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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 21. Juli 2016

Das gefällt nobody

21 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Wirtschaft

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Geld, Internet, Medien, Recht

Die ZEIT berichtet über einen Prozess beim OLG München, wo sich mal alle einig waren, Gericht, Klä­ger und Beklagte: Der neue Leistungs­schutzrecht für Pres­se­ver­leger in den §§ 87f bis 87h Urheber­rechtsgesetz ist scheiße. Getroffen wer­den sollte Google und ka­putt macht es die Klei­nen. Die haben in den vergan­ge­nen drei Jahren an die Wegelage­rer vom VG Media 714.540 Euro ge­zahlt, wäh­rend die Ver­la­ge an Kos­ten für Pro­zes­se ge­gen Google 3,3 Mil­lionen Euro aus­ge­ge­ben ha­ben … win – win möchte nobody mei­nen … für die An­wälte 😛

Aber das beste kommt noch: Klägerin in München war (mittelbar) die Süd­deutsche, die nicht im VG Wort ist und das Gesetz auch scheiße findet, aber trotz­dem klagt. Es geht im Kern um die Frage, wie lang oder kurz die Text­aus­schnitte sein dürfen. Dazu sagt das Gesetz nix und die Gerichte halten sich raus und die Anwälte freuen sich.

Erklärbär needed

21 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Afghanistan, Internet, Medien, Menschen, Pakistan, Syrien, Troll

popodanceWar mal wieder beim irren Schorsch we­­gen Po­po­tanz und so und der lallt Ou­zo-ge­schwän­gert: „ARD und ZDF ver­schwei­gen auch am Mitt­woch west­liche Mas­sa­ker und Gräu­el­ta­ten ver­bün­deter Ter­roris­ten in Syrien …“ Huch !!!11!!! Wer hat wen massa­kriert? „Bei Bom­bar­dements durch franzö­­sische und US-amerika­nische Kampf­flugzeuge sind in den letz­ten bei­den Ta­gen weit über 100 Zi­vi­lis­ten in Sy­rien getö­tet wor­den“ sagt der Sie­che. Ach soooo, die Ge­schich­te in Tokhar, wo TELEPIL­LEPALLE gleich 300 tote Zivils­ten draus macht, wäh­rend nach letzten Zäh­lun­gen 56 Tote, darun­ter 11 Kin­der rausge­kommen sind. Auch nicht schön, aber an der tür­kischen Gren­ze nahe Tokhar gibt es nun mal den größten IS-Wild­wech­sel und das muss unter­bun­den wer­­den. Wer sich in der Ge­gend ver­steckt hält, dass wis­sen auch diejenigen, die sich darun­ter mi­schen, in der Hoff­nung zusam­men, mit den Ter­roristen in die Tür­kei gelan­gen zu können … shit happens.

Und wie erklärt der Erklärbär von der Popotanzschau das?

    Während die Lügenpresse sich schwer tut, den deutschen Bürgern den Amoklauf eines verzweifelten Flüchtlings aus Afghanistan (oder Pakistan – was faktisch keinen Unter­schied macht) zu „erklären“, schweigt sie die neuesten westlichen Massaker und Verbrechen in Syrien tot, gerade weil genau diese west­lichen Ver­brechen die Taten der Terroristen erklären.
    Der Zusammenhang zwischen dem Amoklauf von Würzburg und den neuesten Massakern an Zivi­listen in Syrien könnte deutlicher nicht sein. Was wir seit 2001 an Terror angeblicher „Isla­misten“ in Euro­pa erle­ben, ist nichts an­de­res, als ein Echo auf unend­liches Leid, Destabi­lisierung und Gewalt, die der Westen unter Füh­rung der USA, Großbritanniens und Frank­reichs in die is­lamischen Staaten getragen hat.

Aaaah ja … der fal­sche Pakistani Riaz Khan Ahmadzai schmuggelt sich im Juli 2015 nach Schland ein und massakriert am 18. Juli 2016 in einem Zug zwischen Ochsenfurt und Würz­burg mit einer Axt Hongkong-Chine­sen, weil am 19. Juli 2016 ein Kampfflugzeug unbekannter Her­kunft (es soll ja nur zur US-geführten Koalition gehören – Al Jazeera, was oder wer auch immer das sein mag) eine Rakete auf Tokhar abfeuert. Dann war der gute Riaz Khan Ahmadzai also Hell­seher.

Wat erzählt der Schorch seinen Jüngern da eigentlich und vor allen, was sind das für Beklopp­te? Kann mir das je­mand er­klären?

Beim Wort genommen

21 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, Musik, News, Politik

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Pop, Recht, Video

Heute ist Beleidigungstag 😎 Mit Beleidigungen ist das so eine Sache. Wenn man eine Beleidigung wörtlich nimmt, dann ist es meist keine. Und wörtlich muss man die Beleidigung nehmen, denn bei Beleidigungen kommt es aufs Wort an. Die Beleidigung ist eine wörtliche Ohrfeige. Wäre die Tat mit der Hand begangen worden, wäre es Körperverletzung. Die Beleidigung ist auch nur eine Meinung. In Gegensatz dazu geht es beim „Rufmord“ um falsche Tatsachen. Das muss man fein auseinander halten, sonst kommt Scheiße raus.

iqtoastSo wie beinahe gestern beim Amtsgericht Köln, wo ein Clown angeklagt war, die NRW-Mini­prä­sidentin Hannelore Kraft u.a. mit den Worten belei­digt zu haben: „Sie haben einen IQ wie ein Toast­brot„. Das kannte nobody bisher nur mit Knäckebrot, aber Toastbrot ist auch gut.

Die erkennende Strafrichterin stellte … hoffentlich nicht nach Beweisaufnahme … fest: „Toastbrot hat keinen IQ.“ (EXPRESS). Und nu?

Nun ist es also mangels Vergleichsmassstab keine Tatsachenbehauptung, son­dern eine Meinung, die, wie die Richterin sagte „… eine Grenze überschreitet, das war ein Angriff auf die Ehre der Minister­präsidentin.“ OK, aber die Mini­prä­si­den­tin hat keine besondere Ehre. Frau Kraft wird zwar zusätzlich durch § 90a StGB geschützt, aber die Mehl des Clowns war nicht „öffentlich, in einer Ver­samm­lung oder durch Verbreiten von Schriften„. Also normale Beleidigung. Hat die Richterin richtig erkannt. Schon mal was wert.

Aber war es denn eine Beleidigung?

Einen Intelligenzquotienten können per Definition nur Lebewesen haben, weil im Nenner, also unter dem Bruch­strich das Lebens­alter des Probanden steht und Toastbrot lebt nicht und wenn es ver­schimmelt, dann leben nur Pilze auf dem Brot. Was will der Clown also normativ betrachtet (wie Sie jetzt von der Ju­den­sau wissen), aus­sagen? Auf ein Minimum runter­gebrochen, dass er Hannelore nicht für besonders schlau hält. Er hätte auch dumm sagen können … wäre auch keine Beleidigung gewesen.

Der Clown hat aber noch mehr gesagt, z.B. „korruptes Pack“ und „Arschlöcher„. Korrupt ist eigentlich eine Tatsachenbehauptung, die aber, wenn sie substanz­los genug wie bei unserem Clown ist, zur beleidigenden Meinung werden kann. Also das könnte die Grenze sein, von der die kölsche Richterin sprach.

Von Arschloch sprach ein späterer deutscher Außenminister zum damaligen Bun­des­tagspräsidenten Richard Stücklen … straflos, obwohl nobody immer davor warnt, einen Menschen auf das Loch in seinem Arsch zu reduzieren. Der Arsch in dem man lecken kann ist toitsches Kulturgut, sein Loch nicht.

Und noch einen Radschlag nach Dümmendorf an Hannelore … ich darf doch, hab dich schließlich gewählt: Also, nur Dumme sind beleidigt, andere müssen 😎 Kraft-Ausdrücke aushalten können. Oder wie die Kids in Amerika singen: Sticks and stones may break my bones, but words will never hurt me … gibt’s auch in einer modernen SM-Fassung

„Sticks and stones may break my bones, But chains and whips excite me“ Schlampe!

Passt wie Arsch auf Plumpsklo

21 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Recht, Remember

Damit sich nobody nicht so wichtig nimmt, eine heute bekannt gewordene Ent­schei­dung des BGH, der die Nichtzulassungsbeschwerde einer Kölner Asses­so­rin mit Be­schluss vom 27.06.2016 ab­ge­lehnt hat (Az. AnwZ (Brfg) 10/16). Die streit­ba­re Nach­wuchs­ju­ris­tin hat­te als Refe­ren­darin ih­rem Aus­bil­der bei der Staats­an­walt­schaft Fe­bru­ar 2011 das hier (aus­zugs­wei­se) ge­mehlt:

    Alles andere hät­te mich sehr gewundert, denn Menschen, die mitein­ander Kaffee trinken und gemeinsam zu Mittag essen, pissen sich nicht gegenseitig ans Bein, nicht wahr?
    … Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff raus­ge­kom­men ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild ent­spricht dem des typischen deutschen Staats­bürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo. Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast er­blasst. Ich konnte Ih­ren Hass gerade­zu sinn­lich wahr­neh­men. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out. Also ta­ten Sie das ein­zige, wozu Ihnen Ihre begrenz­te Posi­tion die Mög­lich­t bietet: Sie stell­ten mir ein wir­res Zeugnis aus, das an jeder Rea­lität vorbeigeht.
    Nun, ich beglückwünsche Sie zu diesem strah­lenden Sieg, genießen Sie ihn auf­richtig, kosten Sie ihn bloß richtig aus – denn während es für mich nur ein unerheb­liches Ärgernis ist (welches mich, zugegeben ziemlich in meinem Rechts­empfin­den berührt), ist es für SIE der Höhepunkt Ihres Lebens. Etwas Schöneres wird Ihnen während Ihrer armseligen Existenz nie erfahren …

Dafür wurde sie vom AG Aachen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro rechtskräftig verur­teilt. Der damals gegen Sie ermittelnden Ober­staats­an­wältin schrieb die Referendarin am 06.04.2011:

    Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft …, Rechtsbrüche zu ver­fol­gen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch noch einmal eine Grundstu­diums­vor­lesung.

Das war umsonst, dafür gab es nix 😆 Später legte die heiß Gebadete mit Er­folg ihre zweite juristische Staats­prü­fung ab. Den­noch lehn­te die Rechtsan­walts­kam­mer Köln ihre Zulas­sung als Anwältin ab. Ih­re straf­rechtliche Verur­teilung wegen Belei­digung führe zu einer fünf­jäh­ri­gen Zu­las­sungs­sperre.

Das hat der Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 30.10.2015 (Az: 1 AGH 25/15) bestätigt und jetzt auch der BGH.

Ich hoffe die junge Dame erhebt Verfassungsbeschwerde, denn die Ent­schei­dun­gen sind sämtlichst falsch … der schon wieder. Nein, nicht nur nobody, sondern z.B. auch der Berufsrechtler Prof. Römermann denkt so: Prof. Rö­mer­mann gegenüber der LTO:

    „Die Tat wurde nicht als Anwältin begangen. Man darf meines Erachtens an eine in der Ausbildung befindliche Referendarin nicht denselben Maßstab an­le­gen wie an einen ‚fer­tigen‘ Berufsträger“
    Aber auch den Bescheid der Kölner Kammer, den der AGH – wenn auch nicht unter expliziter Übernahme dieser Begrün­dung – bestätigt hat, hält Römer­mann für fehler­haft, soweit dieser auf die Fähigkeit der Assessorin abstellt, mit anderen, gegebenen­falls über­geord­neten Orga­nen adäquat zu agieren. „Welche Organe sollten dem Rechts­anwalt als Organ der Rechts­pflege ‚über­geordnet‘ sein? Die Kammer hat hier offenbar die zentrale Aussage des § 1 BRAO nicht ver­standen“. Die bestehe nämlich in dieser Hinsicht gerade darin, dass Anwälte den übrigen „Organen“ wie Richtern und Staats­anwälten gleich geordnet sind.

So isses und so isses Recht! Hier bricht sich der toitsche Untertan in den Hü­tern des Anwalts­dünkels Bahn, der besonders in Köln sehr klüngelt. Dazu ein Döne­kes aus nobodys jungen Anwaltstagen:

Also vorweg: Schwarz steht mir nicht. Wegen der Kutte bin ich kein Anwalt ge­wor­den. Also habe ich sie auch nur selten angehabt, beim AG schon dann nicht mehr, als das noch nicht fakul­tativ war. Da raunzt mich in einem Gerichtssaal so ein alter Anwalts­zwerg an, wa­rum ich nicht die Amts­tracht tra­gen würde. Ich gugg an dem run­ter … kann­te den gar nicht. Hebe lang­sam meinen von ihm ab­ge­wandten Arm, über dem die für ihn unsichtbare Kutte hing, zeig sie ihm und sach: Hier is­se und ich trage sie. Danach wende ich mich dem Richter zu und frage, ob er sich heu­te ohne Perücke in der Lage sähe, Recht zu sprechen. Schal­len­des Gelächter und ein glühendroter Zwerg von An­walt. Draußen vor der Tür sagt ein Kollege: Dat war aber mutig. Das traut sich mit dem XY sonst kei­ner. Ich frag, wer war dat denn? Na der Vorsitzende der … ach der lebt nicht mehr … na dann lassen wir das hier auch ruhen … auf sich beruhen, so­zu­sagen :mrgreen:

Du Jude!

21 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, Musik, Politik

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Foto, Pop, Recht, Remember, Video

Damit nobody wenigstens seine Leser in der Dummödie Dritter Teil nicht über­fordert, muss ich Sie mit einer und auf eine juristischen Zwickmühle vor­be­rei­ten.

Nehmen wir mal an, nobody sagt zu Ihnen: Du Jude! Ist das eine Beleidigung? Also wenn es eine Beleidigung wäre, dann wäre der … sagen wir mal Gat­tungs­be­griff, um den „Rassenbegriff“ zu vermeiden, also dann wäre „Jude“ zu sein was Negatives, so nach Prinzen-Art: „Du mußt ein Schwein sein auf dieser Welt„. Die Bezeichnung „Jude“ hätte was Herabwürdigendes.

Wenn dem so wäre, dann könnten sich aber Juden echt herabgewürdigt fühlen, egal ob als Glaubensgemeinschaft oder „Rasse“. Art. 3 GG verbietet sogar kon­klu­dent, „Jude“ herabwürdigend zu verstehen, weil ja alle Menschen gleich sind und dann auch alle Menschen Schweine wären, was von ärztlicher Seite nur für Männer attesitiert ist :mrgreen:

Der Bundesgerichtshof hat sich vor 60 Jahren des Juden-Problems oder Be­lei­di­gungs-Paradoxons angenommen und ist bei der Lösung kläglich gescheitert (Ur­teil vom 29. November 1955 – Az: 5 StR 322/55 – BGHSt 8, 325 = NJW 1956 Seite 312). Nie würde es nobody wagen, einen sächsischen Amtsrichter mit die­sem Problem zu fordern, aber mei­nen Usern traue ich einen Aus­weg aus der Zwick­mühle zu, denn natürlich kann man auch Juden beleidigen, aber eben nicht als Jude oder mit Jude. Wer ein bisschen Hilfe braucht, der findet sie beim OLG Celle, dass 48 Jahre später auf die richtige Idee gekommen ist.

Es kommt auf den Zusammenhang an, sagt auch das LG Tübingen mit Urteil vom 18.07.2012, Az.: 24 Ns 13 Js 10523/1. Bei einer Beleidigung ist auf den Äußerungs­gehalt unter Berücksichtigung der Begleitumstände abzustellen. Der Ehrbegriff ist „normativ“, d.h. es kommt dabei nicht auf den bloßen Belei­di­gungs­wil­len des Äußernden an oder auf die subjektiv Empfindung des Er­klä­rungs­empfänger, sondern es muss vielmehr die Bedeutung der Äußerung ob­jek­tiv unter Betrachtung der Wer­tung der Rechts­ordnung gewür­digt werden. Da­mit stellen wertneutrale Äußerungen, auch wenn sie von der erklärenden Per­son nach ihrer eigenen Wertung als „beleidigend“ gemeint sind, trotz­dem kei­ne Be­lei­digung im Sinne des §185 StGB dar.

So, jetzt wo Sie den Ausweg aus der Zwickmühle kennen, ein Kontrolltest, ob Sie die neu gewonnene Erkenntnis auch richtig nutzen können. Was ist das?
judens
Ein Foto, aufgenommen vor einer christlichen Kirche (im Kölner Dom latschte auch einer mit so ’nem Pappscild rum 😎 ) und die Demonstranten „heißen“ JUDENSAU 😛 Beleidigung, JA oder NEIN? Weiterlesen →

Feindliche Brüder

21 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in EDV, Klatsch, Politik

≈ Ein Kommentar

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Bücher, Integration, Nazi, Recht, Remember

… oder auch nur „Zwei Brüder“ aus dem „Buch der Lieder“

von Heinrich Heine

    Oben auf der Bergesspitze
    Liegt das Schloß in Nacht gehüllt;
    Doch im Thale leuchten Blitze;
    Helle Schwerter klingen wild.

    Das sind Brüder, welche fechten
    Grimmen Zweikampf wutentbrannt;
    Sprich, warum die Brüder rechten
    Mit dem Schwerte in der Hand.

    Gräfin Laura’s Augenfunken
    Zündeten den Brüderstreit;
    Beide glühen liebestrunken
    Für die adlig holde Maid.

    Welchem aber von den beiden
    Wendet sich ihr Herze zu?
    Kein Ergrübeln kann’s entscheiden.
    Schwert heraus, entscheide du!

    Und sie fechten kühn verwegen,
    Hieb auf Hiebe nieder krachts.
    Hütet Euch, ihr wilden Degen:
    Grausig Blendwerk schleicht des Nachts!

    Wehe, wehe, blut’ge Brüder!
    Wehe, wehe, blut’ges Thal!
    Beide Kämpfer stürzen nieder –
    Einer in des andern Stahl.

    Viel Jahrhunderte verwehen,
    Viel Geschlechter deckt das Grab;
    Traurig von des Berges Höhen
    Blickt das öde Schloß herab.

    Aber nachts am Thalesgrunde
    Wandelt’s heimlich, wunderbar!
    Wenn da kommt die zwölfte Stunde,
    Kämpfet dort das Brüderpaar.

feindbrother
Sternberg und Liebenstein, die Burgen der feindlichen Brüder auf einer alten Ansichtskarte

nobody hat sich gedacht, etwas Kultur kann keinem Toitschen schaden und je­der Toitsche sollte nicht nur Goethes Faust kennen, sondern auch Heini Heine. Darum nerve ich auch kleine Deutsche im „Rheingold“ mit Heini und die haben Spaß daran, wenn der komische alte Onkel von sich gegen­seitig brüder­lich meu­cheln­den Rittern in alten Zeiten rezitiert, lauschen dann gebannter als bei je­dem nervigen Ruf eines Pokemon

nobody liebt Heine. OK, ich liebe auch Goethe und weil Johann am 10. Mai 1772 in Wetzlar am Reichskam­mergericht, dem ersten toitschen BGH als Referendar aufschlug, habe ich viel­leicht Rechte stu­diert aber nicht Goethe geliebt. JoWo, wie man heute viel­leicht sagen würde, habe ich wegen Lotte geliebtwerther und wie Werther echt (aber ohne Dep­pen­apo­stroph) gelit­ten, denn nobody hat­te auch eine Lotte in Wetz­lar und die hatte sogar bei­na­he am sel­ben Tag Burz­eltag … gelle, mein Schlaganfall, das has­te bis heu­te gar nicht ge­wusst. Und getrof­fen ha­ben wir uns auch an einem Tag im Juni, wenn auch genau 200 Jahre später und nicht im Jagdhaus beim Tanz, son­dern beim Po­po­wackeln mit heißen Höschen auf der Trep­pe in der Goethe­schule. Nix hab ich ver­gessen. Habe ich von Omi geerbt, die noch mit 90 Schillers Glocke fehler­frei rezitieren konnte.

Aber Harry, den ich Heini nenne, liebte des Scharfrichters rot­haari­ges Töch­terlein und Frankreich … so wie nobody, aber auf den Geschmack bin ich erst in Bonn gekom­men, wo ich wie Heini Rechte studiert habe und in des­sen Hei­mat­stadt, dem hass­ge­lieb­ten Düs­sel­dorf, ich bei­de Staats­examina abge­legt ha­be. Im Ge­gen­satz zu Heini habe ich die Rechte ge­liebt, ob­wohl … wenn von Heini immer das Gegen­teil behaup­tet wird, dann ist das falsch. Dass er sich ge­ekelt von den Rech­ten abge­wandt hat, lag an sei­nem Stu­dium der Kameralistik. Das kann no­body verste­hen, denn mir ging es nach drei Semestern VWL nicht bes­ser.

Ein unglaublich ignoranter Richter … oder war es ein Rechter? … nannte nobody vorgestern einen Juristen, weil ich Jura studiert habe. Ich habe nur, weil ich ihn geistig nicht überfordern wollte, erfolglos wider­sprochen und zu Protokoll gegeben, dass ich Rechte studiert habe, weil Jura schon begrifflich falsch ist und mir der Bezug zu Heini was wert war. Und natürlich wegen kotzErnst Moritz Arndt, den Lehrer, den Heini sein Lebtag verspottet hat … ein Rechter würde sagen: beleidigt!

    Schon sah ich den Arndt, den Vater Jahn –
    Die Helden aus andern Zeiten
    Aus ihren Gräbern wieder nahn
    Und für den Kaiser streiten.
    Die Burschenschaftler allesamt
    Aus meinen Jünglingsjahren,
    Die für den Kaiser sich entflammt,
    Wenn sie betrunken waren
    Ich sah das sündenergraute Geschlecht
    Der Diplomaten und Pfaffen,
    Die alten Knappen vom römischen Recht,
    Am Einheitstempel schaffen –
    Derweil der Michel geduldig und gut
    Begann zu schlafen und schnarchen,
    Und wieder erwachte unter der Hut
    Von vierunddreißig Monarchen.

Aus „Michel nach dem März„.

Auf den Gedanken, eine Uni nach einem rassistischen Nazi …kotz

    Die Deutschen sind nicht durch fremde Völker verbastardet, sie sind keine Mischlinge geworden, sie sind mehr als viele andere Völker in ihrer an­ge­bo­re­nen Reinheit geblieben und haben sich aus dieser Reinheit ihrer Art und Natur nach den stetigen Gesetzen der Zeit langsam und still entwickeln kön­nen; die glücklichen Deutschen sind ein ursprüngliches Volk …

zu benennen, kön­nen wohl nur Ossis kommen. OK, nobody will fair sein: Göring war es 1933 und der hat im Ersten Weltkrieg sicher Postkarten wie diese
EK1
verschickt, nachdem er am 25. März 1915 das EK I. erhalten hatte. Hatte auch Erwin, aber der war nicht stolz auf EMAs wohl berühmtesten „Gedicht“, das dem Eisernen Kreuz den Namen gegeben haben soll:kotz

    Der Gott der Eisen wachsen ließ,
    Der wollte keine Knechte,
    Drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
    Dem Mann in seine Rechte.
    Drum bist Du unsre höchste Zier,
    Du Heilig Kreuz aus Eisen,
    Den Vätern gleich auch wollen wir
    Uns würdig Dir erweisen.

Das kennt ja heute zum Glück kaum noch jemand, außer Rechten. Trotzdem ver­spürt nobody der Wild­pinkler immer, wenn ich in Bonn am EMA-Haus vorbei­komme, einen unbeherrschbaren Harndrang 😛 und irgendwann werde ich auch mutig genug sein, um dem Arsch in den Vorgarten zu kacken. Dann darf er sich beleidigt fühlen 😈

Eins von Heini kennt zum Glück aber jeder, seine Nachtgedanken und wenn auch nur die ersten Zeilen:

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
…

henkerSeid mir nicht bö­se, ihr lie­ben Os­sis und vor al­lem Leip­ziger, aber die Frei­heit leb­te im­mer und lebt im­mer noch wei­ter am Rhein, dort wo Heini Und no­body küss­ten der Scharf­rich­ter Töch­ter­lein. Wenn sie das ver­grif­fe­ne Buch „Und küss­te des Scharf­rich­ters Toch­ter – Hein­rich Hei­nes ers­te Lie­be“ von Fre­de­rik Het­mann alias Kirsch ir­gend­wo in die Fin­ger krie­gen: KAUFEN! Schon für Kin­der ab 8 ge­eig­net, denn mit der Kul­tur kann man gar nicht früh ge­nug an­fan­gen … und vor al­lem: Nie aufhören!

Lust auf mehr Heini? Alles bei der Uni Trier.

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