Die ZEIT berichtet über einen Prozess beim OLG München, wo sich mal alle einig waren, Gericht, Kläger und Beklagte: Der neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger in den §§ 87f bis 87h Urheberrechtsgesetz ist scheiße. Getroffen werden sollte Google und kaputt macht es die Kleinen. Die haben in den vergangenen drei Jahren an die Wegelagerer vom VG Media 714.540 Euro gezahlt, während die Verlage an Kosten für Prozesse gegen Google 3,3 Millionen Euro ausgegeben haben … win – win möchte nobody meinen … für die Anwälte 😛
Aber das beste kommt noch: Klägerin in München war (mittelbar) die Süddeutsche, die nicht im VG Wort ist und das Gesetz auch scheiße findet, aber trotzdem klagt. Es geht im Kern um die Frage, wie lang oder kurz die Textausschnitte sein dürfen. Dazu sagt das Gesetz nix und die Gerichte halten sich raus und die Anwälte freuen sich.
War mal wieder beim irren Schorsch wegen Popotanz und so und der lallt Ouzo-geschwängert: „ARD und ZDF verschweigen auch am Mittwoch westliche Massaker und Gräueltaten verbündeter Terroristen in Syrien …“ Huch!!!11!!! Wer hat wen massakriert? „Bei Bombardements durch französische und US-amerikanische Kampfflugzeuge sind in den letzten beiden Tagen weit über 100 Zivilisten in Syrien getötet worden“ sagt der Sieche. Ach soooo, die Geschichte in Tokhar, wo TELEPILLEPALLE gleich 300 tote Zivilsten draus macht, während nach letzten Zählungen 56 Tote, darunter 11 Kinder rausgekommen sind. Auch nicht schön, aber an der türkischen Grenze nahe Tokhar gibt es nun mal den größten IS-Wildwechsel und das muss unterbunden werden. Wer sich in der Gegend versteckt hält, dass wissen auch diejenigen, die sich darunter mischen, in der Hoffnung zusammen, mit den Terroristen in die Türkei gelangen zu können … shit happens.
Und wie erklärt der Erklärbär von der Popotanzschau das?
Während die Lügenpresse sich schwer tut, den deutschen Bürgern den Amoklauf eines verzweifelten Flüchtlings aus Afghanistan (oder Pakistan – was faktisch keinen Unterschied macht) zu „erklären“, schweigt sie die neuesten westlichen Massaker und Verbrechen in Syrien tot, gerade weil genau diese westlichen Verbrechen die Taten der Terroristen erklären.
Der Zusammenhang zwischen dem Amoklauf von Würzburg und den neuesten Massakern an Zivilisten in Syrien könnte deutlicher nicht sein. Was wir seit 2001 an Terror angeblicher „Islamisten“ in Europa erleben, ist nichts anderes, als ein Echo auf unendliches Leid, Destabilisierung und Gewalt, die der Westen unter Führung der USA, Großbritanniens und Frankreichs in die islamischen Staaten getragen hat.
Aaaah ja … der falsche Pakistani Riaz Khan Ahmadzai schmuggelt sich im Juli 2015 nach Schland ein und massakriert am 18. Juli 2016 in einem Zug zwischen Ochsenfurt und Würzburg mit einer Axt Hongkong-Chinesen, weil am 19. Juli 2016 ein Kampfflugzeug unbekannter Herkunft (es soll ja nur zur US-geführten Koalition gehören – Al Jazeera, was oder wer auch immer das sein mag) eine Rakete auf Tokhar abfeuert. Dann war der gute Riaz Khan Ahmadzai also Hellseher.
Wat erzählt der Schorch seinen Jüngern da eigentlich und vor allen, was sind das für Bekloppte? Kann mir das jemand erklären?
Heute ist Beleidigungstag 😎 Mit Beleidigungen ist das so eine Sache. Wenn man eine Beleidigung wörtlich nimmt, dann ist es meist keine. Und wörtlich muss man die Beleidigung nehmen, denn bei Beleidigungen kommt es aufs Wort an. Die Beleidigung ist eine wörtliche Ohrfeige. Wäre die Tat mit der Hand begangen worden, wäre es Körperverletzung. Die Beleidigung ist auch nur eine Meinung. In Gegensatz dazu geht es beim „Rufmord“ um falsche Tatsachen. Das muss man fein auseinander halten, sonst kommt Scheiße raus.
So wie beinahe gestern beim Amtsgericht Köln, wo ein Clown angeklagt war, die NRW-Minipräsidentin Hannelore Kraft u.a. mit den Worten beleidigt zu haben: „Sie haben einen IQ wie ein Toastbrot„. Das kannte nobody bisher nur mit Knäckebrot, aber Toastbrot ist auch gut.
Die erkennende Strafrichterin stellte … hoffentlich nicht nach Beweisaufnahme … fest: „Toastbrot hat keinen IQ.“ (EXPRESS). Und nu?
Nun ist es also mangels Vergleichsmassstab keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinung, die, wie die Richterin sagte „… eine Grenze überschreitet, das war ein Angriff auf die Ehre der Ministerpräsidentin.“ OK, aber die Minipräsidentin hat keine besondere Ehre. Frau Kraft wird zwar zusätzlich durch § 90a StGB geschützt, aber die Mehl des Clowns war nicht „öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften„. Also normale Beleidigung. Hat die Richterin richtig erkannt. Schon mal was wert.
Aber war es denn eine Beleidigung?
Einen Intelligenzquotienten können per Definition nur Lebewesen haben, weil im Nenner, also unter dem Bruchstrich das Lebensalter des Probanden steht und Toastbrot lebt nicht und wenn es verschimmelt, dann leben nur Pilze auf dem Brot. Was will der Clown also normativ betrachtet (wie Sie jetzt von der Judensau wissen), aussagen? Auf ein Minimum runtergebrochen, dass er Hannelore nicht für besonders schlau hält. Er hätte auch dumm sagen können … wäre auch keine Beleidigung gewesen.
Der Clown hat aber noch mehr gesagt, z.B. „korruptes Pack“ und „Arschlöcher„. Korrupt ist eigentlich eine Tatsachenbehauptung, die aber, wenn sie substanzlos genug wie bei unserem Clown ist, zur beleidigenden Meinung werden kann. Also das könnte die Grenze sein, von der die kölsche Richterin sprach.
Und noch einen Radschlag nach Dümmendorf an Hannelore … ich darf doch, hab dich schließlich gewählt: Also, nur Dumme sind beleidigt, andere müssen 😎 Kraft-Ausdrücke aushalten können. Oder wie die Kids in Amerika singen: Sticks and stones may break my bones, but words will never hurt me … gibt’s auch in einer modernen SM-Fassung
Damit sich nobody nicht so wichtig nimmt, eine heute bekannt gewordene Entscheidung des BGH, der die Nichtzulassungsbeschwerde einer Kölner Assessorin mit Beschluss vom 27.06.2016 abgelehnt hat (Az. AnwZ (Brfg) 10/16). Die streitbare Nachwuchsjuristin hatte als Referendarin ihrem Ausbilder bei der Staatsanwaltschaft Februar 2011 das hier (auszugsweise) gemehlt:
Alles andere hätte mich sehr gewundert, denn Menschen, die miteinander Kaffee trinken und gemeinsam zu Mittag essen, pissen sich nicht gegenseitig ans Bein, nicht wahr?
… Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht dem des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo. Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out. Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglicht bietet: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.
Nun, ich beglückwünsche Sie zu diesem strahlenden Sieg, genießen Sie ihn aufrichtig, kosten Sie ihn bloß richtig aus – denn während es für mich nur ein unerhebliches Ärgernis ist (welches mich, zugegeben ziemlich in meinem Rechtsempfinden berührt), ist es für SIE der Höhepunkt Ihres Lebens. Etwas Schöneres wird Ihnen während Ihrer armseligen Existenz nie erfahren …
Dafür wurde sie vom AG Aachen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro rechtskräftig verurteilt. Der damals gegen Sie ermittelnden Oberstaatsanwältin schrieb die Referendarin am 06.04.2011:
Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft …, Rechtsbrüche zu verfolgen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch noch einmal eine Grundstudiumsvorlesung.
Das war umsonst, dafür gab es nix 😆 Später legte die heiß Gebadete mit Erfolg ihre zweite juristische Staatsprüfung ab. Dennoch lehnte die Rechtsanwaltskammer Köln ihre Zulassung als Anwältin ab. Ihre strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung führe zu einer fünfjährigen Zulassungssperre.
Das hat der Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 30.10.2015 (Az: 1 AGH 25/15) bestätigt und jetzt auch der BGH.
Ich hoffe die junge Dame erhebt Verfassungsbeschwerde, denn die Entscheidungen sind sämtlichst falsch … der schon wieder. Nein, nicht nur nobody, sondern z.B. auch der Berufsrechtler Prof. Römermann denkt so: Prof. Römermann gegenüber der LTO:
„Die Tat wurde nicht als Anwältin begangen. Man darf meines Erachtens an eine in der Ausbildung befindliche Referendarin nicht denselben Maßstab anlegen wie an einen ‚fertigen‘ Berufsträger“
Aber auch den Bescheid der Kölner Kammer, den der AGH – wenn auch nicht unter expliziter Übernahme dieser Begründung – bestätigt hat, hält Römermann für fehlerhaft, soweit dieser auf die Fähigkeit der Assessorin abstellt, mit anderen, gegebenenfalls übergeordneten Organen adäquat zu agieren. „Welche Organe sollten dem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege ‚übergeordnet‘ sein? Die Kammer hat hier offenbar die zentrale Aussage des § 1 BRAO nicht verstanden“. Die bestehe nämlich in dieser Hinsicht gerade darin, dass Anwälte den übrigen „Organen“ wie Richtern und Staatsanwälten gleich geordnet sind.
So isses und so isses Recht! Hier bricht sich der toitsche Untertan in den Hütern des Anwaltsdünkels Bahn, der besonders in Köln sehr klüngelt. Dazu ein Dönekes aus nobodys jungen Anwaltstagen:
Also vorweg: Schwarz steht mir nicht. Wegen der Kutte bin ich kein Anwalt geworden. Also habe ich sie auch nur selten angehabt, beim AG schon dann nicht mehr, als das noch nicht fakultativ war. Da raunzt mich in einem Gerichtssaal so ein alter Anwaltszwerg an, warum ich nicht die Amtstracht tragen würde. Ich gugg an dem runter … kannte den gar nicht. Hebe langsam meinen von ihm abgewandten Arm, über dem die für ihn unsichtbare Kutte hing, zeig sie ihm und sach: Hier isse und ich trage sie. Danach wende ich mich dem Richter zu und frage, ob er sich heute ohne Perücke in der Lage sähe, Recht zu sprechen. Schallendes Gelächter und ein glühendroter Zwerg von Anwalt. Draußen vor der Tür sagt ein Kollege: Dat war aber mutig. Das traut sich mit dem XY sonst keiner. Ich frag, wer war dat denn? Na der Vorsitzende der … ach der lebt nicht mehr … na dann lassen wir das hier auch ruhen … auf sich beruhen, sozusagen
Damit nobody wenigstens seine Leser in der Dummödie Dritter Teil nicht überfordert, muss ich Sie mit einer und auf eine juristischen Zwickmühle vorbereiten.
Nehmen wir mal an, nobody sagt zu Ihnen: Du Jude!Ist das eine Beleidigung? Also wenn es eine Beleidigung wäre, dann wäre der … sagen wir mal Gattungsbegriff, um den „Rassenbegriff“ zu vermeiden, also dann wäre „Jude“ zu sein was Negatives, so nach Prinzen-Art: „Du mußt ein Schwein sein auf dieser Welt„. Die Bezeichnung „Jude“ hätte was Herabwürdigendes.
Wenn dem so wäre, dann könnten sich aber Juden echt herabgewürdigt fühlen, egal ob als Glaubensgemeinschaft oder „Rasse“. Art. 3 GG verbietet sogar konkludent, „Jude“ herabwürdigend zu verstehen, weil ja alle Menschen gleich sind und dann auch alle Menschen Schweine wären, was von ärztlicher Seite nur für Männer attesitiert ist
Der Bundesgerichtshof hat sich vor 60 Jahren des Juden-Problems oder Beleidigungs-Paradoxons angenommen und ist bei der Lösung kläglich gescheitert (Urteil vom 29. November 1955 – Az: 5 StR 322/55 – BGHSt 8, 325 = NJW 1956 Seite 312). Nie würde es nobody wagen, einen sächsischen Amtsrichter mit diesem Problem zu fordern, aber meinen Usern traue ich einen Ausweg aus der Zwickmühle zu, denn natürlich kann man auch Juden beleidigen, aber eben nicht als Jude oder mit Jude. Wer ein bisschen Hilfe braucht, der findet sie beim OLG Celle, dass 48 Jahre später auf die richtige Idee gekommen ist.
Es kommt auf den Zusammenhang an, sagt auch das LG Tübingen mit Urteil vom 18.07.2012, Az.: 24 Ns 13 Js 10523/1. Bei einer Beleidigung ist auf den Äußerungsgehalt unter Berücksichtigung der Begleitumstände abzustellen. Der Ehrbegriff ist „normativ“, d.h. es kommt dabei nicht auf den bloßen Beleidigungswillen des Äußernden an oder auf die subjektiv Empfindung des Erklärungsempfänger, sondern es muss vielmehr die Bedeutung der Äußerung objektiv unter Betrachtung der Wertung der Rechtsordnung gewürdigt werden. Damit stellen wertneutrale Äußerungen, auch wenn sie von der erklärenden Person nach ihrer eigenen Wertung als „beleidigend“ gemeint sind, trotzdem keine Beleidigung im Sinne des §185 StGB dar.
So, jetzt wo Sie den Ausweg aus der Zwickmühle kennen, ein Kontrolltest, ob Sie die neu gewonnene Erkenntnis auch richtig nutzen können. Was ist das?
Ein Foto, aufgenommen vor einer christlichen Kirche (im Kölner Dom latschte auch einer mit so ’nem Pappscild rum 😎 ) und die Demonstranten „heißen“ JUDENSAU 😛 Beleidigung, JA oder NEIN? Weiterlesen →
Oben auf der Bergesspitze
Liegt das Schloß in Nacht gehüllt;
Doch im Thale leuchten Blitze;
Helle Schwerter klingen wild.
Das sind Brüder, welche fechten
Grimmen Zweikampf wutentbrannt;
Sprich, warum die Brüder rechten
Mit dem Schwerte in der Hand.
Gräfin Laura’s Augenfunken
Zündeten den Brüderstreit;
Beide glühen liebestrunken
Für die adlig holde Maid.
Welchem aber von den beiden
Wendet sich ihr Herze zu?
Kein Ergrübeln kann’s entscheiden.
Schwert heraus, entscheide du!
Und sie fechten kühn verwegen,
Hieb auf Hiebe nieder krachts.
Hütet Euch, ihr wilden Degen:
Grausig Blendwerk schleicht des Nachts!
Wehe, wehe, blut’ge Brüder!
Wehe, wehe, blut’ges Thal!
Beide Kämpfer stürzen nieder –
Einer in des andern Stahl.
Viel Jahrhunderte verwehen,
Viel Geschlechter deckt das Grab;
Traurig von des Berges Höhen
Blickt das öde Schloß herab.
Aber nachts am Thalesgrunde
Wandelt’s heimlich, wunderbar!
Wenn da kommt die zwölfte Stunde,
Kämpfet dort das Brüderpaar.
Sternberg und Liebenstein, die Burgen der feindlichen Brüder auf einer alten Ansichtskarte
nobody hat sich gedacht, etwas Kultur kann keinem Toitschen schaden und jeder Toitsche sollte nicht nur Goethes Faust kennen, sondern auch Heini Heine. Darum nerve ich auch kleine Deutsche im „Rheingold“ mit Heini und die haben Spaß daran, wenn der komische alte Onkel von sich gegenseitig brüderlich meuchelnden Rittern in alten Zeiten rezitiert, lauschen dann gebannter als bei jedem nervigen Ruf eines Pokemon
nobody liebt Heine. OK, ich liebe auch Goethe und weil Johann am 10. Mai 1772 in Wetzlar am Reichskammergericht, dem ersten toitschen BGH als Referendar aufschlug, habe ich vielleicht Rechte studiert aber nicht Goethe geliebt. JoWo, wie man heute vielleicht sagen würde, habe ich wegen Lotte geliebt und wie Werther echt (aber ohne Deppenapostroph) gelitten, denn nobody hatte auch eine Lotte in Wetzlar und die hatte sogar beinahe am selben Tag Burzeltag … gelle, mein Schlaganfall, das haste bis heute gar nicht gewusst. Und getroffen haben wir uns auch an einem Tag im Juni, wenn auch genau 200 Jahre später und nicht im Jagdhaus beim Tanz, sondern beim Popowackeln mit heißen Höschen auf der Treppe in der Goetheschule. Nix hab ich vergessen. Habe ich von Omi geerbt, die noch mit 90 Schillers Glocke fehlerfrei rezitieren konnte.
Aber Harry, den ich Heini nenne, liebte des Scharfrichters rothaariges Töchterlein und Frankreich … so wie nobody, aber auf den Geschmack bin ich erst in Bonn gekommen, wo ich wie HeiniRechte studiert habe und in dessen Heimatstadt, dem hassgeliebten Düsseldorf, ich beide Staatsexamina abgelegt habe. Im Gegensatz zu Heini habe ich die Rechte geliebt, obwohl … wenn von Heini immer das Gegenteil behauptet wird, dann ist das falsch. Dass er sich geekelt von den Rechten abgewandt hat, lag an seinem Studium der Kameralistik. Das kann nobody verstehen, denn mir ging es nach drei Semestern VWL nicht besser.
Ein unglaublich ignoranter Richter … oder war es ein Rechter? … nannte nobody vorgestern einen Juristen, weil ich Jura studiert habe. Ich habe nur, weil ich ihn geistig nicht überfordern wollte, erfolglos widersprochen und zu Protokoll gegeben, dass ich Rechte studiert habe, weil Jura schon begrifflich falsch ist und mir der Bezug zu Heini was wert war. Und natürlich wegen Ernst Moritz Arndt, den Lehrer, den Heini sein Lebtag verspottet hat … ein Rechter würde sagen: beleidigt!
Schon sah ich den Arndt, den Vater Jahn –
Die Helden aus andern Zeiten
Aus ihren Gräbern wieder nahn
Und für den Kaiser streiten.
Die Burschenschaftler allesamt
Aus meinen Jünglingsjahren,
Die für den Kaiser sich entflammt,
Wenn sie betrunken waren
Ich sah das sündenergraute Geschlecht
Der Diplomaten und Pfaffen,
Die alten Knappen vom römischen Recht,
Am Einheitstempel schaffen –
Derweil der Michel geduldig und gut
Begann zu schlafen und schnarchen,
Und wieder erwachte unter der Hut
Von vierunddreißig Monarchen.
Die Deutschen sind nicht durch fremde Völker verbastardet, sie sind keine Mischlinge geworden, sie sind mehr als viele andere Völker in ihrer angeborenen Reinheit geblieben und haben sich aus dieser Reinheit ihrer Art und Natur nach den stetigen Gesetzen der Zeit langsam und still entwickeln können; die glücklichen Deutschen sind ein ursprüngliches Volk …
zu benennen, können wohl nur Ossis kommen. OK, nobody will fair sein: Göring war es 1933 und der hat im Ersten Weltkrieg sicher Postkarten wie diese
verschickt, nachdem er am 25. März 1915 das EK I. erhalten hatte. Hatte auch Erwin, aber der war nicht stolz auf EMAs wohl berühmtesten „Gedicht“, das dem Eisernen Kreuz den Namen gegeben haben soll:
Der Gott der Eisen wachsen ließ,
Der wollte keine Knechte,
Drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
Dem Mann in seine Rechte.
Drum bist Du unsre höchste Zier,
Du Heilig Kreuz aus Eisen,
Den Vätern gleich auch wollen wir
Uns würdig Dir erweisen.
Das kennt ja heute zum Glück kaum noch jemand, außer Rechten. Trotzdem verspürt nobody der Wildpinkler immer, wenn ich in Bonn am EMA-Haus vorbeikomme, einen unbeherrschbaren Harndrang 😛 und irgendwann werde ich auch mutig genug sein, um dem Arsch in den Vorgarten zu kacken. Dann darf er sich beleidigt fühlen 😈
Eins von Heini kennt zum Glück aber jeder, seine Nachtgedanken und wenn auch nur die ersten Zeilen:
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht …
Seid mir nicht böse, ihr lieben Ossis und vor allem Leipziger, aber die Freiheit lebte immer und lebt immer noch weiter am Rhein, dort wo Heini Und nobody küssten der Scharfrichter Töchterlein. Wenn sie das vergriffene Buch „Und küsste des Scharfrichters Tochter – Heinrich Heines erste Liebe“ von Frederik Hetmann alias Kirsch irgendwo in die Finger kriegen: KAUFEN! Schon für Kinder ab 8 geeignet, denn mit der Kultur kann man gar nicht früh genug anfangen … und vor allem: Nie aufhören!