oft Soldaten und ihre Truppe als Gurkentruppe eine Rolle spielen, das ist nicht nur erstaunlich, sondern vor allem amüsant … was zum Schmunzeln, gerade für Nichtjuristen.
Gurke

Wieder Saft

08 Montag Aug 2016

Posted by Nobody in EDV, Klatsch

≈ 8 Kommentare

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Internet

Gar nicht so einfach in dem Kaff einen passenden Netzadapter zu finden. Nun hab ich wieder Saft 😎

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