Damit nobody
wenigstens seine Leser in der Dummödie Dritter Teil nicht überfordert, muss ich Sie mit einer und auf eine juristischen Zwickmühle vorbereiten.
Nehmen wir mal an, nobody
sagt zu Ihnen: Du Jude! Ist das eine Beleidigung? Also wenn es eine Beleidigung wäre, dann wäre der … sagen wir mal Gattungsbegriff, um den „Rassenbegriff“ zu vermeiden, also dann wäre „Jude“ zu sein was Negatives, so nach Prinzen-Art: „Du mußt ein Schwein sein auf dieser Welt„. Die Bezeichnung „Jude“ hätte was Herabwürdigendes.
Wenn dem so wäre, dann könnten sich aber Juden echt herabgewürdigt fühlen, egal ob als Glaubensgemeinschaft oder „Rasse“. Art. 3 GG verbietet sogar konkludent, „Jude“ herabwürdigend zu verstehen, weil ja alle Menschen gleich sind und dann auch alle Menschen Schweine wären, was von ärztlicher Seite nur für Männer attesitiert ist
Der Bundesgerichtshof hat sich vor 60 Jahren des Juden-Problems oder Beleidigungs-Paradoxons angenommen und ist bei der Lösung kläglich gescheitert (Urteil vom 29. November 1955 – Az: 5 StR 322/55 – BGHSt 8, 325 = NJW 1956 Seite 312). Nie würde es nobody
wagen, einen sächsischen Amtsrichter mit diesem Problem zu fordern, aber meinen Usern traue ich einen Ausweg aus der Zwickmühle zu, denn natürlich kann man auch Juden beleidigen, aber eben nicht als Jude oder mit Jude. Wer ein bisschen Hilfe braucht, der findet sie beim OLG Celle, dass 48 Jahre später auf die richtige Idee gekommen ist.
Es kommt auf den Zusammenhang an, sagt auch das LG Tübingen mit Urteil vom 18.07.2012, Az.: 24 Ns 13 Js 10523/1. Bei einer Beleidigung ist auf den Äußerungsgehalt unter Berücksichtigung der Begleitumstände abzustellen. Der Ehrbegriff ist „normativ“, d.h. es kommt dabei nicht auf den bloßen Beleidigungswillen des Äußernden an oder auf die subjektiv Empfindung des Erklärungsempfänger, sondern es muss vielmehr die Bedeutung der Äußerung objektiv unter Betrachtung der Wertung der Rechtsordnung gewürdigt werden. Damit stellen wertneutrale Äußerungen, auch wenn sie von der erklärenden Person nach ihrer eigenen Wertung als „beleidigend“ gemeint sind, trotzdem keine Beleidigung im Sinne des §185 StGB dar.
So, jetzt wo Sie den Ausweg aus der Zwickmühle kennen, ein Kontrolltest, ob Sie die neu gewonnene Erkenntnis auch richtig nutzen können. Was ist das?
Ein Foto, aufgenommen vor einer christlichen Kirche (im Kölner Dom latschte auch einer mit so ’nem Pappscild rum 😎 ) und die Demonstranten „heißen“ JUDENSAU 😛 Beleidigung, JA oder NEIN?
Genau! Keine Beleidigung! Warum? Die Demonstranten sind selbst Juden und protestieren dagegen (Hagalil), dass an und in immer noch so vielen Kirchen die „Judensau“ zu sehen ist, in Stein gemeißelt oder in Holz geschnitzt (wie unten im Kölner Dom)
jedenfalls verewigt. An einigen Kirchen hat man sie verhangt (z.B. in Dessau). In der Nähe eines nicht weiter wichtigen sächsischen Amtsrichters ist sie noch zu sehen. Hier eine Übersicht:
Also, wenn nobody
Sie einen Juden „schimpft“, dann ist das eine Auszeichnung, weil den Umständen nach ist der Beleidiger ein großer Verehrer der jüdischen Kultur.
Anderes Beispiel: Seit zwei Jahren denkt die Berliner Polizei darüber nach, ob es irgendwie strafbar sein könnte, wenn auf Demos „Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein“ skandiert wird (Tagesspiegel). Jetzt helfen Sie doch der Bullizey in Berlin bei der Lösung des Falls. Fit genug sind Sie jetzt.
nur damit das nicht untergeht:
http://de.sputniknews.com/politik/20160721/311639531/russland-erdogan-putsch-warnung.html