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So sieht er aus, der vorvorerst vorvorvorletzte Hilfeantrag der Siechen …
(zum Vergrößern anklicken) … und er ist kürzer als Art. 13 des ESM-Vertrages, auf den er sich stützt. Das ist für sich genommen schon eine stolze Leistung. Selbst unter der ganz, ganz, ganz alten ZPO, mit ihren tausend Sitzungen, irgendwann vor den 1980ern, hat es wohl keinen Rechtsverdreher gegeben, der es geschafft hat, eine Klage einzureichen, die kürzer als der Paragraph ist, auf den sie sich stützt. Weil es wahrschheinlich nicht mehr viele Juristen gibt, die wissen, wie es damals zuging, hier ein Beispiel nach dem Muster Tsipras:
Kläger (Siechenland): Ich klage!
Richter terminiert … erste Sitzung … Beklagtenanwalt zu Protokoll: Ich beantrage Klageabweisung!
Richter: Warum?
Beklagtenanwalt: Keine Ahnung, soll er [Klägeranwalt] doch erstmal sagen, warum er klagt.
Richter: Richtig! Klägeranwalt, bis zum 1. April begründen Sie Ihre Klage!
2. Termin, irgendwann im November: Klägeranwalt hat fristgerecht „begründet“: Ich klage, weil der Kläger das Geld will, dass ihm der Beklagte versprochen hat.
Beklagtenanwalt: Klageabweisung!
Richter: Warum?
Beklagtenanwalt: Geld, aufgrund eines Schenkungsversprechens, oder was?
Richter: Richtig! Klägeranwalt, worauf stützt sich die Forderung des Klägers? Antwortfrist: 1. April!
Am 1. Mai geht bei Gericht die Antwort ein. Nächster Termin: 1. Oktober, direkt nach den Gerichtsferien (gab’s mal).
Richter fragt Beklagtenanwalt: Überzeugt?
Beklagtenanwalt: Nee, wo ist der Darlehensvertrag?
Richter zum Klägeranwalt: Frist zur Vorlage des Darlehnsvertrages 31. Dezember. Neuer Termin: 1. April!
1. April … drittes Prozess-Jahr … Richter zum Beklagtenanwalt: Aber jetzt überzeugt?
Beklagtenanwalt: Nein, ich will das Original sehen …
… und wenn sie nicht gestorben sind und es keine ZPO-Reform gegeben hätte, dann klagen sie noch heute … heute gibt es den Beibringungsgrundsatz. Die Prozessparteien haben (ggf. unter schriftlicher Anleitung des Richters) bis zur ersten mündlichen Verhandlung alles beizubringen, sodass der Richter danach den Streit entscheiden kann, oder wenigstens die zur Entscheidung erforderlichen Beweise erheben kann. Tsipras und Komplizen sind aber noch vor dem (deutschen) Stand von … ihre jüngeren „Schriftsätze“ sind kürzer als die älteren, der heutige Hilfeantrag ist kürzer als der vom 30. Juni, den er „superseden“ soll. Das nennt nobody
Verarschung … oder: In der Kürze liegt die Würze. Aber egal, solange zwischen jedem Hammerschlag bis zu 3 Milliarden ELA sprudeln.
BTW, ihr ZUMINDEST juristisch völlig ahnungslosen Medien: Hilfsantrag ist ein feststehender juristischer Begriff, der mit dem GREXIT nix zu tun hat. Was Flexus Marximus gerade unternimmt, dass ist ein vorgetäuschter HILFEANTRAG … Basta!