PD Dr. habil. Steffen Kailitz ist Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Zentrum für Totalitarismusforschung der TU Dresden und Gutachter im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Was er im NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe gesagt hat, das hat ihm jetzt ein Richter verboten zu sagen. Der Richter am Landgericht Dresden Jens Maier, *10.02.1962, ****str. ** in Dresden, AfD-Mitgliedsnummer 11590 … Sie haben richtig gelesen: AfD-Mitglied Nummer 11590 hat auf Antrag des Nazi-Anwaltes Peter Richter im Wege der einstweiligen Vergnügung ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass ein BVerfG-Gutachter seinem Lehrauftrag aus Art 5 GG nicht nachkommen darf:
- Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Da steht nicht: Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zu Adolf Hitler oder Frauke Petry oder sonst einem Nazi.
Offizieller Grund für den Maulkorb war ein ZEIT-Artikel, in dem Kailitz seine Argumente vor dem Bundesverfassungsgericht zusammengefasst hat. Der Rechts-Richter … ach was, nobody
lässt es drauf ankommen … der Nazi-Richter erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass
- … ihm der Wissenschaftler Kailitz bisher kein Begriff gewesen [sei]. Auch über dessen Wirken als Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht habe er erst nachträglich erfahren. Maier verwahrte sich dagegen, mit der NPD in Verbindung gebracht zu werden. Als Mitglied des Landesschiedsgerichts der AfD halte er es im Gegenteil für seine Aufgabe, Neonazis als Mitglieder der AfD nicht zu dulden.
Interessant, denn im ZEIT-Artikel geht es um das NPD-Verbotsverfahren, wenn auch Kailitz seine Gutachterfunktion nicht hervorhebt, aber dafür gibt es ja Google und die Wikipedia.
Wahrscheinlich hat Jens Maier nur diesen Absatz in der ZEIT gelesen:
- Können wir ausschließen, dass unter extrem ungünstigen Umständen – etwa einer Verschärfung der Flüchtlingskrise durch neue Flüchtlingsströme und einer zeitgleichen Wirtschaftskrise – die Gefolgschaft der „Alternative für Deutschland“ in die Arme der NPD sinkt?
Nun, dass Ganze stinkt nach Rechtsbeugung, aber das ist für Jens Maier nix Neues, denn 2015 hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Jens Maier und seinen Kollegen Dr. Stefan Karl Dreher, *25.08.1960, Richter am Landgericht Dresden und Mitglied des Sächsischen Landtags und wie Maier Schiedsrichter im AfD-Landesverband Sachsen (AfD-Mitglieds-Nr. 13295) wegen Rechtsbeugung ermittelt. Über den Stand des Verfahrens muss sich nobody
noch kundig machen … hab keinen mehr erreicht.
nobody
ist sich nicht sicher, ob torten noch reicht 👿
Dank an User Thomas
für den Hinweis auf den Verfassungsblog.
Noch ein Aspekt:
Daraufhin beantragte die NPD beim Landgericht Dresden den Erlass einer einstweiligen Verfügung – nur gegen Kailitz persönlich. Zuständig ist am Landgericht Dresden die Zivilkammer 3. Sie muss, so schreibt es das Gesetz vor, über den Erlass als Kammer entscheiden, also durch drei Richter. Gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Zivilprozessordnung aber entschied die Kammer, die Sache an einen Einzelrichter zu übertragen, und zwar an den Richter am Landgericht Jens Maier. Diese Entscheidung verstößt gegen die Zivilprozessordnung, gegen das Gerichtsverfassungsgesetz und letztlich auch gegen das Grundgesetz.
http://www.zeit.de/2016/22/npd-verbot-steffen-kailitz-artikel-afd-anwalt-justizskandal
I only can say, wtf what strange people are surfacing right now here. Das war English, weil ich es in anderen Foren noch gepostet habe. Ich habe die Nase voll von Psychos wie Frau Festerling, die denken, dass die Welt sie braucht. Was macht der Bachmann eigentlich? Hat er sich mit crazy Tatjana zerstritten oder ist er mal wieder auf Kur? Auf seinem FB ist jedenfalls „silence“.
Kommt noch 😛