- Das Landgericht Köln hat eine erste einstweilige Verfügung erlassen (liegt BILD vor), die … verbietet, den Namen eines AfD-Mitglieds weiter zu verbreiten.

Tut er das doch, droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro Bußgeld oder 6 Monate Haft.
Auch die Kosten des Verfahrens muss der Betreiber selbst berappen (10.000 Euro).
Die Verfügung wurde noch nicht zugestellt.
Nein die BLÖD meint „den deutschen Betreiber von Indymedia„, wo die Pünktchen sind … nee die meinen doch nobody,
aber ich habe mit Indymedia nix zu tun, so wahr mir wer auch immer helfe. Eine EV gegen Indymedia wär mal was Neues, bloß wo stellt man die zu?
Junge, Junge … in Schland is wat los.