Jeder Jurist und jeder, der schon mal in einem deutschen Gerichtssaal war, egal ob als Angeklagter oder nur als Zuschauer, kennt den Anblick dieses Buches
das auf jeder Richterbank steht und vor fast jedem Staatsanwalt liegt (Verteidiger tun so, als könnten sie es auswendig, drum verstecken sie es in der Aktentasche ).
nobody
kennt den Schinken noch als Dreher/Tröndle (seit 1961) und der Dreher heißt jetzt Fischer und Thomas Fischer ist ein Schwätzer und ich mag ihn nicht, was, ich gebe es zu, auch an seinem in meinen Augen unappetitlichen Äußeren liegt. Aber das ändert nix daran, dass Prof. Dr. Thomas Fischer IMHO der beste deutsche Strafrichter ist und einer der (im Strafrecht) klügsten Köpfe Deutschlands.
Die Meinung seiner Kollegen zum „Fall Fischer“ ist ambivalent … nee, echt widersprüchlich. Zum einen werfen sie Fischer und seinem auch für Köln zuständigen 2. Strafsenat vor, dass der wegen Fischers umfangreicher Nebentätigkeit ein kleineres Pensum schafft als die anderen Strafsenate und wenn es bei den anderen Strafsenaten knifflig wird, dann gucken die Kollegen im „Fischer“ nach, der das Ergebnis genau der „schriftstellerischen“ Nebentätigkeit ist, die Fischer vorgeworfen wird. Und außerdem sei Fischer ein Querdenker, ja Querkopp und sein Senat würde ständig, oder zumindest häufiger als die anderen von der h.M. (nicht nur des BGH) abweichen und wenn es knifflig wird, dann zitiert die herrschende Meinung am Bundesgerichtshof aus den Urteilen des 2. Senats, die sie wo nachlesen? Genau, im „Fischer“ 😛 Also: Lasst den Dicken in Ruhe und den Fischer mal machen!
nobody
dachte, diese lange Vorrede sollte frau und auch manN kennen, bevor manN/frau weiterliest und liest, was Fischer am 23. Oktober 2014 in der ZEIT unter „NEIN heißt NEIN heißt NEIN“ zum Thema Vergewaltigung geschrieben hat. Und man muss „NEIN heißt NEIN heißt NEIN“ lesen, wenn manN/frau zum „Fall“ einer gewissen Gina-Lisa L. eine Meinung haben will.
Fischers Einwurf wird die „Meinung“ manches feminitischen Kaffeekränzchens vergewohltätigen, wie man Vergewaltigungen noch zu meiner Zeit unter Juristen verspottete und die biblische Parabel vom Kamel und dem Nadelöhr mit Nadelöhr und Faden zu „Beweiszwecken“ variierte. Kennen Sie nicht? Klar, war in der Bibel steht kennt heute keiner mehr. Da steht:
- Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in das Reich Gottes gelangt (Markus 10,25)
Dazu wurde aus deutschen Gerichtssälen in deutschen Hörsälen folgende Annekdote kolportiert:
- Der (männliche) Richter ruft in einem Vergewaltigungsprozess das (weibliche) Opfer zur Richterbank und bittet sie ihm zu dem demonstrieren, wie das mit der Vergewaltigung war, und zwar mit verteilten und vertauschten Rollen. Der Richter spielt das Opfer und hält dem Täter (Zeugin) das Öhr einer Nähnadel vor die Augen, in die das echte Opfer als Täter den Faden einfädeln soll. Immer wenn die Frau die Faden-Tat fast geschafft hat, zuckt der Richter die Nadel beiseite und fragt: Na, geht’s nicht? Worauf die Frau Täter-Opfer sagt: Na sie müssen still halten. Der Richter: Genau das wollte ich hören!
Diesen ganze toitsche Juristengenerationen prägenden Fall bringt Fischer in seiner mindestens wöchentlichen ZEIT-Kolumne nicht, aber dafür den des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2012, der einen Fall betraf …
- in dem ein Mann eine Frau zur Duldung des Analverkehrs aufforderte, was sie ausdrücklich ablehnte. Er vollzog ihn trotzdem, obwohl sie sich „vor Schmerzen wand“ und weinte. Dabei drückte er sie so gegen die Wand, dass sie sich ihm nicht entziehen konnte. Dies ist, nach ständiger Rechtsprechung, ein Fall von Gewalt-Nötigung. Der 4. Strafsenat hat dies nicht erkannt und hob das Urteil des Landgerichts gegen den Mann auf. Das war ein Fehler. Doch die Entscheidung offenbart deshalb noch keine „Schutzlücke“: Man konnte und musste den Fall damals wie heute als Vergewaltigung beurteilen.
Der 4. Strafsenat des BGH hat in der umstrittenen Aufhebungsentscheidung von 2012 behauptet, das Landgericht habe – auch bei einer zweiten Tat, bei der der Analverkehr wohl ohne Gewalt, aber ebenfalls gegen den Willen des Opfers vollzogen wurde – nicht genügend Feststellungen zur „Schutzlosigkeit“ der Frau getroffen, also zu wenig dargestellt, ob sie nicht doch hätte fliehen oder um Hilfe rufen können. Liest man die Feststellungen zum Tatablauf, erscheinen diese Anforderungen überzogen. Nach der üblichen Rechtsprechung hätte man auch diesen Fall problemlos als Vergewaltigung bestrafen können.
Trotzdem ist die Entscheidung kein Beweis einer gesetzlichen „Schutzlücke“, sondern fast schon das Gegenteil: ein (missglückter) Hinweis darauf, wie leicht es ist, solche Fälle schon heute rechtsfehlerfrei abzuurteilen. Einzelne fehlerhafte Gerichtsentscheidungen darf man nicht mit dem geltenden Recht verwechseln.
So isses, auch wenn es banal klingt, aber so ist der Querkopp Fischer … leider oft zu banal, wenn er in der ZEIT komplexe juristische Sachverhalte an den Rechtslaien bringen will.
Jedes Urteil, auch ein Fehlurteil, versucht den Sachverhalt aufzuklären, die Tat, die dem Täter vorgeworfen wird, zu bestimmen. In Vergewaltigungsprozessen steht dem Richter, der Wahrheit und Recht zu erkennen versucht, oft nur die Aussagen des Opfers zur Verfügung. Im Fall der Gina L. gab es auch noch ein Video, das ins Netz gestellt wurde und dafür, die verbotene Veröffentlichung der Aufnahme der Tat, sind die beiden Täter auch zu Recht verurteilt worden. Es wäre gut, wenn jeder, der über die Tat schwadroniert, zumindest dieses fast 2 Minuten lange Video gesehen hätte. Keine Panik! nobody
zeigt es hier nicht und ich verlinke es auch nicht, denn es schwirrt immer noch im Netz, obwohl es bei Pornhub, wo es zuerst erschien, gelöscht wurde wie der SPIEGEL schreibt. Was der SPIEGEL u.a. aber sonst schreiben, das ist BULLSHIT! ManN/frau müsste schon das ganze Video sehen, um die Glaubhaftigkeit der Aussage von Gina L. einschätzen zu können, denn die 2 Minuten sind nur ein kurzer Ausschnitt des „Geschehens. Immerhin ist auf dem Schnipsel zu hören, dass Gina „Hör auf“ sagt und dieses „Hör auf“ wird als NEIN interpretiert.
Dieses „Neins“ hätte es gar nicht bedurft, wenn stimmt, was Gina ausssagt. Gina sagt, sie sei mit KO-Tropfen oder was in der Art außer Gefecht gesetzt worden. Der/die Betäubte hat keinen freien Willen, mit dem er/sie in sexuelle Handlungen einwilligen könnte und in dem Fall wird die/der Wehrlose vergewaltigt. Das ist einfach und auch klar.
Aber so war es hier nicht. Zumindest kommen die Staatsanwältin und das Gericht nach Beweisaufnahme zu diesem Ergebnis und dieses Ergebnis basiert auch auf der Inaugenscheineinnahem des ganzen Videos, dessen Inhalt nicht mit dem zusammenpasst, was Gina ca. zwei Wochen nach der Tat der Polizei erzählt hat. Mehr dazu, wenn auch aus völliger Pro-Gina-Sicht im dafür Gina bezahlenden STERN.
Vorab: Ich kenne die Langfassung des Videos nicht, habe mir zur Vorbereitung dieses Senfs nur die 2 Minuten angesehen und durchgelesen, was STERN & Co. so alles schreiben bzw. berichten und das ist aus der Sicht eines Juristen hanebüchen. So stellt der STERN die blödsinnige Frage:
- Warum gilt eine Frau, die unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen steht, als unfähig zum Konsens, nicht jedoch, wenn sie schwer alkoholisiert ist?
Weil der Alkohol normalerweise freiwillig zum „Vorglühen“ konsumiert wird, die KO-Tropfen aber nicht und wenn der Alkohol unfreiwillig eingeflößt wurde (etwa „versteckt“ in Softdrinks), dann wird er wie KO-Tropen behandelt.
Ginas Anwälte faseln was von der Dosierung der KO-Tropfen, die das Gericht nicht hinreichend berücksichtigt habe und niedrig dosiert sollen KO-Tropfen euphorisierend wirken. Netter Versuch, denn Gina sagt angesichts des Videos, das doch offensichtlich sei, dass sie völlig weggetreten ist. Das hat nobody in den zwei Minuten anders gesehen, aber auf mich kommt es nicht an. Gina kam es auf dieses „Besoffensein“ an, um zu erklären, warum sie erst zehn Tage nach der Tat Anzeige wegen Vergewaltigung gestellt hat, obwohl sie bereits vorher beim Anwalt war, jedoch nur wegen der Veröffentlichung des Videos. Sie habe Filmriss gehabt und die Erinnerung sei erst später nach und nach zurückgekommen.
Filmriss ist gut, aber der passt nicht zur niedrigen Dosierung der KO-Tropfen. Zu der würde allenfalls passen, dass die Gerichtsmedizin im Blut von Gina nix von KO-Tropfen oder dergleichen finden konnte. Ich bin da kein Fachmann, aber auch geringste Mengen sollen später noch nachweisbar sein.
Schanz-Ab-Emanzen wie Nadia Shehadeh schreien:
- GINA-LISA LOHFINK: WENN EIN „HÖR AUF“ NICHTS MEHR WERT IST
Dabei schildert die Shehadistin von Vergewaltigung labernd ein Geschehen, das auf dem Video nicht zu sehen ist. Was nobody
gesehen hat, stellt dem Juristen die Frage, ob sich das „Hör auf“ auf die ganze Vögelei bezieht, oder im wahrsten Sinne des Wortes situationsbedingt nur auf den Blow Job.
Oder Teresa Bücker, die auf unerklärlich natürliche Weise Mutter geworden ist und mit Annarosa Buttarelli zum feministischen Aufstand (mit Gewalt?) aufruft und fordert:
- Wir sind auf Politik nicht angewiesen … „Damit wir uns endgültig verabschieden von der Glaubwürdigkeit, die viele von uns den Institutionen und Apparaten der repräsentativen Demokratie immer noch zusprechen, denn es sind Institutionen und Apparate, ‘die nur für Männer geschrieben wurden’. Wir müssen eine Art und Weise finden, die ‚Demokratie’ mit ‚weiblicher Autorität’ zu verbinden; darin liegen der Geist und das Fundament der zweiten Revolution der Frauen. (…) Wir können heute Souveräninnen werden, weil die Zeiten dafür gut sind, und nicht, weil es unser Recht wäre. In der Tat ist weibliche Souveränität, wenn sie ausgeübt wird, schon für sich genommen Unabhängigkeit von der Irrealität, die die im Todeskampf liegenden Institutionen geschaffen haben. Sie gewährleistet die Rückkehr zur Realität und zur Möglichkeit, die Wahrheit zu sagen.“
…
Ich finde, es ist einmal wieder an der Zeit diese Wahrheit zu sagen. Gesetze werden uns nicht von sexualisierter Gewalt und anderem Unrecht befreien können. Hört auf, Petitionen an den Justizminister Heiko Maas zu richten, er ist kein Verbündeter. Aber es gibt genug andere Menschen, mit denen wir uns verbünden können, um die Freiheit, die wir brauchen, auch zu bekommen. Macht mit. Wir brauchen einander.
Zu was braucht wer einander? Das lässt die Krawallmuschi offen, aber nobody
kann förmlich riechen, was der Diktatur des Vaginariats den Geifer nicht nur aus dem Maul triefen lässt.
Ich mag diese Riot-Pussys noch weniger als Fischer, obwohl sie zugegebenermaßen hübscher als er sind. Aber eine volle Muschi ersetzt keinen hohlen Kopp und deshalb bleibe ich bei Prof. Fischer:
- Es wird nun (wieder) postuliert: Ein bloßes Nein muss reichen. Das mag eine gute Parole sein, greift aber zu kurz. Die entscheidende Frage ist nicht das Nein, sondern: Wie kann Person A, wenn Person B Nein sagt, darüber hinweg zu ihrem Ziel kommen? Denn B muss sich ja nur dann fügen, wenn sie „gezwungen“ (genötigt) wird. Wie stellt A das an? Was muss sie tun, um Person B zu etwas zu bringen, was diese nicht will? Das „bloße Nein“ zeigt den entgegenstehenden Willen – aber nicht mehr, vor allem keine „Nötigungshandlung“. Oder werden 20 Millionen Deutsche allmorgendlich in strafbarer Weise genötigt, zur Arbeit zu gehen, auch wenn sie keine Lust haben?
Wenn schon das bloße Nichtbeachten eines entgegenstehenden Willens eine „Nötigung“ sein sollte, müssten erhebliche Teile unseres Strafrechts neu gedacht und geschrieben werden: Wer die Abwesenheit einer anderen Person ausnutzt, um deren Geldbeutel wegzunehmen, begeht einen Diebstahl und keinen Raub, obwohl das Opfer in beiden Fällen nicht eingewilligt hat. Wer heimlich den Garten des Nachbarn betritt, begeht einen Hausfriedensbruch, aber keine Nötigung. Wer dem Patienten eine Injektion setzt, ohne um Erlaubnis zu fragen, begeht Körperverletzung, aber nicht Gewaltnötigung.
Der Unterschied liegt in der Form der Tatbegehung: Raub setzt Gewalt oder Drohung voraus – Diebstahl nicht. Zwang ist etwas anderes als Missbrauch oder Überredung. Wir akzeptieren diese Unterscheidungen bei allen anderen – auch höchsten – Rechtsgütern. Warum soll es beim Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung anders sein?
OK, das mit dem „keine Lust zur Arbeit zu gehen“, das ist Blödsinn, eben ein echter „Fischer„, aber der Rest sollte doch einer Menschin verständlich sein, die rechtlich unbeleckt 😎 ist. gelle?!
Die Kunst der Juristerei besteht darin, erst dann den ganzen Fall als Ganzes zu betrachten und zu beurteilen, nachdem man ihn in hauchdünne Scheibchen zerlegt hat, so dünn, dass der Richter durch sie durchblicken kann. Fischer kann das gut und deshalb ist er im Recht.
Bisschen was übers Fischers leben erzählt hier die WAZ.