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Gina Lisa Lowfuck früher (u.a. BZ-Berlin):

    … Sie selbst habe nach diversen Champagner und Wodka-RedBull einen „Filmriss“ gehabt. „Aber da ist ganz klar etwas mit mir gegen meinen Willen gemacht worden“, sagt sie.
    Die Herren hätten versucht, die Sex-Videos zu verkaufen. „Ich sehe total besoffen aus, war nicht zu­rechnungs­fähig – das nutzten sie aus.“ Bei der Polizei äußerte sie die Vermutung, man habe ihr vielleicht K.o.-Tropfen in die Drinks getan. Vor fünf Jahren sei ihr schon einmal so eine „Videogeschichte“ passiert. Mit sogenannten Ver­gewaltiger-Tropfen sei sie schon zwei Mal betäubt worden, „mit 18 und mit 23.“ …

GLL (offensichtlich juristisch gebrieft) am Montag, den 4. Juli 2016 bei RTL im Krebsgang zurückrudernd (zitiert nach Gala, Bunte u.a.)rowback

    „Ich bin schon auch total, darf man auch sagen, besoffen da rein ins Maxxim [Club]. Das ist jetzt peinlich, aber das war so“. Von einvernehmlichem Sex wäre später, als sie Pardis F. und Sebastian C. traf, aber nie die Rede gewesen: „Das wollte ich wirklich nicht, dass die mit mir Sex haben und das filmen. Das wollte ich nicht.“ Erinnern kann sie sich aber nicht mehr, wie sie in die Wohnung von Sebastian C. kam. „Total in Trance“, beschreibt sie ihren dama­ligen Zu­stand und erklärt verbittert: „Gut, das kann ich denen jetzt nicht mehr nachweisen, das ist Mist.“

Für alle DummDödel, die der toitschen Sprache nicht mächtig sind:

  • Sex ist OK.
  • Filmen ist auch OK.
  • Aber Sex filmen, das geht gar nicht, sagt Gina Lisa Lowfick, das Hobby­por­no­sternchen.

Nächste Version am 8. August 2016 im Amtsgericht Tiergarten. Thema: Ver­such vom Rück­tritt vom Versuch (§ 24 StGB) oder das verspätete Ge­ständ­nis einer falschen Verdächtigung (§ 164 StGB).

Hintergrund: GLL will nicht im Gerichtssaal verhaftet werden, wie dieser sau­be­re Schwei­zer Zeu­ge im Mordprozess gegen Melanie Meier (lesen sie im SPIE­GEL nur die Fak­ten raus; was Gisela Friedrichsen dazu fabuliert, können Sie getrost vergessen). Einem deutschen Ju­risten hängt man nicht so leicht Nu­deln über die Ohren und wenn es sich bei dem Juristen um einen Richter handelt, dann bleibt die Nudel nicht straflos.

Heute im Bundestag, Abstimmung über der Lowfick-Paragraphen mit ein­ge­bau­ter Köl­ner Dom­platte. Vorerst letzte Fassung:

    § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Verge­waltigung
    (1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an die­ser Per­son vor­nimmt oder von ihr vor­nehmen lässt oder diese Person zur Vor­nahme oder Dul­dung sexuel­ler Hand­lun­gen an oder von ei­nem Drit­ten bestimmt, wird mit Freiheits­strafe von sechs Mo­na­ten bis zu fünf Jah­ren be­straft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Hand­lungen an einer ande­ren Person vor­nimmt oder von ihr vor­nehmen lässt oder die­se Per­son zur Vor­nahme oder Dul­dung se­xueller Hand­lungen an oder von einem Drit­ten be­stimmt, wenn
    1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen ent­ge­genste­hen­den Wil­len zu bil­den oder zu äußern,
    2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf­grund ihres körper­lichen oder psychi­schen Zu­stands in der Bil­dung oder Äußerung des Willens erheblich einge­schränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Per­son versichert,
    3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
    4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein em­pfind­liches Übel droht, oder
    5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

Fortsetzung demnächst in einem Kino in Karlsruhe.

nobody am

  • 20. Juni 2016: Das wird bitter
  • 27. Juni 2016: Who’s Afraid of Gina Lisa
  • 7. Juli 2016 kurz vor der Abstimmung im Bundestag: Das ist nobodys letzte War­nung. Ihr be­scheuerten, dreibeinig vergeilten Gesetzesabnicker. Lasst euch von den Muschis keine Bockshörner aufsetzen.