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Russland hat sich einen neuen Rechts-Gag ausgedacht, das Gegenurteil. Das geht so, berichtet SPUTINKI:
arrest
Nehmen wir mal an, Russland wird im Ausland verklagt, wie etwa im Fall des ehemaligen Yukos-Oligarschen Chodorkowski. Wenn das Urteil zum Nachteil Russlands ausfällt, also Russland verliert, dann muss Russland ja eigentlich das Urteil erfüllen, also zahlen. Macht Russland aber nicht. Dann muss der ob­sie­gen­de Kläger vollstrecken. Vollstrecken kann man ein Urteil überall in der EU, nicht nur im Staat des ent­scheidenden Gerichts (Verordnung (EU) Nr. 1215/ 2012). Vorraussetzung ist nur, dass das Urteil in dem Drittstaat, in dem es vollstreckt werden soll, für vollstreckbar erklärt wird. Soll gegen ein anderes Land vollstreckt werden, dann isses noch ein bisschen komplizierter, aber es geht. So könnte z.B. der Yukos-Chodorkowski sein Urteil vom Schiedsgericht in Den Haag in Deutschland vollstrecken, z.B. mit einem Gerichtsvollzieher auf dem Frankfurter Flughafen antanzen und die dort rumstehenden Maschinen der Aeroflot an die Kette legen lassen, wie mn so schön sagt.

An dieser Stelle kommt nun der neue russische Rechts-Gag ins Spiel. Ein Gericht in Moskau kann nun ein Gegenurteil fällen, das Russland erlaubt, Vermögen des Staates zu arrestieren bzw. sequestrieren, in dem die Vollstreckung erfolgte. Das wäre in dem lustigen Beispiels­fall deutsches Vermögen, obwohl Deutschland mit dem Urteil nix zu tun hat.

    Dies soll geschehen, wenn eine russische Gerichts­instanz eine Be­ein­träch­ti­gung der ju­ris­dik­tionellen Immuni­tät Russ­lands im je­weiligen Land fest­stel­len wird.150-emu Wie aus dem Justiz­minis­terium, das den Ent­wurf konzipiert hatte, ver­laute­te, soll diese Klau­sel „ein Gleich­gewicht der Juris­diktionen“ zwi­schen Russland und anderen Ländern ge­währ­leis­ten.
    Die Zeitung hebt die Stelle im Entwurf hervor, wo­nach Russland nur als „Gegenmaßnahme“ von diesem Recht Gebrauch machen wird. Der Ge­setz­ent­wurf wird nun an die Staats­duma wei­ter­ge­leitet. Im Falle seines Inkrafttretens sollen das Zivilgesetzbuch und einige andere bereits be­stehende Gesetze ent­sprechend abgeändert werden.
    „Die Zahl der Klagen gegen die Russische Föderation bzw. ihre Behörden in ausländischen Gerichten nimmt ständig zu“, hieß es im Justizministerium. „Eine Zustimmung Russlands auf eine Teilnahme an diesen Prozessen wird dabei gar nicht gefragt.“

Ich weiß ja nicht, ob die Commerzbank in Russland eine Filiale hat, aber deren Kapital könnte dann per „Gegenurteil“ mit Arrest belegt werden, weil ja der Bund (Exekutive) Miteigentümer der Commerzbank ist und nicht verhindert hat, dass die unabhängige deutsche Justiz (Gewaltenteilung) bei der Umsetzung eines Urteils assistiert hat, wozu sie aufgrund bestehender Gesetze und Ver­ord­nungen verpflichtet ist. Die Russen und ihre gelenkte Demokratie … die sind so was von schräg.

Apropos Chodorkowski: Der hat der Moskauer Wochenzeitung „Sobesednik“ ein Interview gegeben und sagt über Putin: Der agiert inzwischen völlig „un­vor­her­seh­bar“, sei „irrational und hat sich sogar selbst nicht mehr im Griff“. Putin lebe in einer anderen Realität. Das letzte hat er wohl von Angie, die das bekanntlich ebenso sieht 😎 (Zusammenfassung im SPIEGEL)