Damit sich nobody
nicht so wichtig nimmt, eine heute bekannt gewordene Entscheidung des BGH, der die Nichtzulassungsbeschwerde einer Kölner Assessorin mit Beschluss vom 27.06.2016 abgelehnt hat (Az. AnwZ (Brfg) 10/16). Die streitbare Nachwuchsjuristin hatte als Referendarin ihrem Ausbilder bei der Staatsanwaltschaft Februar 2011 das hier (auszugsweise) gemehlt:
- Alles andere hätte mich sehr gewundert, denn Menschen, die miteinander Kaffee trinken und gemeinsam zu Mittag essen, pissen sich nicht gegenseitig ans Bein, nicht wahr?
… Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht dem des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo. Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out. Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglicht bietet: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.
Nun, ich beglückwünsche Sie zu diesem strahlenden Sieg, genießen Sie ihn aufrichtig, kosten Sie ihn bloß richtig aus – denn während es für mich nur ein unerhebliches Ärgernis ist (welches mich, zugegeben ziemlich in meinem Rechtsempfinden berührt), ist es für SIE der Höhepunkt Ihres Lebens. Etwas Schöneres wird Ihnen während Ihrer armseligen Existenz nie erfahren …
Dafür wurde sie vom AG Aachen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro rechtskräftig verurteilt. Der damals gegen Sie ermittelnden Oberstaatsanwältin schrieb die Referendarin am 06.04.2011:
- Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft …, Rechtsbrüche zu verfolgen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch noch einmal eine Grundstudiumsvorlesung.
Das war umsonst, dafür gab es nix 😆 Später legte die heiß Gebadete mit Erfolg ihre zweite juristische Staatsprüfung ab. Dennoch lehnte die Rechtsanwaltskammer Köln ihre Zulassung als Anwältin ab. Ihre strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung führe zu einer fünfjährigen Zulassungssperre.
Das hat der Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 30.10.2015 (Az: 1 AGH 25/15) bestätigt und jetzt auch der BGH.
Ich hoffe die junge Dame erhebt Verfassungsbeschwerde, denn die Entscheidungen sind sämtlichst falsch … der schon wieder. Nein, nicht nur nobody
, sondern z.B. auch der Berufsrechtler Prof. Römermann denkt so: Prof. Römermann gegenüber der LTO:
- „Die Tat wurde nicht als Anwältin begangen. Man darf meines Erachtens an eine in der Ausbildung befindliche Referendarin nicht denselben Maßstab anlegen wie an einen ‚fertigen‘ Berufsträger“
Aber auch den Bescheid der Kölner Kammer, den der AGH – wenn auch nicht unter expliziter Übernahme dieser Begründung – bestätigt hat, hält Römermann für fehlerhaft, soweit dieser auf die Fähigkeit der Assessorin abstellt, mit anderen, gegebenenfalls übergeordneten Organen adäquat zu agieren. „Welche Organe sollten dem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege ‚übergeordnet‘ sein? Die Kammer hat hier offenbar die zentrale Aussage des § 1 BRAO nicht verstanden“. Die bestehe nämlich in dieser Hinsicht gerade darin, dass Anwälte den übrigen „Organen“ wie Richtern und Staatsanwälten gleich geordnet sind.
So isses und so isses Recht! Hier bricht sich der toitsche Untertan in den Hütern des Anwaltsdünkels Bahn, der besonders in Köln sehr klüngelt. Dazu ein Dönekes aus nobodys
jungen Anwaltstagen:
Also vorweg: Schwarz steht mir nicht. Wegen der Kutte bin ich kein Anwalt geworden. Also habe ich sie auch nur selten angehabt, beim AG schon dann nicht mehr, als das noch nicht fakultativ war. Da raunzt mich in einem Gerichtssaal so ein alter Anwaltszwerg an, warum ich nicht die Amtstracht tragen würde. Ich gugg an dem runter … kannte den gar nicht. Hebe langsam meinen von ihm abgewandten Arm, über dem die für ihn unsichtbare Kutte hing, zeig sie ihm und sach: Hier isse und ich trage sie. Danach wende ich mich dem Richter zu und frage, ob er sich heute ohne Perücke in der Lage sähe, Recht zu sprechen. Schallendes Gelächter und ein glühendroter Zwerg von Anwalt. Draußen vor der Tür sagt ein Kollege: Dat war aber mutig. Das traut sich mit dem XY sonst keiner. Ich frag, wer war dat denn? Na der Vorsitzende der … ach der lebt nicht mehr … na dann lassen wir das hier auch ruhen … auf sich beruhen, sozusagen
Die Kleine hat Feuer…da kann man glatt über die leicht gossige Sprache hinwegsehen. Rechtsprechung sorgt immer wieder für Überraschung…
http://justillon.de/2014/12/todesstrafe-fuer-den-eigenen-mandanten-gefordert-anwalt-wegen-unerklaerlicher-inkompetenz-zulassung-entzogen/
…hab mich weg gehauen!
ich finde die Entscheidung geht vom Prinzip her klar. Dass Du die Wortwahl der Kollegin in spe nicht so schlimm findest, lässt ja die erfrischende Sprachkultur Deines kleinen Kosmos hier ja erwarten, da fehlt Dir also die Objektivität 😉 So kann man nicht einem Vorgesetzten, und das war der ausbildende Staatsanwalt für die Referendarin nun mal, an den Karren fahren.
Im Übrigen heißt es ja gemäß § 7 Nr. 5 BRAO sei die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn sich der Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf des Rechtsanwaltes auszuüben. Dementsprechend geht die Argumentation mE daneben, sie sei doch noch nicht Anwältin gewesen und müsse daher mit einem anderen Maßstab gemessen werden. Das tut das Gericht ja, wenn es § 7 Nr. 5 BRAO auslegt und anwendet.
Seltsam finde ich allerdings, dass die Beurteilung im Zeugnis mit der Stationsnote, die ja offenbar Auslöser für den Ausraster war, nicht Gegenstand des Tatbestandes im Urteil ist, denn das hätte man ja schon gern erfahren, welche Ausführungen des Herrn Staatsanwalt konkret das Fräulein da so in Rage gebracht haben …
Moin, Gunnar! Schön dass Du so aufmerksam liest, was ich senfe. Meinen heutigen Senf mit meinem Berufssenf zu vergleichen, wäre aber fürn Arsch, denn so habe ich damals natürlich nicht gepinselt, obwohl meine Tippsen manchmal ROFLnd unter der Stenorette lagen.
Nein, nein, der Römermann hat schon recht und sollte die Dame VB einlegen, dann melde Dich nochmal und wir wetten darum, was das BVerfG aus dem Scheiß macht. OK?!
Kaum zu glauben, aber ich habe immer noch das allerhöchste Vertrauen in unsere Justiz, auch wenn man es manchmal auf die Spitze treiben muss.
Ich gestehe: Ich gucke täglich in Deinen Kosmos rein. Ist erstens political uncorrect was man neuerdings zu schätzen weiß, wenn es mit Verstand daher kommt, zweitens erfährt man von Dir und Deinen Lesern manches, was man sonst überlesen hätte (gestern wies einer Deiner Leser auf einen Link hin, wonach Putin Erdogan vor dem Putsch gewarnt haben soll. Die jetzt bekanntgegebene Festnahme der türkischen Piloten, die den russischen Jet abschossen könnte diese These untermauern. Statt einer Tafel „Merci“ schenkt man sich unter Diktatoren halt ein bis zwei Festnahmen. Hat Putin bestimmt mit Wohlwollen registriert. Niemand hat davon berichtet oder solche Parallelen gezogen, soweit ich das sehe). Drittens finde ich Deine juristischen Ergüsse überwiegend interessant und viertens deckt sich Deine Haltung in vielen Bereichen mit meiner (außer Dein Willkommenshurra im vergangenen Herbst, das hab ich nie verstanden).
Hurra war das nicht, jedenfalls habe ich es selbst so nicht verstanden oder gesehen. Ich bin zwar Anti-Deutscher, habe aber viel für deutsche Geschichte übrig und bin daher der Meinung, dass Deutschland ein Vorbild sein muss, wenn es darum geht, Menschen auf der Flucht vor Terror, Gewalt und Krieg Schutz und Hilfe zu bieten und wenn dazu in der übrigen EU … ach ja, bin 100% Europäer … keiner willens oder in der Lage ist, dann muss es Schland eben alleine machen, denn wir können das und wir schaffen das und wir haben das geschafft und deshalb hatte Angie recht. Es geht nicht um Hurra, sondern um Menschen. nobody geht es um Menschen.
PS: Ach ja… und außerdem bin ich selbst Flüchtling, ein halber … hab noch irgendwo so einen grünen Ausweis, da steht das drin.
Für dieses harmlose Phamplet ein fünfjähriges Berufsverbot? Ich denke auch das ist völlig unverhältnismäßig. So dünkt mich zumindest, was aus meinen Studientagen im Hinterkopf hängengeblieben ist.
ok, es war vielleicht kein Hurra, ich habe mich aber einfach immer gefragt, warum Du bei Deinem Scharfsinn und Deinem regelmäßig unter Beweis gestellten Weitblick nicht wenigstens immer auch mit dem Kopf gewogen hast, ob der Zustände die wir da erlebt haben, aber was solls, ist ja Schnee von gestern.
Der zu rettende Mensch steht natürlich im Vordergrund, aber es gilt eben auch immer der eiserne Grundsatz, den jeder Helfer beachten muss: Safety first; an erster Stelle steht die eigene Absicherung und Sicherheit. Denn nur so kann man nachhaltig und lang anhaltend anderen helfen. Die Unruhen, die wir inzwischen gesellschaftspolitisch in Deutschland nach 2015 haben, bezeugen, dass die Selbstsicherung nullkommanull funktioniert hat und dass das auch von den meisten Deutschen genau so empfunden wurde und wird. Nicht nur, dass es nicht funktioniert hat, Merkel hat dann auch noch symbolträchtig klargemacht, dass der Grundsatz nicht nur nicht gilt, sondern regelrecht abgeschafft sei: Wir können nicht die gesamte Grenze sichern. Hallo? Das ist in etwa so, wie wenn ein Sanitäter ohne Sicherheitsmaßnahmen bei fließendem Verkehr auf der Überholspur der Autobahn einem Verletzten einen Gips anlegen möchte (und schlimmer als ein Gips war hier das Hilfsbedürfnis der bereits in sicheren Drittstaaten befindlichen Flüchtlinge nicht). Da ist es nur eine Frage der Zeit, wann es kracht und wann die Leute sagen werden, dass sie von einem solchen Sanitäter eigentlich nix halten können ….
P.S. Sorry, ist alles off topic an dieser Stelle 🙂
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