Die Aluhüte und übrigen Trolle des Internets echauffieren sich darüber, dass die Berichterstattung der Medien über den Amok-Flieger Andreas Lubitz gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstießen. Die Honks haben es gerade nötig und bescheuert ist das mit der Unschuldsvermutung sowieso. Die Unschuldsvermutung ist ein Begriff aus dem Strafrecht bzw. Strafprozessrecht. Einem Toten kann man keinen Prozess machen, ergo gibt es einem Toten gegenüber auch keine Unschuldsvermutung. So formal einfach ist das. Der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 10. Januar 2012 (Vulakh u.a. vs. Russland – Az. Nr. 33468/03) lediglich festgestellt, dass ein Gericht gegenüber einem Verstorbenen nicht positiv die Schuld ohne Prüfung unterstellen darf.
Was die Spasten des Netzes meinen, ist das über den Tod hinaus (eingeschränkt) geltende Persönlichkeitsrecht (wegweisend BVerfGE 30, 173, 196 – Mephisto). Aber darum geht es den Eingeschworenen der Unwissenheit gar nicht. Die kapieren nicht mal den Begriff des Verdachts. Nehmen wir mal an, der Massenmörder Andreas Lubitz hätte alss einziger den Crash überlebt. Nach Ansicht dieser Spasten dürfte Lubitz nicht einmal in U-Haft genommen werden … es gilt ja die Unschuldsvermutung … OMG, nobody
lebt in einer Welt voll Wahnsinn