Noch die klassische
Vergewaltigung als Betthupferl mit der klassischsten jüdischen Nase auf Erden ❤ ❤ ❤ Barbra Streisand.
Woman In Love
06 Mittwoch Jul 2016
06 Mittwoch Jul 2016
06 Mittwoch Jul 2016
Bevor nobody
loslegt, muss ich vorab erklären, was Labertitten ist, sonst kriegen die politisch Korrekten wieder einen Herzkaschper. nobody
ist ein alter Labersack und in seinem Hirn und im kleinen kosmos
herrscht mehr als absolute Gleichberechtigung: Ich mache Alle gleich an. Weil es trotz Gleichmacherei
noch unübersehbare Unterschiede gibt, kann nobody
einen weiblichen Dummschwätzer mangels Sack keinen Labersack nennen. Was hängt statt des Sacks bei Frauen? Genau! Die Titten. Also sind meine dummschwätzenden Pendants Labertitten.
So, jetzt kann’s losgehen:
OMG, was durfte ich heute wieder für eine Scheiße lesen. Danke Mädels! Danke dafür, dass ihr euch so viel Mühe gibt, nobody
davon zu überzeugen, dass (1375 – 1245 =) 130 Gramm weniger Hirn (Spektrum) doch was ausmachen. Wie habt ihr das geschafft? Ihr habt das Problem mit dem neuen „Sexualstrafrecht“ nicht verstanden. Ein paar Beispiele:
Eine Sylvia Oldenburg klagt in der HuffPost an, dass sie Vergewaltigungsopfer ist und krawallmuschit: „Gesellschaft, du bist ein Arschloch!„. Niemand bestreitet, dass es in der Gesellschaft Opfer von Vergewaltigungen gibt und dass es sich dabei überwiegend um Frauen handelt. Sex! Setzen! Thema verfehlt!
Missy Margarete Stokowski, die nicht weiß, wo „oben und unten“ ist, arbeitet sich nach fast fertigem Studium der Soziologie im SPIEGEL an BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer ab … dem Strafischer … OK, das ist unfair, weil die Polackin das Gesetz nicht gelesen hat, über das sie tittenlabert. BTW: Als Maggy noch bei der TAZ war, hat sie fast nur über Titten gelabert: „Wohin mit den Titten?„, „Kampfplatz mit Brüsten„, „Laster voller Mädchenkotze„, „Resteficken bei Pegida“ usw. (Kress). Gelle, du magst es derb?!
Und jetzt kommt der Hammer, oder wie heißt das bei den Labertitten? Tatjana Hörnle, die spirita rectal des neuen Gesetzes. Hörnchen kennt das Gesetz natürlich. Ist ja auf ihrem Mist gewachsen. Und sie kennt was von Jura. Ist ja Rechtsprofessorin und wird im Gesetzesentwurf mehrfach erwähnt. Auch das BVerfG hatte Hörnchen schon im Programm. Die kann sich also mit Fischer messen und das tut sie heute auch in der TAZ. Um eine Ahnung vom Hörnchen-Niveau zu erhaschen, hier ein Tiefblick in das TAZ-Interview mit Tatjana Hörnle (TH):
Wahrscheinlich haben Sie es überlesen, darum die fetten Hervorhebungen. Die Torte hat zwar keine Ahnung von der Praxis, aber sie trifft das Problem, indem sie sich widerspricht: Schutzbehauptung vs. Plausibilität und Glaubwürdigkeit. Nochmal zum Mitdenken die entscheidende Gesetzespassage des Entwurfs.
Was die Femanzen damit erreichen wollen, steht ziemlich unverblümt in der Begründung des Bundesregierung: „Zusammenfassend lassen sich folgende Konstellationen kategorisieren:
Lassen wir mal den Quickie-Gag (oben letzter Spiegelstrich) aus § 179 I, 2. StGB wech: „Der hat mich so schnell gefickt, da hatte ich gar keine Zeit mich zu wehren“ und beschränken wir uns auf das, was Sinn machen könnte, dann bedeutet das:
Das stellt sich natürlich erst nach der Tat heraus, wenn der Schreck nachgelassen hat und die alten klassischen Vergewaltigungsspuren gibt es auch nicht, denn sie hat sich ja nur innerlich gewehrt und äußerlich mit dem Kopp geschüttelt.
Sie, meine lieben Mitschwänze, werden das jetzt für übertrieben halten … die Mädels will ich erst gar nicht fragen … aber genau so isses. Ob sie ihren Fick vergewaltigt haben, stellt sich erst am Morgen danach raus, manchmal, wie im Fall Siegfried Mauser, auch erst nach sechs Jahren (ZEIT).
Diese Fälle werden sprunghaft zunehmen, wenn meine verehrten Mitschwänze nicht vorbeugen. Und wie? Hier nobodys
Regeln:
Die Regeln sind angelehnt an die Empfehlungen des MIT … ohne Scheiß jetzt.
06 Mittwoch Jul 2016
Posted Klatsch
inSchlagwörter
Wat heute so im kleinen kosmos
gesucht wurde
Die „Muschi“ ist da nur zufällig dazwischen gerutscht. Heil Petry! oder …
06 Mittwoch Jul 2016
Der Anwalt von der Dame, deren Name nicht genannt werden darf, mehlt heute
nobody
und pinselt: „Wir weisen Sie insofern ergänzend darauf hin, dass unsere Mandantin niemandem eine Einwilligung in die Verbreitung dieser Fotografie erteilt hat. Von der Veröffentlichung dieses Fotos hatte unsere Mandantin auch keine Kenntnis … blablabla … Vor diesem Hintergrund sehen wir der Löschung des Fotos und der Abgabe einer Unterlassungserklärung bis heute (06.07.2016), 17:00 Uhr, entgegen.“ Hätte nobody
beinahe verpennt … man will ja nicht unhöflich sein. Also mehlt nobody
um 16:38 h MESZ:
nobody
ist zwar kein Doktor, aber Prädikatsexamen hat er auch.Muss oben BestWater heißen. War noch so verpennt, dass ich Blue mit Best verwechselt habe. Das mit BestWater hatte ich dem Doktor am 13.06.2016 zu erklären versucht. Da hatte der mich nämlich wegen des Fotos und anderer Dinge schon mal „abgemahnt“. Meine Antwort damals:
nobody
, aka Waldemar Cimala Da hat sich nobody
doch richtig Mühe gegeben, gell?! So blöd, den Clown auf die richtige Fährte zu setzen, bin ich aber nur einmal
06 Mittwoch Jul 2016
Natürlich ist es völlig unmöglich, anhand von Zeitungsberichten über einen Strafprozess, die Täter einzuschätzen, auch wenn die Prozessberichte so ausführlich sind sind wie bei der Sächsischen Zeitung im Fall der Entführung und Ermordung von Anneli R. Ich habe jetzt alles gelesen und wage das Unmögliche. Das war anders.
Norbert Klein wurde nicht davon überrascht, dass Markus Beisser das Mädchen tötet bzw. getötet hat. Das hat Klein einkalkuliert. Die Tat mag vom Ideenansatz auf Beissers Mist gewachsen sein, aber der Rest ist Klein. Beisser hat einen IQ weit unterhalb der Grasnarbe. Der ist so leicht zu manipulieren wie er blöde ist. Beisser konnte Klein leicht dazu bringen, die Drecksarbeit zu erledigen. Klein selbst hätte es wahrscheinlich nie fertig gebracht, das Mädel zu töten, schon gar nicht auf diese unvorstellbar bestialische Art. Aber er wusste von der Brutalität seines Komplizen, der schon mal seinen eigenen Sohn mit dem Kochmesser bedroht hat, als der Beisser beim Fremdgehen erwischt hat.
Um solche Soziopathen macht jeder normale Mensch einen weiten Bogen, oder will sie für seine Zwecke benutzen. Klein hat Beisser benutzt. Dafür hat sein IQ, der nicht viel höher als bei Beisser ist, gereicht. Auch unter Grenzdebilen ist ein Einäugiger König.
Aus den Prozessberichten lese ich sicher heraus, dass Richterin Birgit Wiegand das anders sieht. Sie sieht in Klein einen von Beisser manipulierten Mitläufer. Das war aber anders und deshalb würde nobody
beide Schweine lebenslang hinter Gitter schicken.
06 Mittwoch Jul 2016
Posted Essen+Trinken, Klatsch, Musik, News
inBio war ja immer meine Schwäche. Drum hab ich in der Oberstufe auch Chemie gewählt. War ein Fehler, denn nun stehe ich vor einem biologischen Problem. Das Problem hat was mit dem neuen VielfickerInnengesetz zu tun. Die sogenannte Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB soll ja weiter gelten, weil es nicht zwei Väter geben kann. BTW: Wie issen dat, wenn zwei Schwule ein Kind adoptieren? Spaß beiseite … also Kinder macht manN so, dass manN frau in die Mumu fickt … hat mir mal einer so erklärt. Und dann hab ich mir einen Porno reingezogen, da fuhrwerken zwei Schwänze in ein und derselben Mumu 😯 Und in einschlägigen Foren gab es sogar Mädels, die meinten, das macht Spaß. Spaß könnte das Juristen dann machen, wenn beide Dreibeine gleichzeitig zum Schuss kommen und … wie der Spermateufel es will … zwei Kaulquappen gleichzeitig die Festung Ei stürmen. Die ist da aber noch keine Festung, sondern erst, wenn die erste Kaulquappe es geschafft hat. Danach beißen die anderen Millionen auf Granit. OK, jetzt hab ich mich verraten. An gewissen Teilen der Biologie hat
nobody
schon geleckt, aber nicht genug, denn ich weiß nicht, ob so ein Samencocktail … cock is juut … zusammen mit dem dämlichen Anteil einen 2:1-Menschen ergeben kann.
Was soll’s … is mir wurscht … nobody
macht sich ein Sandwich 😎
06 Mittwoch Jul 2016
Schlagwörter
Haben Sie heute schon vergewaltigt oder wenigstens begrapscht? Nein?! Dann wird es aber Zeit. Denn morgen soll das „Nein heißt Nein“ gelten. Das steht im neuen § 179 StGB (E) zwar gar nicht drin, aber das ist nicht schlimm, weil den gibt es seit vorgestern nicht mehr. Überfallartig hat die Unions-SPD-GroKo am 4. Juli 2016 kurz vor der Tagesschau einen neuen Entwurf vorgelegt, der angeblich vom 1. Juli stammen soll (PDF). nobody
ist darüber sehr froh, denn zum Glück habe ich noch nix über den alten Entwurf vom 25. April 2016, BT-Ds 18/8210 gepinselt (PDF). Das wär ja sonst alles für die Katz gewesen.
Für die Katz ist das ganze neue Gesetz und sollte der Vorgestern-Entwurf Gesetz werden, dann wird der vom BVerfG sowas von in der Luft zerfetzt werden … aber frach mich nicht nach Sonnenschein. Warum?
Weil ein neuer Köln- und ein neuer Domplatten-Paragraph reingepfuscht wurde, die §§ 184 i und j StGB (E) … wird langsam knapp mit dem Sexualanalphabet. Besonders hat es nobody
das „J“ angetan:
Das ist der neue Domplatten-Paragraph und der geht so:
Letztes Silvester haben Sie vor dem Dom im hillige Kölle gefeiert und im Dunkeln auf Mitternacht gewartet, wie andere auch. Die haben gegrölt, weil zufällig neben ihnen ein paar Macker gejolt haben, weil ein paar andere Macker einem Mädel an die Wäsche gegangen sind. Sie waren also an einer „Personengruppe beteiligt“. Und in dieser beteiligten Personengruppe haben andere beteiligte Personen eine Person bedrängt, das Mädel zu bedrängen. Jetzt sind sie Mirnixdirnix ein völlig neuer Straftätertyp: der mittelbare Unterstützungsanstifter.
Finden Sie nicht witzig? Ich auch nicht. Ist aber nicht schlimm, denn Sie sind ja kein Marokkaner. Wie jetzt, von Marokkaner steht doch da nix! Da nicht, aber im § 8 Absatz 1a Asylgesetz (E), denn der wird auch gleich reformiert und soll nun in Absatz 1a Ziffer 2 lauten:
Eigentlich sollte ich mich darüber freuen, denn nobody
war immer schon Verfechter des Ausländerstraff–Adhäsionsverfahrens. Aber dabei sollte man das Grundgesetz und Internationales Recht beachten. Der Grapschasylant ist noch nicht verurteilt und solange gilt die Unschuldsvermutung … aber nicht beim BAMF, oder was soll die Meldung über die Anklageerhebung. OK, ist nur Vorsichtsmaßnahme, damit das nicht übersehen wird, wenn Jahre später der Asylantrag abgelehnt wird.
Aber ausgewiesen werden darf der Grapscher nach der Genfer Flüchtlingskonvention nur, wenn er zu mindestens zwei Jahren verknackt wurde. Nun soll ein Jahr reichen, selbst wenn es nur erwartet wird. Sagt mal, hat euch jemand voll Aktionismus ins Hirn geschissen?
Es gibt noch so viel, liebe Mitschwänze, vor dem nobody
euch gerne warnen würde, aber mir bleibt so wenig Zeit zwischen dem aufs Klo rennen, um wechselweise zu kotzen oder dünnschissen.
Wenn wir zulassen, dass High Heels weiter dem Grundgesetz in den Arsch treten, dann herrscht bald Fäshismus.