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Damit sich nobody nicht so wichtig nimmt, eine heute bekannt gewordene Ent­schei­dung des BGH, der die Nichtzulassungsbeschwerde einer Kölner Asses­so­rin mit Be­schluss vom 27.06.2016 ab­ge­lehnt hat (Az. AnwZ (Brfg) 10/16). Die streit­ba­re Nach­wuchs­ju­ris­tin hat­te als Refe­ren­darin ih­rem Aus­bil­der bei der Staats­an­walt­schaft Fe­bru­ar 2011 das hier (aus­zugs­wei­se) ge­mehlt:

    Alles andere hät­te mich sehr gewundert, denn Menschen, die mitein­ander Kaffee trinken und gemeinsam zu Mittag essen, pissen sich nicht gegenseitig ans Bein, nicht wahr?
    … Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff raus­ge­kom­men ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild ent­spricht dem des typischen deutschen Staats­bürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo. Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast er­blasst. Ich konnte Ih­ren Hass gerade­zu sinn­lich wahr­neh­men. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out. Also ta­ten Sie das ein­zige, wozu Ihnen Ihre begrenz­te Posi­tion die Mög­lich­t bietet: Sie stell­ten mir ein wir­res Zeugnis aus, das an jeder Rea­lität vorbeigeht.
    Nun, ich beglückwünsche Sie zu diesem strah­lenden Sieg, genießen Sie ihn auf­richtig, kosten Sie ihn bloß richtig aus – denn während es für mich nur ein unerheb­liches Ärgernis ist (welches mich, zugegeben ziemlich in meinem Rechts­empfin­den berührt), ist es für SIE der Höhepunkt Ihres Lebens. Etwas Schöneres wird Ihnen während Ihrer armseligen Existenz nie erfahren …

Dafür wurde sie vom AG Aachen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro rechtskräftig verur­teilt. Der damals gegen Sie ermittelnden Ober­staats­an­wältin schrieb die Referendarin am 06.04.2011:

    Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft …, Rechtsbrüche zu ver­fol­gen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch noch einmal eine Grundstu­diums­vor­lesung.

Das war umsonst, dafür gab es nix 😆 Später legte die heiß Gebadete mit Er­folg ihre zweite juristische Staats­prü­fung ab. Den­noch lehn­te die Rechtsan­walts­kam­mer Köln ihre Zulas­sung als Anwältin ab. Ih­re straf­rechtliche Verur­teilung wegen Belei­digung führe zu einer fünf­jäh­ri­gen Zu­las­sungs­sperre.

Das hat der Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 30.10.2015 (Az: 1 AGH 25/15) bestätigt und jetzt auch der BGH.

Ich hoffe die junge Dame erhebt Verfassungsbeschwerde, denn die Ent­schei­dun­gen sind sämtlichst falschder schon wieder. Nein, nicht nur nobody, sondern z.B. auch der Berufsrechtler Prof. Römermann denkt so: Prof. Rö­mer­mann gegenüber der LTO:

    „Die Tat wurde nicht als Anwältin begangen. Man darf meines Erachtens an eine in der Ausbildung befindliche Referendarin nicht denselben Maßstab an­le­gen wie an einen ‚fer­tigen‘ Berufsträger“
    Aber auch den Bescheid der Kölner Kammer, den der AGH – wenn auch nicht unter expliziter Übernahme dieser Begrün­dung – bestätigt hat, hält Römer­mann für fehler­haft, soweit dieser auf die Fähigkeit der Assessorin abstellt, mit anderen, gegebenen­falls über­geord­neten Orga­nen adäquat zu agieren. „Welche Organe sollten dem Rechts­anwalt als Organ der Rechts­pflege ‚über­geordnet‘ sein? Die Kammer hat hier offenbar die zentrale Aussage des § 1 BRAO nicht ver­standen“. Die bestehe nämlich in dieser Hinsicht gerade darin, dass Anwälte den übrigen „Organen“ wie Richtern und Staats­anwälten gleich geordnet sind.

So isses und so isses Recht! Hier bricht sich der toitsche Untertan in den Hü­tern des Anwalts­dünkels Bahn, der besonders in Köln sehr klüngelt. Dazu ein Döne­kes aus nobodys jungen Anwaltstagen:

Also vorweg: Schwarz steht mir nicht. Wegen der Kutte bin ich kein Anwalt ge­wor­den. Also habe ich sie auch nur selten angehabt, beim AG schon dann nicht mehr, als das noch nicht fakul­tativ war. Da raunzt mich in einem Gerichtssaal so ein alter Anwalts­zwerg an, wa­rum ich nicht die Amts­tracht tra­gen würde. Ich gugg an dem run­ter … kann­te den gar nicht. Hebe lang­sam meinen von ihm ab­ge­wandten Arm, über dem die für ihn unsichtbare Kutte hing, zeig sie ihm und sach: Hier is­se und ich trage sie. Danach wende ich mich dem Richter zu und frage, ob er sich heu­te ohne Perücke in der Lage sähe, Recht zu sprechen. Schal­len­des Gelächter und ein glühendroter Zwerg von An­walt. Draußen vor der Tür sagt ein Kollege: Dat war aber mutig. Das traut sich mit dem XY sonst kei­ner. Ich frag, wer war dat denn? Na der Vorsitzende der … ach der lebt nicht mehr … na dann lassen wir das hier auch ruhen … auf sich beruhen, so­zu­sagen :mrgreen: