Gina Lisa Lowfuck früher (u.a. BZ-Berlin):
- … Sie selbst habe nach diversen Champagner und Wodka-RedBull einen „Filmriss“ gehabt. „Aber da ist ganz klar etwas mit mir gegen meinen Willen gemacht worden“, sagt sie.
Die Herren hätten versucht, die Sex-Videos zu verkaufen. „Ich sehe total besoffen aus, war nicht zurechnungsfähig – das nutzten sie aus.“ Bei der Polizei äußerte sie die Vermutung, man habe ihr vielleicht K.o.-Tropfen in die Drinks getan. Vor fünf Jahren sei ihr schon einmal so eine „Videogeschichte“ passiert. Mit sogenannten Vergewaltiger-Tropfen sei sie schon zwei Mal betäubt worden, „mit 18 und mit 23.“ …
GLL (offensichtlich juristisch gebrieft) am Montag, den 4. Juli 2016 bei RTL im Krebsgang zurückrudernd (zitiert nach Gala, Bunte u.a.)
„Ich bin schon auch total, darf man auch sagen, besoffen da rein ins Maxxim [Club]. Das ist jetzt peinlich, aber das war so“. Von einvernehmlichem Sex wäre später, als sie Pardis F. und Sebastian C. traf, aber nie die Rede gewesen: „Das wollte ich wirklich nicht, dass die mit mir Sex haben und das filmen. Das wollte ich nicht.“ Erinnern kann sie sich aber nicht mehr, wie sie in die Wohnung von Sebastian C. kam. „Total in Trance“, beschreibt sie ihren damaligen Zustand und erklärt verbittert: „Gut, das kann ich denen jetzt nicht mehr nachweisen, das ist Mist.“
Für alle DummDödel, die der toitschen Sprache nicht mächtig sind:
- Sex ist OK.
- Filmen ist auch OK.
- Aber Sex filmen, das geht gar nicht, sagt Gina Lisa Lowfick, das Hobbypornosternchen.
Nächste Version am 8. August 2016 im Amtsgericht Tiergarten. Thema: Versuch vom Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB) oder das verspätete Geständnis einer falschen Verdächtigung (§ 164 StGB).
Hintergrund: GLL will nicht im Gerichtssaal verhaftet werden, wie dieser saubere Schweizer Zeuge im Mordprozess gegen Melanie Meier (lesen sie im SPIEGEL nur die Fakten raus; was Gisela Friedrichsen dazu fabuliert, können Sie getrost vergessen). Einem deutschen Juristen hängt man nicht so leicht Nudeln über die Ohren und wenn es sich bei dem Juristen um einen Richter handelt, dann bleibt die Nudel nicht straflos.
Heute im Bundestag, Abstimmung über der Lowfick-Paragraphen mit eingebauter Kölner Domplatte. Vorerst letzte Fassung:
- § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2. der Täter ausnutzt, dass die Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
…
Fortsetzung demnächst in einem Kino in Karlsruhe.
nobody
am
- 20. Juni 2016: Das wird bitter
- 27. Juni 2016: Who’s Afraid of Gina Lisa
- 7. Juli 2016 kurz vor der Abstimmung im Bundestag: Das ist
nobodys
letzte Warnung. Ihr bescheuerten, dreibeinig vergeilten Gesetzesabnicker. Lasst euch von den Muschis keine Bockshörner aufsetzen.