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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 7. Juli 2016

Sehr schön

07 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ Ein Kommentar

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Internet, Medien, Recht, Sex

Das ist in der ZEIT* sehr schon zu sehen. Die Kommentare zum neuen Verge­wal­ti­gungsgesetz beginnen mit Hurra. Dann kommen einige User auf die Idee, die neuen Paragraphen in ihre Kommentare zu posten. Dann kommen, einige ins Grübeln und beginnen die absurden Situationen darzustellen, die jetzt strafbar sein könnten. Und dann melden sich auch noch Juris­ten (nobody isses nicht) und erklären die ganze Scheiße und schließlich nur noch lange Gesichter. Am besten fand ich dieses Posting:
sexismus

    Klein Erika: „Wol­len wir ‚Zeick mir Deins, dann zeick ich Dir meins‘ spie­len?“. Klein Fritz­chen: „Nein, ich bin ja nicht plööt. Du hast doch eine Mu­mu und ich nur ei­nen Pi­pi­mann.“ Sie: „Na und?“ Er: „Dann kriegst Du Gelt und ich komm´ ins Gefeng­nis.“

Lustisch, gelle?!

Liebe Eunuchen! Euch wird das Lachen ver­ge­hen, wenn der Rich­ter eine Rich­terin ist und der Staats­anwalt eine Staats­an­wäl­tin und die Fe­man­zen-Rache-Jus­tiz so richtig in Fahrt gekom­men ist und spitz gekriegt hat, was man … nee frau, mit dem Para­graphen 177 al­les an­fan­gen kann. Oder auch beenden.

Stellen Sie sich mal ihre Scheidung vor in ein paar Jahren. In den USA ist der Vorwurf sehr beliegt, der Papa hat sich an der Tochter vergriffen, um noch bisserl was extra raus­zuschlagen. So was fieses macht eine toitsche Mut­ter natürlich nicht, obwohl da fällt mir ein … nein … aber war da nicht die „Ver­ge­wal­tigung“ vor fünf Jahren oder so. Und bevor es zur Anklage und noch mehr schmutziger Wäsche kommt, latzt der Eheeunuch eben bisschen mehr.

Die Welt ist so schlecht :mrgreen:
spielen

* Link ausgetauscht. Hatte den falschen eingefügt. Sorry!

Rette sich wer kann!

07 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 13 Kommentare

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Internet, Medien, Recht, Troll

Die Titten kommen! nobody hat nicht ge­glaubt, was ich eben im SPIEGEL ge­le­sen habe, also habe ich im heutigen Bundestagsprotokoll nachgesehen und da steht es auch, was … Dr. Eva Högl von der SPD heute getittenlabert hat:
ehoegl

    Einen schönen guten Morgen! … Bei der sexuellen Selbstbestimmung gibt es ganz häufig Situationen, in denen nur zwei Personen beteiligt sind, und na­türlich pro­duziert das auch Beweis­schwie­rigkeiten. Aber das ist schon jetzt so, und das wird sich durch unsere Reform nicht verändern. Ich ver­traue ganz aus­drücklich auf die guten Staats­an­wäl­tinnen und Staats­an­wälte, auf die Straf­gerichte, die mit hoher Kompe­tenz in der Lage sind, die Aus­sa­gen gegenüber­zustellen und zu bewerten und dann auch die richtigen Ur­teile zu sprechen. Das wird sich mit unserer Re­form nur verstärken, aber keinesfalls verschlechtern.

Noch sprechen in Schland Staatsanwälte keine Urteile und der Verteidiger, der Anwalt als Organ der Rechtspflege kommt bei dieser Labertitte erst gar nicht vor. Wenn Sie glauben, diese Labertitte hat halt keine Ahnung von Jura, dann könnten Sie zwar Recht haben, aber die Högl ist Doktor der Rechts­wis­sen­schaf­ten 😯 Unklar ist nobody auch, warum sich was für wen ver­stä­rken soll. Aber der Weg wird schon rich­tig vorgezeichnet in den Tit­tis­mus. Sicher­heits­halber noch ein Screenshot:
hoegl

Wenn sich alle einig sind …

07 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur, Mode, Musik, News, Politik

≈ Ein Kommentar

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Recht, Remember, Sex, Video

… dann wird nobody sich wohl geirrt haben. Wie könnte ein nobody gegen 601 Bun­destagsabgeordnetinnen anstinken. Dann verziehe ich meinen heiligen Phalle eben wieder in die Nana von Niki, denn dort wird die graue Welt bunt und grü­be­le weiter über Gott und die Welt und grummele über Putin und andere Irre, die meine Welt schwarz malen wollen. Vielleicht erreicht ein Echo meine Höhle
nana
und ruft mich raus zum ersten Prozess, in dem RichterIn, oder Staatsan­walt­schaf­tIn oder Nebenklägerin den TäterIn fragen: „Ja hat sie denn JA gesagt?“ Denn das ist die logische Folge des Nein heißt Nein.

Schweigen bedeutet außer beim sogenannten kaufmännischen Bestäti­gungs­schrei­ben keine Zustimmung, hat nobody mal gelernt. Aber das ist natürlich ein anderer Phall. Und es waren auch andere Zeiten.

Wie sind die Zeiten denn heute so? Ich bin was raus aus der Übung. Nur noch dumpf kann ich mich an die BHs erinnern, in denen sich nobody verhakt hat und an das „Finger weg da!“ der Trägerinnen. Das wäre dann JA wohl heute ein NEIN. Dumpf kann ich mich auch noch daran erin­nern, wie das Finger-wech-da-Mädel mir dann beim Ausziehen der Hose geholfen hat, damit es schneller geht. Das war dann wohl der Rücktritt vom NEIN, aber der ist in § 177 StGB nicht vor­gesehen. Viel­leicht ist das sogar ein JA, aus dem im weiteren Verlauf wieder ein NEIN wird usw. usf. Ficken wird komplizierter, soviel steht fest … na we­nig­stens das steht.

Was waren das bloß für Zeiten, wo manN dachte: Wenn sie NEIN sagt, meint sie vielleicht, wenn sie vielleicht sagt, meint sie JA und wenn sie JA sagt, dann vergiss sie. Heute darf manN sich nur noch an die Vergissmich wenden. Soll ich was verraten? Schön war’s.

Stockschwerestarrennot – die Einseiferinnen kommen

07 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Medien, Recht, Sex

einseifenDie nächste mediale Einseif­muschi … Tanja Mokosch in der Süddeutschen:

    Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird im Strafgesetzbuch ver­an­kert. Doch was ändert sich dadurch überhaupt? Unein­deutige Beweislagen jedenfalls nicht
    … Das [alte] Gesetz ging von Vergewaltigungsszenarien aus, die in der Realität selten vor­kommen, etwa von einem Überfall nachts in einem dunklen Park. Und: Das Opfer muss die sexuelle Selbst­bestimmung körperlich verteidigen, damit es später im Prozess überhaupt eine Chance hat …

Liebe Einseiferin: Es geht nicht darum, dass das Opfer eine Chance hat … die hatte es, wenn überhaupt, vor der Vergewaltigung … sondern um die Chance des Täters auf einen fairen rechtsstaatlichen Prozess und bislang ist es so, dass auch nach einem Freispruch was hängen bleibt. Wird sich das durch das neue Gesetz ändern. Also dieser Kachelmann … da war doch was … das kann meiner Muschi doch niemand erzählen … Weiter im Krawallmuschitext:

    Tatsächlich finden die meisten sexuellen Übergriffe im familiären Umfeld oder im Freundeskreis statt – oftmals ohne, dass der Täter körperliche Gewalt an­wen­den muss. Viele Frauen befinden sich in einer Art Schock­starre und können sich nicht wehren. Andere fürchten, durch Gegenwehr noch schlim­me­re Ver­letzun­gen zu erleiden … Frauen im Fall eines sexuellen Missbrauchs oder einer Nötigung mit Bewegungs­unfähigkeit, Erstarren, Wider­stands­lo­sig­keit oder gänzlich unlogischen Handlungen reagieren.
    … Mit der Reform kann ein Angeklagter auch verurteilt werden, wenn das Opfer sich nicht aktiv wehrt, aber verbal widerspricht oder anders deutlich macht, dass es nicht einver­standen ist, zum Bei­spiel durch Weinen. Das neue Gesetz soll außerdem greifen, wenn jemand überrumpelt wird, vor Angst erstarrt oder auf Wider­stand verzichtet, weil sonst schwerere Ver­let­zungen drohen.

Die Stockschwerenot machen die Einseiferinnen zur Stockschwerestarrennot. Wer hat’s erfunden? Labertitte Tatjana Hörnchen.

Einseiferin zitiert Einseiferin:

    „Das wird nicht unbedingt zu mehr Verurteilungen führen“, sagt Dagmar Freu­denberg, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Ju­ris­tin­nenbundes. „Die straf­prozessualen Grund­prinzipien, also die Unschulds­ver­mu­tung und der notwendige hinreichende Tatverdacht bleiben erhalten.“ In der Beweis­situation würde also keine wesentliche Veränderung eintreten.

nobodys Senf gegen Einseife: Hör ma, du Freudenzwerg, wo hast denn du stu­diert? Wie soll denn die unwe­sent­liche Veränderung der Unschuldsvermutung aussehen, liebe Fäshistinnen?

Gina und Lisa Lowfick kommen auch vor:

    … Neben ihrem [GGL] umstrittenen „Nein“… spielen in ihrem Fall große Men­gen von Alkohol eine Rolle. Auch mutmaßte Lohfink, man habe ihr mög­li­cher­weise K.-o.-Tropfen verabreicht. Inwiefern könnte die Reform in so einem Fall greifen? „Die Neufassung über den körperlichen oder psychischen Zu­stand bietet eine Lösungsmög­lichkeit an“, sagt Freu­denberg. Hierzu soll es im neuen Paragraf 177 lauten: „Ebenso wird bestraft […] wenn der Täter aus­nutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegen­stehenden Willen zu bilden oder zu äußern.“ Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Opfer stark alko­holisiert sei oder unter Drogen steht.

Senf gegen Seife: Das Vorglühen, sich Mut ansaufen, hat nicht nur bei GLL Tradition. Erst lässt sich das „Opfer“ voll­laufen und dann lallt es „Naheiiin“ und wenn die Tussie wieder nüchtern ist, dann war das Ver­gewaltigung.

    „Nein heißt Nein“-Gegner warnen vor allem vor Kriminali­sierung. Wer fälsch­li­cher­weise einer Vergewal­tigung beschuldigt wird, hat oft auch im Fall eines Frei­spruchs mit den sozialen Kon­sequenzen zu kämpfen. Ein Szenario, für das gerne die Fälle des Moderators Jörg Kachel­mann oder – aktueller – des Geigers David Garrett als Bei­spiel ver­wendet werden. Beiden wird von ihren Ex-Geliebten bzw. -Freundinnen vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben. Kachel­mann wurde freige­sprochen, Garretts Rechts­treit läuft noch. Dennoch kämpfen beide in der Öffentlichkeit noch immer bzw. schon jetzt gegen das Vergewaltiger-Stigma.
    Tatsächlich ist die Zahl der Falsch­anzeigen bei Vergewaltigungen bislang gering. Eine Studie von 2009 geht in Deutschland von drei Prozent aus. Ein Abschlussbericht zur „Untersuchung zu Verfahrens­verlauf und Verurteilungs­quoten bei Sexualstraftaten“ der Hochschule für öffent­liche Verwaltung in Bremen kommt auf weniger als zehn Prozent. Könnte die Zahl mit der Reform steigen? Freudenberg meint: „Bewusste Falschan­zeigen gab es immer, die wird es auch in Zukunft geben. Das ist von der Reform unabhängig.“

Na isses denn wahr? Dazu hat selbst nobody keinen Antiseifen­senf. So viel Un­logik kann ich nicht mehr mit 135 Gramm weniger Hirn erklären. Ich versuche es trotzdem:

„Es wird angenommen, dass die Dunkelziffer von Vergewaltigungen zwei- bis hundertfach so hoch wie die Zahl der polizeilichen Meldungen ist„, schreibt die Wiki. Was heißt das. Die Dunkelseiferinnen vom Frauennotruf … genau auf­passen!

    Die erste repräsentative Studie in Deutschland* aus dem Jahr 2004 bestätigt bisherige Forschungen:
    13% der befragten Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren haben sexualisierte Gewalt erlebt, die nach der engen juristischen Definition als Straftat gilt, d.h. fast jede siebte in Deutsch­land.
    58% der Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren haben sexuelle Belästi­gungen erlebt, das ist mehr als jede zweite.
    40% der Befragten haben körperliche oder sexualisierte Gewalt oder beides erlebt.
    …
    Die Dunkelziffer, d.h. die Zahl der Taten, die nicht durch eine Anzeige bekannt werden, ist laut Forschungen rund 5 – 15-mal höher.
    Demnach ist von rund 1.090 – 3.270 Sexualstraftaten gem. §177 StGB allein im Jahr 2014 in Hamburg auszugehen.
    D.h. im Jahr 2014 fanden demnach jeden Tag bis zu 9 schwere sexuelle Übergriffe – Vergewaltigungen, Vergewaltigungs­versuche, sexuelle Nötigungen – in Hamburg statt.

Nehmen wir die kleinste Zahl: 13% und multiplizieren die mit dem Mittelwert der Dunkelziffer: 10. Das macht dann 13 x 10 = 130% vergewaltigte Frauen … is ja geil Mann …

Nun soll das Gesetz ja was bringen, nämlich Locher schließen … jetzt nicht lachen … das ist todernst … geht natürlich um Löcher im Recht. Ergo muss es künftig mehr 177er geben, denn es ist ja jetzt mehr strafbar als noch gestern. Zugleich sollen die Opfer in Ausübung ihres sexuellen Selbst-Dings­bums mehr anzeigen. Klar soweit? OK!

Nun nehmen wir an, dass trotz doppelter Ausweitung (weiterer Begriff der se­xuellen Nötigung + Steigerung der Anzeige­freudigkeit) die Rate der Falsch­an­zei­gen nur linear steigt … jeden Statis­tiker rollen sich gerade die Fuß­nägel auf … egal. Die Rate liegt also zwischen 3 bis 10% von X. Wie Hoch X ist, wis­sen wir nicht, nur das X morgen höher sein wird als gestern. Also muss auch die ab­so­lu­te Zahl der Falsch­­anzeigen steigen. Klar soweit?

Bin noch nicht fertig. Nun kommen wieder Gina und Lisa ins Spiel. Gina war be­sof­fen und Lisa fällt das auf, nachdem sie wieder nüchtern ist. Deshalb zeigt sie ihre Partner im Doppel­moppel an. Die kom­men mit einem Video, dass beweist: Spaß hat­ten die Drei. Gina und Lisa haben auch nicht „höher rauf“ gelallt. Hilft nix … vergewaltigt! Denn Gina + Lisa waren ja besof­fen und damit in einem Zu­stand nach § 177 StGB: unfickbar!

Bin immer noch nicht fertig 😛 Bisher konnten Forensiker Vergewaltigungsspuren ganz gut zuordnen, auch ohne Videos. Das ermöglichte falsche Ver­däch­ti­gun­gen … oder besser nennen wir sie falsche Be­schul­digungen … zu ent­larven. Ver­ge­waltigungsspuren … PFFF … brauchen wir nicht. Madame muss plau­sibel sein, das muss reichen. Nun ist sie nicht plausibel. Das führt zum un­ge­wünsch­ten Frei­spruch. Aber führt das auch zur Anklage nach § 164 StGB (falsche Ver­däch­tigung)? War doch bloß ein Missverständnis. Ich dachte, der haut mich sonst, denn ich habe gehört, dass der gerne haut.

So, jetzt ist nobody fertisch!

Schwestern, geht mir nicht auf die Eier

07 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, Musik, News, Politik

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Medien, Menschen, Pop, Recht, Remember, Sex, Video

Ich kriech mich gar nicht mehr ein. Aus allen Medien-Muschis der Republik Sperr­feuer zur Verteidigung des „Nein heißt Nein“ im neu verschärften „Sexu­al­straf­recht„. BTW: nobody hat gehört, dass das StGB jetzt SStGB heißen soll … SexualStrafGesetzBuch. Ein Bei­spiel: Hannah Lühmann in der WELT: „Warum beim Sexual­strafrecht alle durch­drehen„. Jupp, nobody dreht bei Hannah am Rad. Dabei macht sie das richtig gut, wenn sie Gegner und Befür­worterin des SStGB streiten lässt. ManN kann ihr auf den Leim gehen. Aber dann verrät sich Hannah als taube Nuss. Der verräterische Absatz ist mit „Beweisen muss man den Übergriff immer noch“ überschrieben:

    Sie [die Befürworterin] fragt, warum sich die Debatte in Deutschland vor al­lem um die Tä­ter drehe, warum das poten­zielle Unrecht der Falsch­be­schul­digung auf Grundlage der „Nein-heißt-Nein“-Regelung schwerer wiegen sollte als das Unrecht, das Opfern jetzt schon permanent angetan wird, indem sie nicht ernst ge­nommen werden.
    Sie sagt, und das ist vielleicht ihr bestes Argument: Nur weil das Prinzip „Nein heißt Nein“ im Gesetz ver­ankert ist, bedeutet das ja nicht, dass der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ außer Kraft trete. Man muss den sexuellen Über­griff halt immer noch beweisen, also ihn sehr plausibel ma­chen. Sie hat recht.

Da isse wieder, die „Plausibilität“ der Labertitte Tatjana Hörn­chen. Liebe Leutzmännle! Es geht um nix ande­res als die Umkeh­rung des funda­mentalen Prinzip „in dubio pro reo“ auf leisen Sohlen. Wenn das Opfer nur noch sehr plausi­bel ver­gewal­tigt wer­den muss, dann muss der Täter zu gefühl­ten 177% seine Un­schuld plausi­bilisieren.

Im Absatz „Bösartige Menschen“ wird die Schwester dann konkret und ver­rät, auf welcher Seite sie steht und was sie und ihre Schwestern wollen:

    Ich bin übrigens nicht gegen die geplante Verschärfung des Sexual­straf­rechts …
    Ich glaube, dass eine Veränderung im Strafgesetz etwas mit der symbo­lischen Sphäre macht, die uns durch­wirkt, in der wir handeln und leben, und dass diese Sphäre derzeit tatsächlich eine Krüm­mung zu­un­gunsten der Opfer aufweist. Das Intime ver­rechtlichen, das will doch nie­mand? Aber da hebt die Akti­vistin schon wieder den Kopf. Nein, nein, sagt sie. Es ist schon genau so gemeint.

Liebe Schwanzloslurche ohne Eier inner Butz. 1982 hat Ina Deter singend gefordert: „Neue Männer braucht das Land“

Nun hat Ina ihre Eunuchen. Schade, dass nobody nicht mehr in Sülz wohnt. Ich würde den Floh gerne fragen, ob sie nun zufrieden ist. Vielleicht könnte ich Ina auch dazu über­reden, was Neues zu schreiben, oder wenigstens was Altes umzuschreiben: Männer kommen langsam gewaltig zurück

„Neue Frauen braucht das Land“ wäre aber auch nicht verkehrt.

Hintergrund-Sex

07 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Schlagwörter

Recht, Sex

Ein paar Interessierte werden sich verwundert die Augen reiben, warum gerade die konservative CDU/CSU das „Nein heißt Nein“ in den neuen § 177 StGB rein geschrieben hat. Hat sie gar nicht … oder doch … aber das kam so:

Das „Nein heißt Nein“ wollte die SPD, wenn manN mal von Labertitte Tatjana Hörnchen absieht.

Das „Nein heißt Nein“ wollte aber die Union nicht.

Die Union wollte den Domplatten-Paragraphen.

Den Domplatten-Paragraphen wollte die SPD nicht.

Also hat sich die GroKO im 6. Ausschuss des Bundestages auf den kleinsten ge­meinsamen Nenner ge­ei­nigt: Keiner kriegt nix.

Das war bis zum 1. Juli Grundlage des Regierungsentwurfs zum neuen § 179 StGB und dann kam es zu ei­ner Überfall­sitzung des 6. BT-Ausschusses und die Union hat die SPD überstimmt:

Aus § 179 wird wieder § 177 und in dem ist das SPD-„Nein heißt Nein“ drinnen und die SPD schluckt dafür die Domplatten-Paragraph 184 i und j. Damit ist der ursprüng­liche Entwurf auf den Kopp gestellt, als on der vorgesehene § 179 StGB nicht schon schlimm genug gewesen wäre.

So geht Politik. Glauben Sie nicht? Die Süddeutsche schreibt das auch, ist nur anders als nobody der Meinung: Und das ist gut so. Vorsichtshalber wäscht frau sich in München aber schon mal die Hände in Unschuld:

    In der SPD sehen manche das ähnlich, wollen es aber nicht so laut sa­gen. Ohne den Grup­penparagrafen und die Verknüpfung der Se­xual­straf­rechts­reform hätte die Union dem „Nein heißt nein“ der SPD nicht zugestimmt, heißt es hier – und dass im Leben wie in der Poli­tik manche Dinge ziemlich teuer werden können.

Wohl wahr, aber für die Hohl­bratzen von der Union. Wie das kommen könnte?

Der Bundesrat soll nun doch nach der Sommerpause Gelegenheit bekommen, umfassend zum neuen Gesetz zu beraten. Bundesrat, das ist auch der Grüne Kretschmann aus BaWü und Gesetz sind auch die §§ 184 i und j mit dem An­nex §§ 8 Absatz 1a, § 44 Absatz 3 Satz 3, § 54, § 60 Absatz 8 Satz 3 Asyl­gesetz. Nun kommt der Kretschi auf die Idee: Das sind §§ des Asyl­verfahrens­rechts und damit der kon­kur­rierenden Gesetz­gebung. Nicht ganz fern­liegend, wenn man sich dieses BT-Gut­achten (PDF) durch­liest. Kretschi blockiert den An­nex im Bundes­rat und damit die Domplatten-Para­graphen der CDU/CSU. Übrig bleibt das „Nein heißt Nein“ der SPD.

So geht Jura :mrgreen:

nobody rät GLL:

07 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News

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Geld, Menschen, Recht

Nimm den Einspruch gegen den Strafbefehl über 24.000 Euro zurück. Es kann nur schlim­mer wer­den, wenn du auf dei­ne Ad­vo­ka­ten hörst.
gll1

Wo bleibt der #Aufschrei ?

07 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 3 Kommentare

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Internet, Sex, Troll

Gina Lisa Lohfink hat am Montag bei RTL schon ein halbes Ge­ständ­nis ih­rer Lü­gen ab­ge­legt. nobody hört nix. Wo bleibt der #Aufschrei?

Vorerst letzte FassungEN

07 Donnerstag Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ Kommentare deaktiviert für Vorerst letzte FassungEN

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Menschen, Recht, Sex

Gina Lisa Lowfuck früher (u.a. BZ-Berlin):

    … Sie selbst habe nach diversen Champagner und Wodka-RedBull einen „Filmriss“ gehabt. „Aber da ist ganz klar etwas mit mir gegen meinen Willen gemacht worden“, sagt sie.
    Die Herren hätten versucht, die Sex-Videos zu verkaufen. „Ich sehe total besoffen aus, war nicht zu­rechnungs­fähig – das nutzten sie aus.“ Bei der Polizei äußerte sie die Vermutung, man habe ihr vielleicht K.o.-Tropfen in die Drinks getan. Vor fünf Jahren sei ihr schon einmal so eine „Videogeschichte“ passiert. Mit sogenannten Ver­gewaltiger-Tropfen sei sie schon zwei Mal betäubt worden, „mit 18 und mit 23.“ …

GLL (offensichtlich juristisch gebrieft) am Montag, den 4. Juli 2016 bei RTL im Krebsgang zurückrudernd (zitiert nach Gala, Bunte u.a.)rowback

    „Ich bin schon auch total, darf man auch sagen, besoffen da rein ins Maxxim [Club]. Das ist jetzt peinlich, aber das war so“. Von einvernehmlichem Sex wäre später, als sie Pardis F. und Sebastian C. traf, aber nie die Rede gewesen: „Das wollte ich wirklich nicht, dass die mit mir Sex haben und das filmen. Das wollte ich nicht.“ Erinnern kann sie sich aber nicht mehr, wie sie in die Wohnung von Sebastian C. kam. „Total in Trance“, beschreibt sie ihren dama­ligen Zu­stand und erklärt verbittert: „Gut, das kann ich denen jetzt nicht mehr nachweisen, das ist Mist.“

Für alle DummDödel, die der toitschen Sprache nicht mächtig sind:

  • Sex ist OK.
  • Filmen ist auch OK.
  • Aber Sex filmen, das geht gar nicht, sagt Gina Lisa Lowfick, das Hobby­por­no­sternchen.

Nächste Version am 8. August 2016 im Amtsgericht Tiergarten. Thema: Ver­such vom Rück­tritt vom Versuch (§ 24 StGB) oder das verspätete Ge­ständ­nis einer falschen Verdächtigung (§ 164 StGB).

Hintergrund: GLL will nicht im Gerichtssaal verhaftet werden, wie dieser sau­be­re Schwei­zer Zeu­ge im Mordprozess gegen Melanie Meier (lesen sie im SPIE­GEL nur die Fak­ten raus; was Gisela Friedrichsen dazu fabuliert, können Sie getrost vergessen). Einem deutschen Ju­risten hängt man nicht so leicht Nu­deln über die Ohren und wenn es sich bei dem Juristen um einen Richter handelt, dann bleibt die Nudel nicht straflos.

Heute im Bundestag, Abstimmung über der Lowfick-Paragraphen mit ein­ge­bau­ter Köl­ner Dom­platte. Vorerst letzte Fassung:

    § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Verge­waltigung
    (1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an die­ser Per­son vor­nimmt oder von ihr vor­nehmen lässt oder diese Person zur Vor­nahme oder Dul­dung sexuel­ler Hand­lun­gen an oder von ei­nem Drit­ten bestimmt, wird mit Freiheits­strafe von sechs Mo­na­ten bis zu fünf Jah­ren be­straft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Hand­lungen an einer ande­ren Person vor­nimmt oder von ihr vor­nehmen lässt oder die­se Per­son zur Vor­nahme oder Dul­dung se­xueller Hand­lungen an oder von einem Drit­ten be­stimmt, wenn
    1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen ent­ge­genste­hen­den Wil­len zu bil­den oder zu äußern,
    2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf­grund ihres körper­lichen oder psychi­schen Zu­stands in der Bil­dung oder Äußerung des Willens erheblich einge­schränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Per­son versichert,
    3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
    4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein em­pfind­liches Übel droht, oder
    5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
    …

Fortsetzung demnächst in einem Kino in Karlsruhe.

nobody am

  • 20. Juni 2016: Das wird bitter
  • 27. Juni 2016: Who’s Afraid of Gina Lisa
  • 7. Juli 2016 kurz vor der Abstimmung im Bundestag: Das ist nobodys letzte War­nung. Ihr be­scheuerten, dreibeinig vergeilten Gesetzesabnicker. Lasst euch von den Muschis keine Bockshörner aufsetzen.
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