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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 8. Juli 2016

Damenwahl

08 Freitag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Wissenschaft

≈ 11 Kommentare

Schlagwörter

Alltag, Mathematik, Menschen, Recht, Remember, Schweiz, Sex

Ich weiß, nobody nervt und es ist langweilig, aber es lässt mich nicht los und das Instrument des kleinen kosmos gibt nobody die Chance, mit meinen Nöten täg­lich über 2000 User voll­zulabern.

Warum kann oder will ich nicht die Nöte der Frau­en verste­hen, denen gestern der Bun­des­tag in unwiderstehlicher Weise zum „Nein ist Nein“ verholfen hat? Bin ich zu alt für diesen Scheiß?

Jetzt ja, aber das war ja mal anders und als es anders, ich jünger war, da war es auch nicht anders.

Nie im Traum wäre ich auf die Idee gekommen, einem Mädel Gewalt anzutun und erst recht nicht, mich dem Mädel in sexueller Absicht gewaltsam zu nähern. Ich kann nicht verstehen, worin der Lustgewinn beste­hen soll, ein verängstig­tes Mädchen auch nur zu befummeln. Im Gegen­teil: Wie die heu­te unbe­kannten Tanz­stunden­schüler haben wir uns mit picke­ligen Gesich­tern und schwitzigen Hän­den dem soge­nann­ten schönen, aber angeblich schwachen Geschlecht ge­nähert und deren „Finger-wech-da“ wörtlich genommen, bis wir, die clea­ra­si­lierten Jüng­linge, begriffen hatten, dass damit „Finger woanders hin“ gemeint war. War ja Neu­land und so ’ne Klitoris muss erst Mal ent­deckt werden 😛

Vergewaltigung? Was ist das? Wie geht das? Wozu soll das gut sein? Sicher hat es das „zu meiner Zeit“ (in der Tanzschule) schon gegeben, wie es das schon im­mer gab, aber man sah, hörte und vor allem las nix davon. Ich ha­be versucht, mich an die 1960er zu erinnern, an Tagesschau und Wetzlarer Neue Zei­tung und daran, ob ich dort was von „Vergewaltigung“ gesehen, gehört, oder ge­le­sen habe. Ich glaube nicht. Ich glaube, das Thema wurde tot­geschwiegen. Viel­leicht ist mal im Zusammenhang mit einer Frauen­leiche das Wort „miss­braucht“ gefallen. Ich kann mich aber nicht daran erinnern.
bartsch
Woran ich mich gut erinnern kann, das ist der Fall Bartsch. Es war fast auf den Tag ge­nau vor 50 Jahren, Sommer 1966, gleich nach den großen Ferien, in de­nen je­der von der Fest­nahme Weiterlesen →

Alte Frauen braucht das Land

08 Freitag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 13 Kommentare

Schlagwörter

Recht, Sex

Das neue Vergewaltigungsgesetz lässt mich nicht ruhen. Mein Lebtag habe ich mir was auf mein gutes Judiz einbilden dürfen und nun steht das gegen 601 deutsche Abgeordnete. Beim § 184j StGB sieht es nicht ganz so düster aus. Da haben LINKE und GRÜNE so abgestimmt, wie ich auch abgestimmt hätte: NEIN. Dazu heute Frau Prof. Monika Frommel im DRadio Kultur: „Das neue Gesetz ist Unsinn“ und über § 184j StGB sagt Frommel:

    „Das ist offenkundig verfassungswidrig. Zumin­dest hoffe ich, dass es für verfas­sungswidrig erklärt wird. Das ist wahr­scheinlich der Punkt, wo auch Grüne sa­gen, nein, da stimmen wir nicht mehr zu.“

Woran liegt’s? Weil Frömmel fast 70 und somit noch älter als nobody ist, der am 6. Juli 2016 in „Liebe Mitschwänze“ gepinselt hat, dass wenn „der Vorgestern-Entwurf Gesetz wer­den [sollte], dann wird der vom BVerfG sowas von in der Luft zerfetzt werden … aber frach mich nicht nach Sonnenschein …“

Strafrecht war nie meine Stärke, aber hier geht es um verfassungsrechtliche Fragen und die sind meine Zweit-Stärke. Ich habe das StGB daraufhin durch­forstet, ob es sowas wie den neuen § 184j schon mal gab. Hier die heute ver­ab­schiedete Fassung (PDF)

    § 184j Straftaten aus Gruppen
    Wer eine Straf­tat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr be­drängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geld­strafe be­straft, wenn von einem Betei­ligten der Grup­pe eine Straf­tat nach den § 177 oder 184i began­gen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwe­rerer Strafe bedroht ist.

Der einzige Paragraph, der annähernd vergleichsweise dazu passen könnte, ist der

    § 231 Beteiligung an einer Schlägerei
    (1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten An­griff betei­ligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheits­strafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlä­gerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körper­verletzung (§ 226) verursacht worden ist.
    (2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem An­griff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzu­werfen ist.

Aber da liegen noch Welten dazwischen. Bei § 231 ist der Täter an der Schlä­gerei wenigstens noch be­teiligt, auch wenn ihm die Todesfolge nicht zu­ge­rech­net werden konn­te. Aber beim neuen § 184j ist man straf­bar, weil man sich an ei­ner „Gruppe beteiligt„. Wie macht man das, sich an einer Grup­pe zu be­tei­ligen? Egal … man steht in der amor­phen Gruppe und einer grölt, weil ein an­derer einem Mädel an die Wäsche geht und Schwups bis zu zwei Jah­ren Knast? Meinen die das ernst … die vom 6. Ausschuss und der Rest.

Natürlich sind Massengrapschereien wie zu Silvester auf der Kölner Domplatte ein ernstes Problem, aber das muss man ernsthaft angehen und nicht ernstlich die Verfassung beschädigen. Warum haben so wenig das Maul aufgemacht. Fi­scher und Frommel sind ja fast schon Ausnahmen und nobody … wer ist schon nobody 😦

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