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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 2. August 2016

Echt oder falsch?

02 Dienstag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch

≈ 7 Kommentare

Schlagwörter

Lettland

Wo hier im kleinen kosmos so viel gefaked wird, dachte sich nobody, machste auch mal. Mein alter Клуб-Ausweis … echt oder falsch?
letkgb
… nicht vom „echten“ Комитет государственной безопасности, sondern dem Lettischen, aber immerhin 😎 Und so sieht das Innenleben aus:
cimKGB-id

Der Staatsanwalt in Bochum weiß mehr

02 Dienstag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Integration, Medien, Menschen, Nazi, Recht, Wordpress

Wer geglaubt hat, dass nobody die Themen ausgehen, weil er über olle Kamellen aus Spanien und Portugal senft, der kennt nicht das Amtsgericht Münster und den Rene Schneider. Dass dieser falsche Anwalt mich an­ge­zeigt hat, hab ich ja gepinselt. Heute erreicht mich der Strafbefehl vom AG Münster (Az: 52 Cs 62 Js 3***/16). 20 Tagessätze … stelle fest, die Ehre des Schneider ist mehr wert als die Ehre eines Galgenmannes, denn wenn der sich beleidigt fühlt, bringt das beim Amts­gericht Aua nur 15 Tagessätze. Ich sammel mal weiter. Wär doch ge­lacht, wenn ich das Jahr nicht voll kriege. Wo darf ich absitzen? Im Sack­sen­sumpf wär mir nicht so liebt. Dann schon lieber in Werl.

nobody wird wegen § 185 StGB verurteilt, weil er den Schneider Clown und Dauerquerulant genannt hat und außerdem verraten hat, dass der Schneider nach 52 Semestern Jura zwangsexmatrikuliert wurde. Letzteres ist eine Tat­sa­chenbehauptung und dafür müsste nobody eigentlich nach § 186 StGB wegen übler Nachrede oder besser noch Verleumdung gem. § 187 StGB ver­knackt werden. Zum Glück nimmt das ein westfälischer AmtsVogler nicht so genau … Schwein gehabt.

Seit dem ich nicht mehr anwalte sondern blogge, wird mir erst die ganze Di­men­sion des deutschländischen Justizelends bewusst.

Ach ja, die Überschrift … was hat es damit auf sich? Der richtige Schneider wollte mal wen verteidigen und das hat das Land­gericht Bochum nicht zu­ge­las­sen, weil …

    … die gemäß § 138 Abs. 2 StPO beizu­ordnende Person in beson­derer Weise die Befähigung zur Führung der Vertei­digung besitzen müsse. Der An­trag­steller habe aber nicht nach­gewiesen, dass er diese Befähigung besitze. Das Straf­verfahren gegen den Angeklagten habe spe­zielle und komplizierte Fra­ge­stellungen auf dem Gebiet des Körperschafts-, Einkommens- und Um­satz­steuerrecht zum Inhalt. Der An­trag­steller könne weder eine abgeschlos­sene juristische noch eine steuer­rechtliche Ausbildung vorweisen. Es könne da­hin­stehen, ob er das Rechtswissenschaftsstudium aufge­nommen bzw. über 52 Semester betrie­ben habe. Jedenfalls habe er das erste juristische Staats­ex­amen nicht abgelegt …

Beweis: Beiziehung der Akten Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 9 – 11/06, Be­schluss des OLG Hamm, 2 Ws 9 – 11/06.

Diese Info bruht auf den von der StA Bochum festgestellten Tatsachen, von de­nen die StA Münster wohl nix weiß.

Und zum „Dauerquerulanten“ diese Info von der Uni Münster:

    Der jüngste Fall ist allerdings nur noch alarmierend zu nennen: Mit der Partei im Rücken kam Amokkläger Rene Schneider beim Oberverwal­tungs­gericht Münster mit einer Kla­ge gegen eine Ver­anstaltungs­reihe der Fachschaft Ge­schich­te durch. Diese Ver­anstal­tungen luden Zeit­zeugen des Nazi­regimes — Verfolgte, KZ-Opfer, Widerständler — zu öffent­lichen Gesprä­chen.
    Ver­boten, so das OVG, weil „nicht spezi­fisch und unmittel­bar hoch­schul­be­zo­gen“, „inhaltlich-wer­tende Aus­ein­ander­setzungen mit Ge­gen­ständen des Stu­dien­fachs“ ge­hö­ren nicht zu den Auf­ga­ben von ASten, auch nicht in Nord­rhein-West­fa­len. Dass Schnei­der – der ge­gen­wärtig 18 Ver­fah­ren ge­gen den AStA gleich­zei­tig füh­ren soll – mit die­ser Kla­ge durch­kam, ist nicht nur ange­sichts der unbe­streit­bar sen­siblen Thema­­tik we­gen erschreckend.

Aber da gibt es noch viel mehr. Z.B. das hier:
asylschneider
Und wer sich die 1001 Schneider-Seiten ansieht (etwa die hier), der muss wie nobody zu der un­freien Meinung i.S.v. Art. 5 GG kommen, dass dafür nur Que­ru­lant nicht mehr ausreicht. Das ist Volxverhetzung der übel­sten Sorte … Hohles Gerücht, dafür bitte 10 Tage extra!

Zur Entlastung des AG Münster ist zu berücksichtigen, dass die Ärmsten so schneidergenervt sind, dass sie anscheinend jede Schneider-Scheiße ab­nicken, Hauptsache der gibt Ruhe.

Verwahrlost

02 Dienstag Aug 2016

Posted by Nobody in EDV, Klatsch, Politik, Technik

≈ 8 Kommentare

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Internet, Medien, Menschen, Software, Terror

„Jugendliche spielen Amokläufe nach“ O_o stellt die FAZ ahnungslos ent­setzt fest. Manchem kommt es spät, so wie nobody erst heute dazu kam, die Frank­fur­ter All­ge­meine Sonntagszeitung („FAS“) von vorgestern zu lesen. Die hinter den Ohren noch nassgrünen Markus Böhm (28) und Angela Gruber (27 – hübsch … aber erkennbar doof) vom SPIEGEL finden das übertrieben. Klar doch … Gamer-Generation und keine Kinder, sonst würden diese Verharmloser das Problem kennen, dass jeder Vater kennt, der nicht weg- oder nur Glotze guggt.

Counter Strike und wie der perverse Rotz all heißt hat nix mit München und dem irren Ali oder Colombine zu tun … ist klar Mann. Klar ist nur, dass nicht jeder Ego-Shooter zum Amokläufer wird, aber jeder Amokläufer Ego-Shooter war. Ist fast wie mit den Koranisten: Nicht jeder Muslim ist einer, aber 99,9999% aller Terroristen sind Musel. Hat natürlich nix mit dem Islam oder gar dem Kloran zu tun … Iwoooo!

Jetzt lasst euch mal von alten nobody was sagen:
headwarg
Nimmt den Scheiß vom Netz. Sperrt aller Server. Verbietet den Verkauf dieser „Spiele“. Spiele sind gut … Mensch ärger dich nicht … Monopoly … Schach … hat auch alles mit Kampf zu tun, aber nicht mit Töten.

Schickt die verwahrlosten Jungs wieder in die Wehrpflicht und vor allem schickt sie in einen richtigen Krieg, damit sie lernen, wie schwer es ist, einen Menschen zu töten und wie leicht es ist, selbst getötet zu werden.

Weil den nobody sowieso keiner ernst nimmt, kann ich es ja wiederholen: Ich will Krieg, damit danach wieder wenigstens 50 Jahre Frieden ist. Den pickeligen Ona­nisten, deren sportlichste Betätigung der schnelle Wechsel vom Joystick zum Pimmelchen ist, fehlt Zucht und Ordnung. Denen geht es einfach zu gut. Im Frieden geht es einem gut. Nach einem Krieg geht es einem besser. Denn dann weiß man, wofür es sich zu leben lohnt. Nicht für Ballerspiele, sondern für andere Menschen, vor allem Menschinnen.

Howgh! nobody hat gesenft!

Fett, hässlich und genial

02 Dienstag Aug 2016

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch, Politik

≈ 3 Kommentare

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Medien, Menschen, Recht, Terror

Der Prantl, der Scheffe-Grantler von der Süddeutschen, der hat ja Jura stu­diert. Trotzdem hat er erst abgewartet, was der SPIEGEL über die Ent­schei­dung des OVG zum EhrdoWahn auf der Deutzer Videoleinwand rausfindet, um die Ent­scheidung zu kommentieren und den Witz trotzdem nicht zu ver­ste­hen: „Wa­rum Erdoğan in Köln nicht zugeschaltet werden durfte“ „Journalisten“ und Recht … zwei Welten treffen auf einander.

Noch schlimmer wird es, wenn Juristen uns Journos aufeinandertreten. Ein un­fai­rer Kampf. So wie zwischen dem Otto der FAZ und dem Fet­ten vom BGH. Das mit Otto war un­fair, denn der ist Ost­frie­se und hat Ver­stand, wäh­rend Vol­ker Zastrow Nordfriese ist und folglich … verklemmt :mrgreen:

Vorgestern hat sich der Verklemmte in der FAS 150-emuerdreistet zu schrei­ben, er sei Kollege vom häss­lichen Fischer:

    Der Richter mit den dicken Silikonbrüsten – Der Bundesrichter Thomas Fischer lässt in seiner IchimRecht-Kolumne nichts anbrennen. Jetzt muckt mal ein Kollege auf.

Klar, dass der Fette hässliche Fischer heute in der ZEIT antwortet: „Böse, verrückt oder ein Würstchen?“ Nun raten Sie mal, wer das Würstchen ist? Nein, es ist nicht Zastrow. Der ist zu sehr Würstchen, um als Würstchen vom fetten, hässlich genialen Fischer überhaupt richtig wahrgenommen zu werden. Sowas frisst der Fischer zum Frühstück im Dutzend vor der ersten Tasse Frie­sentee. Nein, es geht um die Würstchen von Ansbach und München und die Herrschaft des „Katzengottes“ auf Erden.

Lesen Sie zuerst das FAZ-Würstchen und dann den Fischer und dann bilden Sie sich eine Meinung.

Die Zeichen der Zeit

02 Dienstag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch, Mode, News, Politik

≈ 10 Kommentare

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Nazi, Wahlen

INSA betet die NSAfD in der heutigen Sonntagsfrage schon mal auf 13% rauf und es ist kein Zufall, dass das Meinungsmanipulationsorgan der NSAfD auch die LINKEn mit 11% am höchsten sieht. Gewichtet sehen die Umfragen aber ein Jahr vor Wahlkampf so aus:sahra-zopf

CDU/CSU 35%
SPD 22%
GRÜNE 12%
LINKE 9%
FDP 6%
AfD 11 – 12%

Damit haben die Querfront-Nazi-Faschisten die kritische Masse von 17% auch bei den seriösen Wet­ter­fröschen fast erreicht.

Sahra hat die Zeichen der Zeit als erste erkannt und pro­biert schon mal, wie sie im Dirndl mit blon­den Zöp­fen aussieht … auch nicht bes­ser 😛

Wer es immer noch nicht begriffen hat: Die Einheits-SED in der Tätärä war und ist die logische Fortsetzung der NSDAP(-Einheit) und Addys Schnäuzer ist nur an Walters Kinn gerutscht und aus der SED ist die LINKE geworden. So einfach ist Politik.

Transparenz à la SPUTINKI

02 Dienstag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch, Politik

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5. Kolonne, Internet, Medien, Menschen, Russland

Is jetzt nix Weltbewegendes und auch nicht neu, denn dass die „Blogger“ bei der Russenpropaganda von SPUTINI Angestellte dieses KGB-Outlets sind, hat nobody hier schon mehrfach gepinselt. Im Falle des EM-Müller „Bogs“ hat das SPUTINKI jetzt zugegeben.Matthias Witte Es ist die Kremlrättchen Matthias Witte:

    Matthias Witte ist seit November 2015 Redakteur und Moderator bei sputniknews … Für die Nach­rich­ten­agentur RIA Novosti Deutschland hat Witte zu­dem „Müllers EM-Blog“ geschrieben.

Jetzt hamse ’nen neuen. Karl Petterson nennt der sich. Von der Schreibe könnte es der faschistische Hardcore-Stalinist Gellermann sein. Hab keinen Bock, die Sprache dieses kranken Hirns mit der von Kremratte Gellermann zu vergleichen. Irgendwann werden die Zahlungswege auffliegen und dann … vielleicht auch erst nach dem Krieg … heißt es Sansibar 4 ever 👿

Vladdie, du Irrer Iwan, kannste es nicht dabei belassen, nur deine Untertanen anzuwixxen?

El Greco und dumme Uneuropäer

02 Dienstag Aug 2016

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch, Politik, Sport, Technik, Wirtschaft

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Auto, Europa, Frankreich, Geld, Marokko, Menschen, Portugal, Recht, Remember, Spanien, Video

Wo leben die dümmsten Menschen Europas? Nein, nicht in Schland, sondern in Katalonien. Wer geglaubt hat, dass der BREXIT eine kalte Dusche für die Bla­sierten in und rundum Barcelona war, der hat kräftig ins Klo gegriffen. Seit zehn Tagen haben die Separatisten mit 47,7% erstmals die Mehrheit bei Um­fra­gen. Das entspricht dem Stimm­anteil der Sepa­ratisten (48%) bei den letzten Re­gio­nal­wahlen, die in­folge eines total un­demokratischen Wahl­systems trotzdem auf 72 von 135 Mandaten gekommen sind.

Diese 72 Enkel Francos haben nun offiziell den Anspaltungs­prozess einge­leitet. Alle anderen sind der verfassungswidrigen Abstimmung fern­geblieben, bzw. ha­ben … nobody kann es kaum glauben … wie die PODEMOS des Langhaar-Neo-Sta­li­nis­ten Pablo Iglesias Turrión dage­gen gestimmt (Süddeutsche).
Carme Focadell
Das spanische Verfassungsgericht hat gestern die Eröffnung des Un­ab­hän­gig­keits­prozesses in Katalonien ge­stoppt und damit den Weg frei ge­macht, die Fa­schisten vor Ge­richt zu stel­len. Leider hat Spa­nien ge­rade kei­ne rich­tige Regie­rung, sonst wür­de Carme Focadell von der JA–Junta, die „Par­la­ments­prä­si­dentin“ in Barce­lona, längst im Knast sitzen, zusam­men mit ihren 71 Komplizen.

Ach was rege ich mich auf. Lasst die Idioten, die nicht von 12 bis Mit­tag den­ken, aber bis 18 Uhr Siesta machen kön­nen, doch ziehen. Ohne EU sind sie tot und oh­ne Zu­stim­mung Spa­niens gibt es keine Auf­nahme in die EU und der Rest von Spa­nien macht die Gren­zen dicht, bis die Kata­lanen den Putz von den Wän­den kratzen und das Mit­tel­meer leer saufen.
el-greco
Kennen Sie Spanien? Also Spanien geht so:

Man ist in Biarritz oder Bayonne in der Sonne, die Men­schen la­chen, sind freund­lich und lus­tig und dann fährt man wei­ter nach San Sebas­tian: Spanier! Lan­ge ar­ro­gan­te Ge­sich­ter, die un­freund­lich Rum­mau­len, wenn sie’s Maul über­haupt auf­krie­gen. nobody fühlt sich in eine Ausstel­lung von El Greco ver­setzt. OK, denkt sich nobody, sind kei­ne Spa­nier, son­dern Bas­ken, aber das wa­ren die in Ba­yonne ei­gentlich auch schon. Außer­dem ist das Wet­ter Scheiße, also weiter. Der Küste entlang … das Wetter wird wieder besser … immer wei­ter, bis es nicht mehr weiter geht: Coruna und Pon­te­vedra in Galizien. Santiago nicht … heiß ja nicht Jakob :mrgreen: El Greco … OK, eben Gali­zien, auch nicht so rich­tig Spa­nien … also run­ter nach Süden.

Porto … Portugal … leckeren Porto schlab­bern und Vinho verde schlürfen … ist wie Limo, nur mit Schwips 😎 War gar nicht so leicht … also der Wein schon, aber um damals … 1973 von Spanien nach Por­tu­gal zu kom­men, da musste man um halb Portugal rum­fahren zu einem der weni­gen offiziel­len Grenz­über­gänge. OK, auf der Schmug­gelroute wär’s gegan­gen, aber war ja Krieg … also bei­nahe. Weiß heute kein Schwein mehr und kann man sich auch gar nicht mehr vor­stel­len, aber als die Lin­ken in Por­tu­gal an Zu­wachs und Macht ge­wan­nen, woll­te Spanien Por­tu­gal er­obern. Keine VT! arias-navarroKam 2008 ans Tages­licht, dass Carlos Arias Na­var­ro, der Franco-Fa­schist mit der El Greco-Visage, mit Zu­stim­mung der USA den Portu­giesen den Krieg erklä­ren wollte (Frank­furter Rund­schau). Die Pan­zer stan­den schon da … nobody hat sie 1975 mit eigenen Augen ge­se­hen und weil ich noch so ei­nen schicken Aus­weis hat­te, worauf „Teniente“ zu lesen war, kam nobody über­all hin und durch, ohne gleich von ei­nem Spa­niosi er­schos­sen zu werden. In Torre stand mal einer mit ge­spann­tem Hahn vor mir, so einem Vor­kriegs­mo­dell mit Holz­griff … wuss­te nicht, ob ich la­chen oder wei­nen soll­te 😎 War so ein pope­liger … kei­ne Ah­nung … je­den­falls nur was am Ärmel und nix auf der Schul­ter. Da hat nobody sei­nen schicken Aus­weis aus dem Ruck­sack ge­fischt, mich in die Brust gewor­fen, dem Clown das Ding vor die Na­se ge­hal­ten und den in bester toitscher Kom­miss­kopp-Ma­nier zu­sam­men­ge­schis­sen. Nee, wat hat das Kerl­chen stramm ge­stan­den … war ja noch Fran­co-Zeit … da konn­te ein toitscher Leut­nant in Spa­nien noch auf Adolf ma­chen und alle sind gehüppt. Das faschistische Schwein ist ja erst Ende 1975 abgekratzt. Auch so eine El Greco-Fresse.

1974 war ich leider nicht da. Wäre gern dabei gewesen, wie Capitão Salgueiro Maia und seine 100 Mann das faschis­tische Regime in Portu­gal zum Deibel ge­jagt haben. 3:30 Uhr in der Frühe ging es los … wie im Lehrbuch … nicht wie jetzt in der Türkei … Nicht jeder Staats­streich ist schlecht.

Anyway … Portugal … Menschen lachen, sind freund­lich und of­fen … nix El Greco. Und die Mädels sind auch viel hübscher. Das kann doch kein Zufall sein? Weiter nach Huelva, Andalu­sien … El Greco. Rüber nach Tanger und Ca­sa­blanca. Freund­liche, la­chende Menschen … die paar marokkanischen Zwerg-Kriminel­len kann man sich leicht vom Leib halten.
talgo
Zurück nach Algeciras: El Greco, nix wie El Greco. Bis Ka­ta­lo­nien. Da wur­den die Gesich­ter zwar bisschen breiter, aber dafür die Spur schma­ler … Häää?! Na in Portbou, da musste doch der Catalan Talgo umgespurt werden. Von wegen Hoch­geschwindigkeits­zug. Blüm­chen konnteste wäh­rend der Fahrt pflücken und trotz­dem wurden wir Inter­railer kräf­tig spa­nisch mit Tempo-Zu­schlag abge­zockt. Schick sah der Talgo ja aus. So rich­tig mit gran­deza … alles nur Fas­sade, Show, wie alles in Spana­nien. Schon mal ei­nen Stier­kampf er­lebt und be­ob­achtet, wie sich die­se Maricón durch die Are­na schwuch­teln? nobody hat dem klei­nen Och­sen al­le Dau­men gehal­ten, dass er die­sem Gecken die Hör­ner in die cojones rammt. Hat nix ge­holfen.

Die Katalanen sind ein eigenes Völkchen, keine Frage, aber eben auch nur Spanier, deshalb sollen sie es auch bleiben … Spanier!

Ferdinand, der Stier ❤ ❤

OVG Münster 15 B 876/16

02 Dienstag Aug 2016

Posted by Nobody in Klatsch, Politik

≈ 4 Kommentare

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Integration, Recht, Türkei

EhrdoWahns Kampf um die Leinwand: Aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 29.07.2016, Az. 15 B 876/16

    Die Beschwerde wird zurückgewiesen …

    G r ü n d e :

    …
    Das Verwaltungsgericht hat auf den Antrag des Antragstellers die auf­schie­ben­de Wirkung der Klage – 20 K 6622/16 – gegen die Nr. 4 des Auf­la­gen­be­scheids des Antragsgegners vom 27. Juli 2016 („Die Aufstellung einer Vi­deo­lein­wand auf der Bühne wird unter­sagt.“) mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass die Video­leinwand aus­schließlich zur vergrößerten Dar­stellung der per­sön­lich bei der Ver­samm­lung anwe­senden Redner benutzt werden darf. Im Übrigen hat das Verwaltungs­gericht den Eil­antrag abge­lehnt. Zur Begrün­dung hat das Verwaltungsgericht u. a. aus­geführt, es spreche viel dafür, dass die Aufstel­lung der Videoleinwand für einen Teil der von dem Antragsteller be­ab­sichtigten Zwecke nicht vom Grund­recht der Ver­samm­lungs­frei­heit und von § 15 VersG gedeckt sei. Insoweit gehe das Verwaltungsgericht von der Er­wä­gung aus, dass das Ver­samm­lungsrecht nicht darauf gerichtet sei, aus­län­di­schen Regierungsmitgliedern oder Staats­ober­häuptern durch Live­über­tra­gungen eine Platt­form für politische Stel­lungnahmen zu bieten.

    Dies zugrunde gelegt ist es dem Antragsteller aufgrund von Nr. 4 des Auf­la­gen­bescheids vom 27. Juli 2016 nunmehr nur noch verboten, bei der für den 31. Juli 2016 an­gemeldeten Ver­sammlung etwa den türki­schen Staats­prä­si­denten Erdo­gan und weitere Regierungs­mitglieder aus der Türkei über die auf der Bühne auf­gestell­te Videoleinwand live zuzuschalten, wie der Antragsteller es nach seinem Vor­bringen ggf. beabsichtigt. Diese fort­be­ste­hen­de Be­schrän­kung ist somit auch alleiniger Beschwerde­gegenstand.

    Die insoweit seitens der Beschwerde erhobenen Einwände greifen nicht durch.

    Der Antragsteller wird durch die noch im Streit stehende Beschränkung nicht in eigenen Rechten verletzt. Weder die Ver­samm­lungsfrei­heit des Art. 8 Abs. 1 GG noch andere Grundrechte – wie namentlich die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG – verleihen dem Veranstalter einer Ver­samm­lung – wie hier dem Antragsteller – von ihrem Schutzgehalt her einen Anspruch darauf, aus­län­di­schen Staats­ober­häup­tern oder Regierungs­mitgliedern die Gelegenheit zu ge­ben, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen öffent­licher Ver­samm­lun­gen in ihrer Funktion als Staat­sober­haupt bzw. Regierungsmit­glied zu po­li­ti­schen Themen zu sprechen.

    Gemäß Art. 8 Abs. 1 GG haben alle Deutschen das Recht, sich ohne An­mel­dung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu ver­sammeln.

    Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zweck einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung ge­rich­teten Erörterung oder Kund­gebung örtlich zusammen zu kommen. Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe, die auch und vor allem an­ders­den­kenden Minderheiten zugutekommt, ist die Ver­samm­lungs­freiheit für eine freiheit­lich demokratische Staats­ordnung im Vertrauen auf die Kraft der frei­en öffent­lichen Aus­einandersetzung konstituierend. Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Moda­litäten sie ihr An­lie­gen am wirk­samsten zur Geltung bringen können, gewähr­leis­tet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffent­lichen Ver­sammlung teil­zu­neh­men oder ihr fern zu blei­ben, sondern umfasst zu­gleich ein Selbst­be­stim­mungs­recht über die Durch­füh­rung der Ver­sammlung als Auf­zug, die Aus­wahl des Or­tes und die Bestim­mung der sonsti­gen Moda­litäten wie Zeit­punkt, Art und In­halt der Veran­staltung.
    [Rechtsprechungsnachweise]

    Zu dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters der Ver­samm­lung ge­hört prin­zipiell auch das Recht, die auf ihnen auftretenden Redner festzulegen. Zählt ein Redebei­trag zu den Programm­punkten einer öffentlichen Ver­samm­lung, so beeinträchtigt ein Rede­verbot die Möglichkeit kommunikativer Ent­faltung in Gemeinschaft mit anderen Ver­sammlungsteil­nehmern und damit auch das Grundrecht der Ver­samm­lungs­freiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG.
    [Rechtsprechungsnachweise]

    Allerdings findet der Schutzbereich dieses Grundrechts seine inhaltliche Gren­ze dort, wo es mit den oben angesprochenen konsti­tuierenden Merk­malen des Art. 8 Abs. 1 GG in kei­nem Zusam­menhang mehr steht. Das Grund­recht der Ver­samm­lungs­frei­heit ist – wie alle Grund­rechte – in erster Linie als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat konzipiert. Der ver­fas­sungsrechtlichen Grundent­scheidung zugunsten einer weit­reichenden Ver­sammlungsfreiheit liegt die Erwägung zugrunde, dass deren Aus­übung seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbst­be­wussten Bürgers in einem frei­heitlichen Staatswesen gelten. Indem der De­mon­strant seine Meinung in physischer Präsenz, in voller Öffent­lichkeit und ohne Zwischen­schaltung von Medien kundgibt, entfaltet auch er seine Per­sön­lichkeit in unmit­telbarer Weise. In ihrer idealtypischen Aus­formung sind De­monstrationen die gemeinsame körper­liche Sicht­barmachung von Über­zeugungen, wobei die Teilnehmer einer­seits in der Gemein­schaft mit anderen eine Verge­wisserung dieser Über­zeugungen erfahren und an­de­rer­seits nach außen – schon durch die bloße Anwe­senheit, die Art des Auftretens und des Umgan­ges mitein­ander oder die Wahl des Ortes – im ei­gent­lichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt be­zeugen.
    [Rechtsprechungsnachweise]

    Der von dem Antragsteller verfolgte, in der Beschwerdebegründung nochmals hervor­gehobene Anspruch, es insbesondere zu ermöglichen, dass sich der türkische Staats­präsident per Live­bildübertra­gung an die Teil­nehmer der Ver­samm­lung wendet, liegt jedoch erkenn­bar außerhalb dieses Schutz­zwecks. Art. 8 Abs. 1 GG ist kein Instrument dafür, ausländischen Staats­ober­häup­tern oder Re­gie­rungs­mit­gliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öf­fent­lichen Ver­samm­lungen im Bundesgebiet in ihrer Eigen­schaft als Ho­heits­träger amt­lich zu poli­tischen Frage­stellungen zu äußern. Aus diesem Grund kann auch nicht von einem in die formale Gestalt einer tech­nischen Auflage gekleideten Rede­verbot gegen­über dem tür­kischen Staats­präsidenten ausge­gangen werden, zumal dieser als solcher – ebenso wie ande­re Ho­heits­träger – kein Grundrechts­berechtigter im Ver­hältnis zu dem grund­rechtsverpflichteten Antragsgegner ist (vgl. Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG).

    Daran anschließend ist für die Bestimmung der (insoweit in dem in Rede ste­hen­den Kontext ein­geschränkten) subjektiven Rechtsposition des An­trags­tellers ferner aus­schlaggebend, dass die Möglichkeit aus­ländischer Staats­ober­häup­ter oder Re­gierungs­mit­glie­der zur Abgabe poli­tischer Stel­lung­nah­men im Bundes­gebiet nach der Regelungs­syste­matik des Grund­gesetzes nicht grund­recht­lich fun­diert ist. Der Grund­ent­schei­dung der Art. 20 Abs. 1, Abs. 2, 23, 24, 32 Abs. 1, 59, 73 Nr. 1 GG ist zu ent­neh­men, dass sich die aus­wärtigen Bezie­hungen der Bun­des­republik Deutsch­land zu anderen Staaten – d. h. auch zu deren Staats­ober­häup­tern und Regie­rungsmit­glie­dern – allein nach Maß­gabe dieser Bestim­mungen auf der zwi­schen­staat­lichen Ebene vollziehen. Sie sind in diesem Rahmen Gegenstand der Gestal­tung der Außen­politik des Bundes.
    [Rechtsprechungsnachweise]

    Es ist damit Sache des Bundes zu entscheiden, ob und unter wel­chen Rah­men­be­din­gungen sich ausländische Staats­ober­häup­ter oder Re­gie­rungs­mitglie­der auf dem Gebiet der Bundes­republik Deutsch­land im öf­fent­li­chen Raum durch amt­liche Äußerun­gen politisch betätigen dürfen. Die Ent­schei­dung darüber liegt nicht bei dem priva­ten An­melder einer – ansonsten über Art. 8 Abs. 1 GG geschütz­ten – Versammlung.

    …

So isses und so isses Recht, sagt nobody.

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