Die nächste mediale Einseifmuschi … Tanja Mokosch in der Süddeutschen:
Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird im Strafgesetzbuch verankert. Doch was ändert sich dadurch überhaupt? Uneindeutige Beweislagen jedenfalls nicht
… Das [alte] Gesetz ging von Vergewaltigungsszenarien aus, die in der Realität selten vorkommen, etwa von einem Überfall nachts in einem dunklen Park. Und: Das Opfer muss die sexuelle Selbstbestimmung körperlich verteidigen, damit es später im Prozess überhaupt eine Chance hat …
Liebe Einseiferin: Es geht nicht darum, dass das Opfer eine Chance hat … die hatte es, wenn überhaupt, vor der Vergewaltigung … sondern um die Chance des Täters auf einen fairen rechtsstaatlichen Prozess und bislang ist es so, dass auch nach einem Freispruch was hängen bleibt. Wird sich das durch das neue Gesetz ändern. Also dieser Kachelmann … da war doch was … das kann meiner Muschi doch niemand erzählen … Weiter im Krawallmuschitext:
Tatsächlich finden die meisten sexuellen Übergriffe im familiären Umfeld oder im Freundeskreis statt – oftmals ohne, dass der Täter körperliche Gewalt anwenden muss. Viele Frauen befinden sich in einer Art Schockstarre und können sich nicht wehren. Andere fürchten, durch Gegenwehr noch schlimmere Verletzungen zu erleiden … Frauen im Fall eines sexuellen Missbrauchs oder einer Nötigung mit Bewegungsunfähigkeit, Erstarren, Widerstandslosigkeit oder gänzlich unlogischen Handlungen reagieren.
… Mit der Reform kann ein Angeklagter auch verurteilt werden, wenn das Opfer sich nicht aktiv wehrt, aber verbal widerspricht oder anders deutlich macht, dass es nicht einverstanden ist, zum Beispiel durch Weinen. Das neue Gesetz soll außerdem greifen, wenn jemand überrumpelt wird, vor Angst erstarrt oder auf Widerstand verzichtet, weil sonst schwerere Verletzungen drohen.
Die Stockschwerenot machen die Einseiferinnen zur Stockschwerestarrennot. Wer hat’s erfunden? Labertitte Tatjana Hörnchen.
Einseiferin zitiert Einseiferin:
„Das wird nicht unbedingt zu mehr Verurteilungen führen“, sagt Dagmar Freudenberg, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. „Die strafprozessualen Grundprinzipien, also die Unschuldsvermutung und der notwendige hinreichende Tatverdacht bleiben erhalten.“ In der Beweissituation würde also keine wesentliche Veränderung eintreten.
nobodys Senf gegen Einseife: Hör ma, du Freudenzwerg, wo hast denn du studiert? Wie soll denn die unwesentliche Veränderung der Unschuldsvermutung aussehen, liebe Fäshistinnen?
Gina und Lisa Lowfick kommen auch vor:
… Neben ihrem [GGL] umstrittenen „Nein“… spielen in ihrem Fall große Mengen von Alkohol eine Rolle. Auch mutmaßte Lohfink, man habe ihr möglicherweise K.-o.-Tropfen verabreicht. Inwiefern könnte die Reform in so einem Fall greifen? „Die Neufassung über den körperlichen oder psychischen Zustand bietet eine Lösungsmöglichkeit an“, sagt Freudenberg. Hierzu soll es im neuen Paragraf 177 lauten: „Ebenso wird bestraft […] wenn der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern.“ Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Opfer stark alkoholisiert sei oder unter Drogen steht.
Senf gegen Seife: Das Vorglühen, sich Mut ansaufen, hat nicht nur bei GLL Tradition. Erst lässt sich das „Opfer“ volllaufen und dann lallt es „Naheiiin“ und wenn die Tussie wieder nüchtern ist, dann war das Vergewaltigung.
„Nein heißt Nein“-Gegner warnen vor allem vor Kriminalisierung. Wer fälschlicherweise einer Vergewaltigung beschuldigt wird, hat oft auch im Fall eines Freispruchs mit den sozialen Konsequenzen zu kämpfen. Ein Szenario, für das gerne die Fälle des Moderators Jörg Kachelmann oder – aktueller – des Geigers David Garrett als Beispiel verwendet werden. Beiden wird von ihren Ex-Geliebten bzw. -Freundinnen vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben. Kachelmann wurde freigesprochen, Garretts Rechtstreit läuft noch. Dennoch kämpfen beide in der Öffentlichkeit noch immer bzw. schon jetzt gegen das Vergewaltiger-Stigma.
Tatsächlich ist die Zahl der Falschanzeigen bei Vergewaltigungen bislang gering. Eine Studie von 2009 geht in Deutschland von drei Prozent aus. Ein Abschlussbericht zur „Untersuchung zu Verfahrensverlauf und Verurteilungsquoten bei Sexualstraftaten“ der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen kommt auf weniger als zehn Prozent. Könnte die Zahl mit der Reform steigen? Freudenberg meint: „Bewusste Falschanzeigen gab es immer, die wird es auch in Zukunft geben. Das ist von der Reform unabhängig.“
Na isses denn wahr? Dazu hat selbst nobody keinen Antiseifensenf. So viel Unlogik kann ich nicht mehr mit 135 Gramm weniger Hirn erklären. Ich versuche es trotzdem:
„Es wird angenommen, dass die Dunkelziffer von Vergewaltigungen zwei- bis hundertfach so hoch wie die Zahl der polizeilichen Meldungen ist„, schreibt die Wiki. Was heißt das. Die Dunkelseiferinnen vom Frauennotruf … genau aufpassen!
Die erste repräsentative Studie in Deutschland* aus dem Jahr 2004 bestätigt bisherige Forschungen:
13% der befragten Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren haben sexualisierte Gewalt erlebt, die nach der engen juristischen Definition als Straftat gilt, d.h. fast jede siebte in Deutschland.
58% der Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren haben sexuelle Belästigungen erlebt, das ist mehr als jede zweite.
40% der Befragten haben körperliche oder sexualisierte Gewalt oder beides erlebt.
…
Die Dunkelziffer, d.h. die Zahl der Taten, die nicht durch eine Anzeige bekannt werden, ist laut Forschungen rund 5 – 15-mal höher.
Demnach ist von rund 1.090 – 3.270 Sexualstraftaten gem. §177 StGB allein im Jahr 2014 in Hamburg auszugehen.
D.h. im Jahr 2014 fanden demnach jeden Tag bis zu 9 schwere sexuelle Übergriffe – Vergewaltigungen, Vergewaltigungsversuche, sexuelle Nötigungen – in Hamburg statt.
Nehmen wir die kleinste Zahl: 13% und multiplizieren die mit dem Mittelwert der Dunkelziffer: 10. Das macht dann 13 x 10 = 130% vergewaltigte Frauen … is ja geil Mann …
Nun soll das Gesetz ja was bringen, nämlich Locher schließen … jetzt nicht lachen … das ist todernst … geht natürlich um Löcher im Recht. Ergo muss es künftig mehr 177er geben, denn es ist ja jetzt mehr strafbar als noch gestern. Zugleich sollen die Opfer in Ausübung ihres sexuellen Selbst-Dingsbums mehr anzeigen. Klar soweit? OK!
Nun nehmen wir an, dass trotz doppelter Ausweitung (weiterer Begriff der sexuellen Nötigung + Steigerung der Anzeigefreudigkeit) die Rate der Falschanzeigen nur linear steigt … jeden Statistiker rollen sich gerade die Fußnägel auf … egal. Die Rate liegt also zwischen 3 bis 10% von X. Wie Hoch X ist, wissen wir nicht, nur das X morgen höher sein wird als gestern. Also muss auch die absolute Zahl der Falschanzeigen steigen. Klar soweit?
Bin noch nicht fertig. Nun kommen wieder Gina und Lisa ins Spiel. Gina war besoffen und Lisa fällt das auf, nachdem sie wieder nüchtern ist. Deshalb zeigt sie ihre Partner im Doppelmoppel an. Die kommen mit einem Video, dass beweist: Spaß hatten die Drei. Gina und Lisa haben auch nicht „höher rauf“ gelallt. Hilft nix … vergewaltigt! Denn Gina + Lisa waren ja besoffen und damit in einem Zustand nach § 177 StGB: unfickbar!
Bin immer noch nicht fertig 😛 Bisher konnten Forensiker Vergewaltigungsspuren ganz gut zuordnen, auch ohne Videos. Das ermöglichte falsche Verdächtigungen … oder besser nennen wir sie falsche Beschuldigungen … zu entlarven. Vergewaltigungsspuren … PFFF … brauchen wir nicht. Madame muss plausibel sein, das muss reichen. Nun ist sie nicht plausibel. Das führt zum ungewünschten Freispruch. Aber führt das auch zur Anklage nach § 164 StGB (falsche Verdächtigung)? War doch bloß ein Missverständnis. Ich dachte, der haut mich sonst, denn ich habe gehört, dass der gerne haut.
So, jetzt ist nobody
fertisch!