• Was soll das?
  • Bilder
  • Abkürzungen
  • Datenschutz
  • Werbung

kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 6. Juli 2016

Woman In Love

06 Mittwoch Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, Musik

≈ Kommentare deaktiviert für Woman In Love

Schlagwörter

Menschen, Pop, Video

Noch die klassische

Vergewaltigung als Betthupferl mit der klassischsten jüdischen Nase auf Erden ❤ ❤ ❤ Barbra Streisand.

Labertitten

06 Mittwoch Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 4 Kommentare

Schlagwörter

Medien, Recht, Sex

Bevor nobody loslegt, muss ich vor­ab er­klären, was Laber­tit­ten ist, sonst krie­gen die po­li­tisch Ko­rrek­ten wie­der ei­nen Herz­kasch­per. nobody ist ein al­ter La­ber­sack und in sei­nem Hirn und im klei­nen kos­mos herrscht mehr als ab­so­lute Gleich­be­rech­ti­gung: Ich ma­che Al­le gleich :mrgreen: an. Weil es trotz Gleich­ma­che­rei
nachmachen
noch unüber­seh­bare Un­ter­schie­de gibt, kann nobody einen weib­li­chen Dumm­schwät­zer man­gels Sack kei­nen La­ber­sack nen­nen. Was hängt statt des Sacks bei Frau­en? Ge­nau! Die Tit­ten. Al­so sind meine dumm­schwät­zen­den Pen­dants Laber­tit­ten.180-hung

So, jetzt kann’s losgehen:

OMG, was durfte ich heute wieder für eine Scheiße lesen. Danke Mädels! Danke dafür, dass ihr euch so viel Mühe gibt, nobody da­von zu über­zeu­gen, dass (1375 – 1245 =) 130 Gramm we­ni­ger Hirn (Spektrum) doch was aus­ma­chen. Wie habt ihr das ge­schafft? Ihr habt das Pro­blem mit dem neu­en „Sexual­strafrecht“ nicht ver­standen. Ein paar Bei­spiele:

Eine Sylvia Oldenburg klagt in der HuffPost an, dass sie Vergewaltigungsopfer ist und krawallmuschit: „Gesellschaft, du bist ein Arsch­loch!„. Niemand be­streitet, dass es in der Gesellschaft Opfer von Vergewaltigungen gibt und dass es sich dabei über­wiegend um Frauen handelt. Sex! Setzen! Thema verfehlt!

Missy Margarete Stokowski, die nicht weiß, wo „oben und unten“ ist, arbeitet sich nach fast fertigem Studium der Soziologie im SPIEGEL an BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer ab … dem Strafischer … OK, das ist unfair, weil die Polackin das Gesetz nicht gelesen hat, über das sie tittenlabert. BTW: Als Maggy noch bei der TAZ war, hat sie fast nur über Titten gelabert: „Wohin mit den Titten?„, „Kampfplatz mit Brüsten„, „Laster voller Mädchenkotze„, „Reste­ficken bei Pe­gi­da“ usw. (Kress). Gelle, du magst es derb?!

Und jetzt kommt der Hammer, oder wie heißt das bei den Labertitten? Tatjana Hörnle, die spirita rectal des neuen Gesetzes. Hörnchen kennt das Gesetz na­türlich. Ist ja auf ihrem Mist ge­wachsen. Und sie kennt was von Jura. Ist ja Rechts­professorin und wird im Gesetzes­ent­wurf mehr­fach er­wähnt. Auch das BVerfG hatte Hörnchen schon im Programm. Die kann sich also mit Fischer mes­sen und das tut sie heu­te auch in der TAZ. Um eine Ahnung vom Hörnchen-Ni­veau zu erhaschen, hier ein Tiefblick in das TAZ-Interview mit Tatjana Hörnle (TH):

    TAZ: Der BGH-Richter und Kolumnist Thomas Fischer kritisiert, dass hier schon Fahr­lässigkeit bestraft wird, wenn der Täter den erkennbaren Wil­len der Frau nicht erkennt und des­halb miss­achtet.
    TH: Das ist nicht richtig. „Erkennbar“ dient der Abgrenzung von „innerlich“. Den ent­gegen­stehenden Willen des Opfers muss der Täter jedoch er­kannt haben. Der sexuelle Über­griff ist kein Fahrlässigkeits­delikt.
    TAZ: Es genügt für den Täter also zu sagen: „Ich habe das Kopfschütteln nicht ge­sehen“? Und schon fehlt dem Täter der ­Vor­satz und er bleibt straf­frei?
    TH: Eine solche Aussage muss schon plausibel und glaub­würdig sein. Offen­sichtliche Schutzbehauptungen dürften in der Regel keinen Erfolg haben.
    …
    TAZ: Ein weiteres Problem der neuen Rechtslage: Ein Paar liegt im Bett, sie will Sex. Er sagt, er sei zu müde. Sie gibt nicht auf und streichelt seinen Penis, bis er doch Lust hat. Ist das künftig strafbar, weil sie sein Nein ig­noriert hat?
    TH: Das Verhalten der Frau mag zwar den Tatbe­stand des neuen Gesetzes erfüllen. Aber ich bitte Sie, welcher Mann zeigt seine Partnerin nach einer solchen Situation an?
    TAZ: Unmittelbar danach tut er das sicher nicht. Aber vielleicht geht sie einen Monat später fremd. Er trennt sich, ist ­verletzt und zeigt sie nun ­wegen ihrer mehrfachen ­sexuellen Über­griffe an. Was soll die Staats­an­walt­schaft tun?
    TH: Im Lauf von Beziehungen gibt es viele Vergehen, etwa Beleidigungen. Und im Verlauf von Trennungen wird mit Blick auf bestimmte Gegenstände der Vorwurf der Unterschlagung erhoben. Das Straf­recht ist nicht dazu da, all solche Vergehen in Beziehungen aufzuarbeiten. Hier würde das Verfahren wegen „geringer Schuld“ eingestellt.
    …
    TAZ: Was ist nun die Bedeutung der bevorstehenden Reform? Wird es mehr Verurtei­lun­gen geben?
    TH: Es gibt jährlich nur eine kleine Zahl von Fäl­len, bei denen die Beweislage gut ist, aber die Rechtslage eine Verurteilung verhinderte. Meist scheitert die Verur­teilung wegen Sexual­delikten bisher an der Beweis­barkeit. Das wird so bleiben. Es kommt aber auch nicht darauf an, wie viele zusätz­liche Ver­ur­tei­lungen es gibt.
    TAZ: Worauf dann?
    TH: Dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht erstmals konsequent im Straf­ge­setzbuch umgesetzt wird. Dass ein Nein zu sexuellen Handlungen endlich rechtlich ernst genommen wird. Das wird noch in Jahr­zehnten als histo­rischer Moment aner­kannt werden.
    TAZ: Kritiker befürchten, dass es künftig zu mehr Falsch­beschuldigungen kommt. Sie auch?
    TH: Nein. Wer jeman­dem eine Vergewaltigung anhän­gen will, konnte das auch bis­her tun. Bei Sexualdelikten sind meist nur zwei Menschen zuge­gen. Es steht al­so Aus­sage gegen Aus­sage. Letztlich kommt es immer auf die Plausi­bilität und Glaub­wür­dig­keit der Aus­sagen an. Ich sehe des­halb kei­ne neuen Gefahren durch die Reform. Und natür­lich gilt auch in Zukunft der Satz „Im Zwei­fel für den Angeklagten.“

Wahrscheinlich haben Sie es überlesen, darum die fetten Hervorhebungen. Die Torte hat zwar kei­ne Ahnung von der Praxis, aber sie trifft das Problem, indem sie sich widerspricht: Schutzbehauptung vs. Plausi­bilität und Glaub­wür­digkeit. Nochmal zum Mitdenken die entscheiden­de Gesetzes­passage des Ent­wurfs.

    § 179 Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände
    (1) Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person
    1. auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand un­fähig ist,
    2. auf Grund der überraschenden Begehung der Tat zum Wider­stand unfähig ist oder
    3. im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet,
    sexuelle Handlungen an dieser Person vor­nimmt oder an sich von dieser Per­son vornehmen lässt, wird mit Frei­heits­strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fäl­len der Nummern 2 und 3 mit Frei­heits­strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft …

Was die Femanzen damit erreichen wollen, steht ziemlich unverblümt in der Be­grün­dung des Bundes­regierung: „Zusammenfassend lassen sich folgende Kon­stel­latio­nen kate­gorisieren:

  • zwischen der Gewalt bzw. der Drohung mit Gewalt und der sexuellen Hand­lung besteht kein finaler Zusam­menhang,
  • Furcht vor Beeinträch­tigungen, die keine Kör­per­verletzungs- oder Tötungs­delikte dar­stellen,
  • nur subjektiv schutzlose Lage,
  • Ausnutzen eines Überraschungsmomentes.

Lassen wir mal den Quickie-Gag (oben letzter Spiegelstrich) aus § 179 I, 2. StGB wech: „Der hat mich so schnell gefickt, da hatte ich gar keine Zeit mich zu wehren“ und be­schränken wir uns auf das, was Sinn ma­chen könnte, dann be­deutet das:

  1. Konstellation (§ 179 I, 3. StGB): Der hat mir früher schon mal gedroht, da hatte ich Angst … also so rein innerlich hab ich gezittert.
  2. Konstellation: Das ist OK auch wenn es im Entwurf nur indirekt auftaucht.
  3. Konstellation (§ 179 I, 1.+3. StGB): Ich konnte mich nicht wehren, weil ich vor Schreck/Angst wie gelähmt war.

orgasmusDas stellt sich natürlich erst nach der Tat heraus, wenn der Schreck nach­ge­las­sen hat und die alten klassischen Vergewaltigungsspuren gibt es auch nicht, denn sie hat sich ja nur innerlich gewehrt und äußer­lich mit dem Kopp ge­schüttelt.

Sie, meine lieben Mitschwänze, werden das jetzt für übertrieben halten … die Mädels will ich erst gar nicht fragen … aber genau so isses. Ob sie ihren Fick ver­gewaltigt haben, stellt sich erst am Morgen danach raus, manch­mal, wie im Fall Siegfried Mauser, auch erst nach sechs Jahren (ZEIT).

Diese Fälle werden sprunghaft zunehmen, wenn meine verehrten Mitschwänze nicht vorbeugen. Und wie? Hier nobodys Regeln:

  1. Achten Sie darauf, dass sich Ihnen keine Frau, oder was sich dafür hält, auf weniger als 100 Meter nähert.
  2. Ist das aus räumlichen Gründen unmöglich, dann halten Sie sich nie mit einer Frau, oder was sich dafür hält, allein in einem Raum auf.
  3. Steigt eine Frau, oder was sich dafür hält, zu Ihnen in den Fahrstuhl, prüfen Sie, ob der videoüberwacht ist. Besser Sie verlassen den Fahrstuhl auf der Stelle und nehmen die Treppe.
  4. Vor unausweichlichem Sex mit einer Frau, oder was sie dafür halten, lassen Sie sich mit notarieller Beglaubigung unterschreiben, dass sie will.
  5. Den Fick selbst zeichnen sie verdeckt mit der Cam auf. Dashcams werden in Schland im Straßen­verkehr inzwischen als Beweismittel zugelassen. Bei Fick­cams wird es noch was dauern.
  6. Nach dem „Akt“ lassen Sie sich von der Frau, oder was sich dafür hält, un­terschreiben, dass sie nicht vergewaltigt wurde.
  7. Wenn sie sich weigert, polieren Sie ihr solange die Fres­se bis sie nach­gibt. Danach ist das keine Ge­walt zur sexuellen Nötigung mehr, sondern nur noch normale Körperverletzung.
  8. Wem das alles zu kompliziert ist, soll Rücklagen bilden für Afterfickprozesse.

Die Regeln sind angelehnt an die Empfehlungen des MIT … ohne Scheiß jetzt.

Petry-Suchtag

06 Mittwoch Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch

≈ 4 Kommentare

Schlagwörter

Wordpress

Wat heute so im kleinen kosmos gesucht wurde
suchpetry
Die „Muschi“ ist da nur zufällig dazwischen gerutscht. Heil Petry! oder …
geiltitler

RechtsSPAM

06 Mittwoch Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ Kommentare deaktiviert für RechtsSPAM

Schlagwörter

Foto, Nazi, Recht, Troll, Wordpress

rechtsspamDer Anwalt von der Dame, deren Name nicht ge­nannt wer­den darf, mehlt heu­te nobody und pin­selt: „Wir wei­sen Sie inso­fern er­gän­zend da­rauf hin, dass un­sere Man­dan­tin nie­man­dem ei­ne Ein­wil­li­gung in die Ver­brei­tung die­ser Fo­to­gra­fie er­teilt hat. Von der Ver­öf­fent­li­chung die­ses Fotos hat­te un­sere Man­dan­tin auch kei­ne Kennt­nis … blablabla … Vor diesem Hin­ter­grund sehen wir der Lö­schung des Fotos und der Abgabe einer Unter­las­sungs­er­klärung bis heute (06.07.2016), 17:00 Uhr, ent­ge­gen.“ Hätte nobody beinahe verpennt … man will ja nicht un­höf­lich sein. Also mehlt nobody um 16:38 h MESZ:

    Liebe Frau ****! [dat is die Bürovorsteherin vom Höcker-Laden]
    Fragen Sie Herrn Dr. Brennecke doch mal, ob er mich verarschen will. Das inkriminierte Bild ist eingebettet, so wie es der EuGH zulässt. Nun kommt ein Anwaltsdarsteller auf die Idee und sagt: „Wir weisen Sie insofern ergänzend darauf hin, dass unsere Mandantin niemandem eine Einwil­ligung in die Ver­brei­tung dieser Fotografie erteilt hat. Von der Veröf­fentlichung dieses Fotos hatte unsere Mandantin auch keine Kenntnis.“ Klingt wie aus der BlueWater-Entscheidung ab­ge­pinselt. Warum posiert man für ein Foto der ****? Damit sich Frau Petry im stillen Kämmerlein einen abrubbeln kann?
    Soll die **** das Foto löschen, dann isses bei mir auch wech.
    Oder sagen Sie Ihrem Doktor einfach, der nobody ist zwar kein Doktor, aber Prädikatsexamen hat er auch.
    Und Tschööö
    nobody

Muss oben BestWater heißen. War noch so verpennt, dass ich Blue mit Best verwechselt habe. Das mit BestWater hatte ich dem Doktor am 13.06.2016 zu erklären versucht. Da hatte der mich nämlich wegen des Fotos und anderer Dinge schon mal „abgemahnt“. Meine Antwort damals:

    Sehr geehrter Herr Dr. Brennecke,
    herzlichen Dank für Ihre umfassenden Ausführungen. Ich nehme zur Kennt­nis, dass Sie Frau **** vertreten. Das konnte ich bis heute nur ahnen, denn dass LG Köln hat es bis heute nicht ge­schafft, mir Ihre Begrün­dung der Einst­wei­ligen Verfü­gungen zu über­mit­teln. Daher meine Bitte an Sie, wenn es nicht zu große Umstände bereitet, mir PDF-Kopien per eMail zu übersenden. Vie­len Dank im Voraus.
    Man verlernt ja doch viel, wenn man so wie ich aus Ihrem Be­ruf nach fast 30 Jahren An­walts­da­sein raus ist. So habe ich z.B. mit Inter­esse die Aus­füh­rungen Ihres Kanz­lei-Kollegen Gräbig zur Kenn­tnis ge­nom­men und hoffe, er meint das ernst. So ernst, wie das LG Köln das von Ihnen zi­tierte Ur­teil vom 17. Juni 2009 – 28 O 662/08 – ge­meint hat. Das OLG Köln war dann schon et­was ande­rer An­sicht (Urteil vom 9. Februar 2010 · 15 U 107/09) und vom BGH und EuGH wol­len wir erst gar nicht reden.
    Jedenfalls bin ich Ihnen auch inso­weit zu Dank ver­pflichtet, weil mich Ihre Ausführungen angeregt haben nachzusehen, wie weit das zurück ver­wiesene „BestWaters“ beim OLG München ist. Die lassen wohl Zeit, aber schon heute sollte klar sein, dass es nur noch um die Frage geht, ob das Video „legal“ auf You­Tube hochgeladen wurde.
    Davon gehe ich im Falle der Lichtbilder, die u.a. Frau **** zei­gen, aus und weil es sich nicht und ein „Selfie“ handet, spielen urheberrechtliche An­sprü­che auch bei Ihnen keine Rolle.
    Das von Ihnen ins Leben geru­fene epiku­reische Recht auf Ano­nymität (Lebe im Ver­bor­genen) hat Frau **** ja in­zwischen wahr­ge­nommen und ihr Face­book-Pro­fil auf Pri­vat gesetzt, oder wie man sagt. Ich besitze kein Face­book und kenne mich des­halb nicht aus. Folg­lich habe ich den Screen­shot des vor­mals öffent­lichen Pro­fils von Frau **** anoy­misiert, was ich übri­gens auch ohne Ihren Brief ge­tan hätte, wenn ich davon Kennt­nis erlangt hätte, dass Frau **** nicht mehr öffentlich ist.
    Öffentlich ist das Interesse an den kleinen und großen Ver­tretern der **** nicht erst seit der Vize-Kanzler deren Poli­tiker als Nazis bezeich­net hat, wied er SPIEGEL ges­tern bereich­tet hat. Nun, das ist IMHO ein Fortschritt. Ihre Frau Mandatin macht doch Politik für die ****? Da ich Frau **** nicht ken­nen, fällt es mir schwer einzu­schätzen, ob Herr Ga­briel auch Frau **** ge­meint hat. Aber ich ken­ne das Par­tei­programm der **** und glauben Sie mir, lieber Herr … bei­nahe hätte ich in alter Ge­wohn­heit Kol­lege gesagt … ich wäre wäh­rend meiner aktiven Zeit nie auf die Idee gekom­men, ein ****-Mitglied zu ver­tre­ten, was an einer unter­schied­lichen Auf­fas­sung vom Be­rufs­ethos liegen könn­te, das ich nie von Politik treten konnte. Aber ich schweife ab …
    Die Volte mit der fehlenden Versammlung der **** in Stuttgart fand ich be­mer­kens­wert. Ich wusste nicht, ob ich lachen oder weinen sollte. BTW: Ich habe im Sin­ne des EuGH und nun auch des BGH eben rein gar nix abgebildet. Wie bereits ange­deutet: Ich war zwar nicht so ein hoch­qua­lifizierter Anwalt wie Sie, lie­ber Herr Brennecke, aber die Voraussetzungen für mein Prädikats­examen haben sich auch nach dem Aus­stieg nicht verändert.
    Wenn Sie auf § 33 KUG ver­weisen, so stelle ich eine Straf­anzeige anheim … nein, die Arbeit nehme ich Ihnen ab: Ich mache eine Selbst­anzeige, die wie alles im Fall **** auf kosmologelei (bitte nicht mit „c“ … Kosmos ist alt­grie­chisch, da gab es kein „c“, nur das chi) veröf­fentlicht wird. Aber ich will Ihnen keinen vom Pferd erzählen.
    Ihr Stich­wort lau­tete „mühelos er­mitteln“. Das ließ sich Frau ****, so leicht, wie je­der, der nicht wie Epikur lebt, sondern im Netz auf­tritt. Ihre Aus­füh­rungen erin­nern mich an die Esra-Ent­schei­dung des BGH, aber hier geht es nicht um Er­kenn­barkeit, son­dern Ihre Mandan­tin will doch er­kannt wer­den, wenn sie ein Face­book unter­hält, oder für die **** Flyer auf der Straße in **** ver­teilt, oder sich als Dele­gierte der **** in Stutt­gart foto­grafieren lässt. Bitte helfen Sie mir auf die Sprün­ge. Was habe ich über­sehen. Nein, was habe ich im Sinne der von Ihnen zitierten Recht­spre­chung,die mir doch noch geläu­fig war, verraten, was nicht Ihre Man­dantin selbst verraten hätte?
    Mir deucht, Sie uch ich, haben ein unterschied­liches Rechts- und De­mo­kra­tie­ver­ständnis. Frau **** macht Politik und Poli­tik spielt sich zum Teil eben nicht in den Hinter­zimmern ab. Ich will das jetzt nicht wie­der­holen, denn was und wie ich dazu den­ke steht in dem von Ihnen über­sehenen Artikel: „Mer­kel ist in der CDU“
    wo es ebenfalls bei­läufig um Frau **** geht. Wenn es Ihre ge­ring bemes­sene Zeit zulässt, den­ken Sie mal über mei­nen Senf nach. Ich bin der Mei­nung, dass die **** die im Geis­te wirk­liche Nach­fol­ge­partei der NSDAP ist. Nun gibt es zwei Mög­lichkeiten:
    1. Ich irre mich und alles wird gut.
    2. Ich (und ich bin wie oben erwähnt nicht der Einzige) ir­re mich nicht … was dann? Wie wer­den Queru­lanten wie meine Wenig­keit dann zum Schwei­gen ge­bracht? An der Gren­ze auf der Flucht ge­strorcht, oder doch wieder Au­schwitz nach Wieder­eroberung?
    Ich will Frau **** gerne unterstellen, dass sie nicht blickt, in welcher Par­tei sie ge­landet ist, aber das Problem hatten vor 80 Jah­ren vie­le, was die Fol­gen nicht besser macht.
    Zum Schluss noch was Ju­ris­tisches: Wenn Sie der Mei­nung sind, dass ich ge­gen die Einst­weiligen Verfügungen verstossen habe, dann stelle ich Be­stra­fungs­anträge an­heim, was im even­tuellen Straf­verfahren gegen Frau **** sicher wohl­wollend be­rücksichtigt werden wird.
    Mit herzlichen Grüßen ergebenst
    Ihr nobody, aka Waldemar Cimala

Da hat sich nobody doch richtig Mühe gegeben, gell?! So blöd, den Clown auf die richtige Fährte zu setzen, bin ich aber nur einmal :mrgreen:

Das war anders

06 Mittwoch Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News

≈ 4 Kommentare

Schlagwörter

Medien, Menschen, Recht

Natürlich ist es völlig unmöglich, anhand von Zeitungsberichten über einen Straf­prozess, die Täter einzuschätzen, auch wenn die Prozessberichte so aus­führ­lich sind sind wie bei der Sächsischen Zeitung im Fall der Entführung und Er­mor­dung von Anneli R. Ich habe jetzt alles gelesen und wage das Unmögliche. Das war anders.
beisser-klein
Norbert Klein wurde nicht davon überrascht, dass Markus Beisser das Mäd­chen tötet bzw. getötet hat. Das hat Klein einkalkuliert. Die Tat mag vom Ide­en­ansatz auf Beis­sers Mist gewachsen sein, aber der Rest ist Klein. Beisser hat ei­nen IQ weit unterhalb der Grasnarbe. Der ist so leicht zu mani­pulieren wie er blöde ist. Beisser konnte Klein leicht dazu bringen, die Drecks­arbeit zu er­le­digen. Klein selbst hätte es wahrscheinlich nie fertig gebracht, das Mädel zu töten, schon gar nicht auf diese unvorstellbar bestialische Art. Aber er wusste von der Bruta­lität seines Komplizen, der schon mal seinen eigenen Sohn mit dem Kochmesser bedroht hat, als der Beisser beim Fremdgehen erwischt hat.

Um solche Soziopathen macht jeder normale Mensch einen weiten Bogen, oder will sie für seine Zwecke benutzen. Klein hat Beisser benutzt. Dafür hat sein IQ, der nicht viel höher als bei Beisser ist, gereicht. Auch unter Grenzdebilen ist ein Ein­äugiger König.

Aus den Prozessberichten lese ich sicher heraus, dass Richterin Birgit Wiegand das anders sieht. Sie sieht in Klein einen von Beisser manipulierten Mitläufer. Das war aber anders und deshalb würde nobody beide Schweine lebenslang hin­ter Gitter schicken.

Biologen gefragt

06 Mittwoch Jul 2016

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch, Musik, News

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Biologie, Natur, Recht, Sex

dance-penisBio war ja immer meine Schwä­che. Drum hab ich in der Ober­stufe auch Chemie ge­wählt. War ein Feh­ler, denn nun stehe ich vor einem bio­lo­gi­schen Pro­blem. Das Pro­blem hat was mit dem neuen VielfickerInnengesetz zu tun. Die soge­nannte Rechtsaus­übungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB soll ja wei­ter gel­ten, weil es nicht zwei Väter ge­ben kann. BTW: Wie issen dat, wenn zwei Schwu­le ein Kind adop­tieren? Spaß bei­seite … also Kin­der macht manN so, dass manN frau in die Mumu fickt … hat mir mal einer so er­klärt. Und dann hab ich mir einen Porno rein­ge­zogen, da fuhr­werken zwei Schwän­ze in ein und der­sel­ben Mumu 😯 Und in einschlä­gigen Foren gab es sogar Mä­dels, die mein­ten, das macht Spaß. Spaß könn­te das Juristen dann ma­chen, wenn beide Drei­beine gleich­zeitig zum Schuss kom­men und … wie der Sperma­teu­fel es will … zwei Kaul­quap­pen gleich­zeitig die Festung Ei stürmen. Die ist da aber noch kei­ne Festung, sondern erst, wenn die erste Kaul­quappe es ge­schafft hat. Danach beißen die anderen Mil­lionen auf Granit. OK, jetzt hab ich mich verraten. An gewissen Teilen der Biologie hat nobody schon geleckt, aber nicht genug, denn ich weiß nicht, ob so ein Samencocktail … cock is juut … zusammen mit dem dämlichen Anteil einen 2:1-Menschen ergeben kann.

Was soll’s … is mir wurscht … nobody macht sich ein Sandwich 😎

Liebe Mitschwänze!

06 Mittwoch Jul 2016

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ Kommentare deaktiviert für Liebe Mitschwänze!

Schlagwörter

Integration, Recht, Sex

Haben Sie heute schon vergewaltigt oder wenigstens begrapscht? Nein?! Dann wird es aber Zeit. Denn morgen soll das „Nein heißt Nein“ gelten. Das steht im neuen § 179 StGB (E) zwar gar nicht drin, aber das ist nicht schlimm, weil den gibt es seit vorgestern nicht mehr. Überfallartig hat die Unions-SPD-GroKo am 4. Juli 2016 kurz vor der Tagesschau einen neuen Entwurf vorgelegt, der an­geb­lich vom 1. Juli stammen soll (PDF). nobody ist darüber sehr froh, denn zum Glück habe ich noch nix über den alten Entwurf vom 25. April 2016, BT-Ds 18/8210 gepinselt (PDF). Das wär ja sonst alles für die Katz gewesen.

Für die Katz ist das ganze neue Gesetz und sollte der Vorgestern-Entwurf Gesetz werden, dann wird der vom BVerfG sowas von in der Luft zerfetzt werden … aber frach mich nicht nach Sonnenschein. Warum?

Weil ein neuer Köln- und ein neuer Domplatten-Paragraph reingepfuscht wurde, die §§ 184 i und j StGB (E) … wird langsam knapp mit dem Sexual­anal­phabet. Besonders hat es nobody das „J“ angetan:

    Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe be­teiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr be­drängt, wird mit Freiheits­strafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vor­schriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Das ist der neue Domplatten-Paragraph und der geht so:

Letztes Silvester haben Sie vor dem Dom im hillige Kölle gefeiert und im Dunkeln auf Mitternacht ge­wartet, wie andere auch. Die haben gegrölt, weil zufäl­lig ne­ben ihnen ein paar Macker gejolt haben, weil ein paar andere Macker einem Mä­del an die Wäsche gegan­gen sind. Sie waren also an einer „Personen­gruppe be­teiligt“. Und in dieser betei­ligten Personen­gruppe haben andere be­teiligte Per­sonen eine Person bedrängt, das Mädel zu be­drängen. Jetzt sind sie Mir­nixdirnix ein völ­lig neuer Straftätertyp: der mittelbare Unterstützungs­anstifter.

Finden Sie nicht witzig? Ich auch nicht. Ist aber nicht schlimm, denn Sie sind ja kein Marokkaner. Wie jetzt, von Marokkaner steht doch da nix! Da nicht, aber im § 8 Absatz 1a Asylgesetz (E), denn der wird auch gleich reformiert und soll nun in Absatz 1a Ziffer 2 lauten:

    Die für die Einlei­tung eines Strafver­fahrens zuständigen Stellen haben in Strafsachen gegen den Betroffenen das Bundesamt unverzüglich zu un­ter­richten über … die Er­hebung der öffent­lichen Klage wegen einer oder me­hre­rer vorsätzlicher Straf­taten ge­gen das Leben, die körperliche Unver­sehrtheit, die sexuelle Selbst­bestimmung, das Eigentum oder wegen Wider­stands gegen Voll­streckungs­beamte, sofern die Straf­tat mit Gewalt, unter An­wen­dung von Dro­hung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List be­gan­gen worden oder eine Straf­tat nach § 177 des Straf­gesetz­buches ist, wenn eine Frei­heits- oder Jugend­strafe von min­destens einem Jahr zu erwarten ist …

Eigentlich sollte ich mich darüber freuen, denn nobody war immer schon Ver­fechter des Ausländerstraff–Adhäsionsverfahrens. Aber dabei sollte man das Grund­gesetz und Internationales Recht beachten. Der Grapsch­asylant ist noch nicht verur­teilt und solange gilt die Unschulds­vermutung … aber nicht beim BAMF, oder was soll die Meldung über die Anklageerhebung. OK, ist nur Vor­sichts­maßnahme, damit das nicht übersehen wird, wenn Jahre später der Asyl­an­trag abgelehnt wird.

Aber ausgewiesen werden darf der Grapscher nach der Genfer Flüchtlings­kon­ven­tion nur, wenn er zu mindestens zwei Jahren verknackt wurde. Nun soll ein Jahr reichen, selbst wenn es nur erwartet wird. Sagt mal, hat euch jemand voll Aktionismus ins Hirn geschissen?

Es gibt noch so viel, liebe Mitschwänze, vor dem nobody euch gerne warnen würde, aber mir bleibt so wenig Zeit zwischen dem aufs Klo rennen, um wech­sel­weise zu kotzen oder dünnschissen.

Wenn wir zulassen, dass High Heels weiter dem Grundgesetz in den Arsch tre­ten, dann herrscht bald Fäshismus.

5. Kolonne

Pfeifen Sie der NSA eins!
no prism
PRISM-Break!

Das Letzte

  • Demokratie
  • Muss I denn
  • Wieder verklumpt
  • Noch ein Clown
  • Fake Swiss
  • Immer verrückter
  • Kein Commissario mehr
  • Chat und so
  • Vielleicht doch schlimmer
  • Habemus EUschi
  • Bürgerkrieg
  • Tinder
  • Relativ und absolut
  • Mit der Mutter
  • Audi 3 Liter

Der Senf der Anderen

Alex bei Demokratie
Stefan bei Demokratie
Extradry bei Demokratie
Alex bei Demokratie
Extradry bei Demokratie
alirabarber bei Demokratie
Alex bei Demokratie
Bob bei Demokratie

Best of kosmos

  • Die Nazi-Depeschen
  • Tippfehler Ceylan
  • Der lancierte Artikel
  • Putin hilf!
  • Wahrscheinlich glaubt das kein Schwein
  • REGENBOGENLICHT
  • Unerträglich: Florian Rötzer
  • Übersetzungs-Mäuschen
  • Was soll das?
  • Agnethas Po verzweifelt gesucht

Die Ordnung

  • Allgemein
  • EDV
  • Essen+Trinken
  • Klatsch
  • Kultur
  • Mode
  • Musik
  • News
  • Politik
  • Sport
  • Technik
  • Wirtschaft
  • Wissenschaft

Vergangenes

Juli 2016
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
« Jun   Aug »

Verlinkt

  • Breaking News
  • Guardian
  • Huffington Post
  • Im Kino
  • Le Monde
  • New York Times
  • NZZ
  • Presse – Headlines
  • PressEurop
  • Relativ Einfach (SciLogs)
  • Washington Post
  • Wissenschaft auf WordPress

Unernst

  • Borowitz Report
  • Der Postillon
  • Kojote
  • The Onion

Meta

  • Registrieren
  • Anmelden
  • Feed der Einträge
  • Kommentare-Feed
  • WordPress.com

Schlagwörter

5. Kolonne Afghanistan Afrika Alltag Auto Belgien Biologie Bücher Chemie China England Europa Film Foto Frankreich Free Nadija Freeware Fußball Gedenktage Geld Griechenland Holland Integration Internet Iran Irland Islam Italien Jazz Kanada Karneval Kino Klassik Kosmos Kunst Luftfahrt Mathematik Medien Menschen MH17 Naher Osten Natur Nazi Oper Physik Polen Pop PRISM Recht Religion Remember Russland Schallplatte Schweden Schweiz Sex Skandal Software Spanien Sprüche Syrien Terror Troll Tschechien TV-Tipp Türkei Ukraine Ungarn USA Video Wahlen Werbung Wesseling Wordpress Österreich

  • Abonnieren Abonniert
    • kosmologelei
    • Schließe dich 245 Followern an
    • Du hast bereits ein WordPress.com-Konto? Melde dich jetzt an.
    • kosmologelei
    • Anpassen
    • Abonnieren Abonniert
    • Registrieren
    • Anmelden
    • Melde diesen Inhalt
    • Website im Reader anzeigen
    • Abonnements verwalten
    • Diese Leiste einklappen
 

Lade Kommentare …