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Damit nobody wenigstens seine Leser in der Dummödie Dritter Teil nicht über­fordert, muss ich Sie mit einer und auf eine juristischen Zwickmühle vor­be­rei­ten.

Nehmen wir mal an, nobody sagt zu Ihnen: Du Jude! Ist das eine Beleidigung? Also wenn es eine Beleidigung wäre, dann wäre der … sagen wir mal Gat­tungs­be­griff, um den „Rassenbegriff“ zu vermeiden, also dann wäre „Jude“ zu sein was Negatives, so nach Prinzen-Art: „Du mußt ein Schwein sein auf dieser Welt„. Die Bezeichnung „Jude“ hätte was Herabwürdigendes.

Wenn dem so wäre, dann könnten sich aber Juden echt herabgewürdigt fühlen, egal ob als Glaubensgemeinschaft oder „Rasse“. Art. 3 GG verbietet sogar kon­klu­dent, „Jude“ herabwürdigend zu verstehen, weil ja alle Menschen gleich sind und dann auch alle Menschen Schweine wären, was von ärztlicher Seite nur für Männer attesitiert ist :mrgreen:

Der Bundesgerichtshof hat sich vor 60 Jahren des Juden-Problems oder Be­lei­di­gungs-Paradoxons angenommen und ist bei der Lösung kläglich gescheitert (Ur­teil vom 29. November 1955 – Az: 5 StR 322/55 – BGHSt 8, 325 = NJW 1956 Seite 312). Nie würde es nobody wagen, einen sächsischen Amtsrichter mit die­sem Problem zu fordern, aber mei­nen Usern traue ich einen Aus­weg aus der Zwick­mühle zu, denn natürlich kann man auch Juden beleidigen, aber eben nicht als Jude oder mit Jude. Wer ein bisschen Hilfe braucht, der findet sie beim OLG Celle, dass 48 Jahre später auf die richtige Idee gekommen ist.

Es kommt auf den Zusammenhang an, sagt auch das LG Tübingen mit Urteil vom 18.07.2012, Az.: 24 Ns 13 Js 10523/1. Bei einer Beleidigung ist auf den Äußerungs­gehalt unter Berücksichtigung der Begleitumstände abzustellen. Der Ehrbegriff ist „normativ“, d.h. es kommt dabei nicht auf den bloßen Belei­di­gungs­wil­len des Äußernden an oder auf die subjektiv Empfindung des Er­klä­rungs­empfänger, sondern es muss vielmehr die Bedeutung der Äußerung ob­jek­tiv unter Betrachtung der Wer­tung der Rechts­ordnung gewür­digt werden. Da­mit stellen wertneutrale Äußerungen, auch wenn sie von der erklärenden Per­son nach ihrer eigenen Wertung als „beleidigend“ gemeint sind, trotz­dem kei­ne Be­lei­digung im Sinne des §185 StGB dar.

So, jetzt wo Sie den Ausweg aus der Zwickmühle kennen, ein Kontrolltest, ob Sie die neu gewonnene Erkenntnis auch richtig nutzen können. Was ist das?
judens
Ein Foto, aufgenommen vor einer christlichen Kirche (im Kölner Dom latschte auch einer mit so ’nem Pappscild rum 😎 ) und die Demonstranten „heißen“ JUDENSAU 😛 Beleidigung, JA oder NEIN?

Genau! Keine Beleidigung! Warum? Die Demonstranten sind selbst Juden und protestieren dagegen (Hagalil), dass an und in immer noch so vielen Kirchen die „Judensau“ zu sehen ist, in Stein gemeißelt oder in Holz geschnitzt (wie unten im Kölner Dom)
coljudsau
jedenfalls verewigt. An einigen Kirchen hat man sie verhangt (z.B. in Dessau). In der Nähe eines nicht weiter wichtigen sächsischen Amtsrichters ist sie noch zu sehen. Hier eine Übersicht:
Verbreitungskarte_Judensau
Also, wenn nobody Sie einen Juden „schimpft“, dann ist das eine Auszeichnung, weil den Umständen nach ist der Beleidiger ein großer Verehrer der jüdischen Kultur.

Anderes Beispiel: Seit zwei Jahren denkt die Berliner Polizei darüber nach, ob es irgendwie strafbar sein könnte, wenn auf Demos „Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein“ skandiert wird (Tagesspiegel). Jetzt helfen Sie doch der Bullizey in Berlin bei der Lösung des Falls. Fit genug sind Sie jetzt.