Nach München soll das Waffenrecht verschärft werden … wieder einmal, wie schon nach Erfurt und Winnenden. Dann darf auch mal was aufwärmen, etwas, was der Plapperstorch
, wie nobody
damals noch hieß, vor über sieben Jahren schon gebracht hat, damals aber so noch nicht technisch umgesetzbar war: die personalisierte Waffe, aka Signaturwaffe oder smart gun. Seit 2012 gibt es die Technik.
Jede verkauft Waffe hat einen Chip, der sie aktiviert und nur aktiviert werden kann, wenn der rechtmäßige Besitzer sie in die Hand nimmt. Bei allen Anderen kommt nicht mal heiße Luft raus. Das Zertifikat zur Aktivierung wird zentral von einer Bundesbehörde ausgegeben, ähnlich dem KBA in Flensburg oder PTA Braunschweig, was sich aus einem noch zu erläuternden Grund besonders eignen würde.
Bei Aktivierung der Waffe wird diese Behörde (nach meiner Idee das PTA) per Signal automatisch davon informiert, z.B. GPS. Die Technik dafür hat das PTA bereits. Zugleich wird ab dann die Waffe getrackt. Das ist die Locationized gun, die es auch schon gibt … also leider auch keine Erfindung von nobody
.
Wie beim umstrittenen, ferngelenkten Zündschlüsselziehen, wird die Waffe automatisch stillgelegt, wenn mit ihr außerhalb definierter „grüner“ Bereiche mehr als … sagen wir drei Schüsse hintereinander abgegeben werden. Gleichzeitig geht ein Alarm an die nächste Polizei und die Rettungskräfte. Die Technik gibt es bereits.
Alle Altwaffen ohne diese Technik müssen abgegeben werden. Zum Neuerwerb einer Smart Gun muss ein verschärfte Prüfung abgelegt werden, die ein Psycho-Gutachten beinhaltet. Die Waffenberechtigung muss alle zwei Jahre entsprechend erneuert werden.
Soweit zu den „legalen“ Waffen, was das Problem der illegalen, wie von Ali Sonboly benutzt, natürlich nicht löst. Hier muss man nicht beim Täter ansetzen, denn das hilft bei Ali nicht weiter, sondern vorher.
Vorher ist der Hersteller, der Importeur, der Transporteur (Post und dergleichen), der Verbreiter, der Bewerber, nicht nur der Waffe, sondern auch der Munition.
- Wer eine Waffe herstellt, einführt, transportiert, weitergibt, anpreist oder sonst in irgendeiner Weise in den Verkehr bringt oder daran beteiligt ist, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft. Wird durch solch eine illegale Waffe ein Mensch verletzt oder getötet, beträgt die Strafe bis zu 10 Jahren, jedoch nicht weniger als 5 Jahre.
- Lässt sich innerhalb eines an den Handlungen gemäß Absatz 1 beteiligten Unternehmens sie verantwortliche Person nicht feststellen, hat dieses Unternehmen ersatzweise ein Strafe von bis zu 1 Million Euro, im Falle von Satz 2 nicht unter 10 Millionen Euro zu zahlen.
Zu teuer? Ein Menschenleben ist unbezahlbar.
Ach da fällt nobody
noch was ein: Robert Steinhäuser und Tim Kretschmer, die Täter von Erfurt und Winnenden, habe ich damals auch beim Namen genannt. Nun stehen sie in der Wiki. Mal sehen, wie lange es dauert, bis Ali Sonboly mit vollem Namen auftaucht. Noch steht da:
Es handelte sich um einen 18-Jährigen, in der Presse als „David S.“ oder „Ali David S.“ bezeichneten Schüler, der in München geboren und wohnhaft war und neben der iranischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft besaß.
In den arabischen, catalanischen, englischen, finnischen, französischen, holländischen, polnischen, portugiesischen, schwedischen, spanischen, tschechischen Wikis steht er schon mit vollem Namen und bei den Russen isser Али Давидом Сонболи. Das kastrierte Schland kotzt nobody
an.