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Ein Jura-Prof. aus Passau, Prof. Dr. Holm Putzke, kommt zu dem Ergebnis, dass Bundes-Angie eine Schleuserin 😯 und nach § 14 Aufenthaltsgesetz straffällig geworden ist, weil sie Flüchtlinge ins Schland hat einreisen lassen. Ich glaube es war mein alter Prof. Ossenbühl, der gesagt hat: Lesen sie immer einen Paragraf davor und dahinter, bevor sie sich ein Bild vom Inhalt einer Vorschrift machen. Das machen wir mal:
- § 13 Grenzübertritt
(1) Die Einreise in das Bundesgebiet und die Ausreise aus dem Bundesgebiet sind nur an den zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zulässig, soweit nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen Ausnahmen zugelassen sind. Ausländer sind verpflichtet, bei der Einreise und der Ausreise einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 mitzuführen und sich der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu unterziehen.
(2) An einer zugelassenen Grenzübergangsstelle ist ein Ausländer erst eingereist, wenn er die Grenze überschritten und die Grenzübergangsstelle passiert hat. Lassen die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden einen Ausländer vor der Entscheidung über die Zurückweisung (§ 15 dieses Gesetzes, §§ 18, 18a des Asylverfahrensgesetzes) oder während der Vorbereitung, Sicherung oder Durchführung dieser Maßnahme die Grenzübergangsstelle zu einem bestimmten vorübergehenden Zweck passieren, so liegt keine Einreise im Sinne des Satzes 1 vor, solange ihnen eine Kontrolle des Aufenthalts des Ausländers möglich bleibt. Im Übrigen ist ein Ausländer eingereist, wenn er die Grenze überschritten hat.
Aha … die Flüchtlinge, die sich an der Grenze melden, sind gar nicht eingereist, Herr Putzig, oder wie der Depp heißt. Wie sollte man auch sonst den Asylgrund prüfen? Um Asyl zu erhalten, muss man sich an der deutschen Grenze melden. Wissen wir von Ed Snowden, der seinen Asylantrag falsch an die deutsche Botschaft in Moskau gefaxt hat. Und wenn er dann den Asylantrag gestellt hat, dann lassen wir ihn monatelang draußen vor der Tür stehen, denn bis zur Entscheidung darf er ja nach Prof. Putzig, oder wie der Rechts-Clown heißt, nicht einreisen. OMG … was alles Jura-Prof. in Schland werden kann 🙄 Naja, wollen wir mal nicht so sein … Putzke ist ein Ossi