+++UPDATE+++
Rechtsanwalt Thomas Urmann (Foto), aus dessen Kanzlei in Regensburg die Massen-Abmahnung wegen der Redtube-Pornos kommen, ist kein unbeschriebenes Blatt. Der feine Herr ist quasi Wiederholungstäter. Das Amtsgericht Regensburg hat Rechtsanwalt Thomas Urmann (aka Porno-Pranger-Anwalt) am 05.07.2013 zu Schadensersatz verurteilt, weil er mit Massen-Abmahnungen vorsätzlich sittenwidrig schädigt (Az. 4 C 3780/12 – Auszüge):
- Auch insoweit ergibt sich der zugesprochene Anspruch gem. § 826 BGB, da das Gericht den zu unterstellenden Sachverhalt für sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB erachtet und von einer verwerflichen Gesinnung der gesetzlichen Vertreter der Beklagten zu 1) [Anm.: das ist RA Urmann] ausgehen muss … Das Gericht geht bei der Entscheidung nach § 138 III ZPO davon aus, dass den gesetzlichen Vertretern der Beklagten zu 1) im Rahmen ihrer Abmahntätigkeit für die KVR Handelsgesellschaft mbH bekannt war, dass letztere faktisch lediglich aktiviert wurde, um ein Wettbewerbsverhältnis zu einer möglichst großen Anzahl von Onlineshopbetreibern vorzutäuschen und eine Abmahnwelle durchzuführen, dass bekannt war, dass diese allenfalls minimale Umsätze generierte und dass auch bekannt war, dass zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war, die KVR Handelsgesellschaft mbH tatsächlich langfristig zu betreiben …
Deswegen ermittelte auch die Regensburger Staatsanwaltschaft gegen RA Urmann wegen des Verdachts des Betruges (Aktenzeichen 103 Js 16997/12). UPDATE: Das Verfahren wurde eingestellt. Über den Stand des Verfahrens ist mir (noch) nix bekannt … muss aber nicht so bleiben 😆 Das Schema, mit dem hier in Sachen Redtube-Pornos vorgegangen wird, ist also nicht neu. Vielleicht muss manN KVR nur durch „The Archive AG“ ersetzen 👿
Noch etwas zum Foto oben rechts. Das habe ich ohne Urheberrechtsvermerk im Netz gefunden. Sollte sich dadurch jemand auf seinen Copyscheiß-Schlips getreten fühlen, so mag er mich anmehlen, sein Recht belegen und es wird gelöscht. Ein besseres Foto von Rechtsanwalt Thomas Urmann finden Sie hier. An sein Konterfei im Netz muss sich RA Urmann als relative Person des Zeitgeschehens gewöhnen.
Es ist interessant wie jeder Anwalt in der Sache RA Urmann nun den Betroffenen für einen Rat Geld abknöpfen möchte. Lobenswert wäre es von dieser Gilde gemeinsam etwas gegen solche Rechts (Unrechts) Praktiken dieses Anwalts zu unternehmen anstatt von seinen Aktivitäten zu profitieren!
Ist geschehen. Müller Müller Rösner hat Strafanzeige erstattet und diese dankenswerterweise im Netz veröffentlicht. Sehr lesenswert, kann ich jedem nur empfehlen.
Sehr zu empfehlen ist auch die sehr gute Ausarbeitung zu diesem Them von Herrn Ulf Buermeyer, dem ich dafür an dieser Stelle danke.
Ich verstehe die Richter nicht, die bedenkenlos unzählige Adressdaten an ein so beschriebenes Blatt wie Thomas Urmann aushändigen. Die Rechtslage ist doch absolut unklar, ob Streaming strafbar. Erst sollten Richter die Rechtslage klären bevor sie anordnen private Adressen an Dritte auszuhändigen.
Moin! Also das halte ich für ein Gerücht, dass Streaming strafbar ist, oder deutlicher: das ist Quatsch. Ich hab hier schon so viel dazu gepinselt, nu mag ich nicht mehr. Einfach mal durchklicken. Die Juristen, die das behaupten, können vielleicht Recht, aber nicht Technik.
Die Richter sind nicht alleine Schuld. 1. hat der Gesetzgeber Scheiße gebaut, 2. hat RA Daniel Sebastian nebulös formuliert und erst 3. ist das LG Köln darauf reingefallen (die Anträge kamen nicht von U+C, allerdings ist auch Sebastian kein unbeschriebenes Blatt).
Die StA Regensburg hat damals die Ermittlungen wegen Betruges eingestellt. Natürlich, was denn sonst, denn Betrug passt nicht. Wenn gedroht wird, jemanden an den „Porno-Pranger“ zu stellen, wenn er nicht bezahlt, dann ist das nicht Betrug, sondern Nötigung im Sinne des § 240 StGB.
Aber bei manchen ist das Jurastudium wohl schon länger her…..
Daran liegt es nicht. Ich kann jemand wegen Totbetens anzeigen und wenn sich aus dem angezeigten Sachverhalt stattdessen Raub ergibt, dann muss die StA eben deswegen ermitteln.
Stimmt! Betrug haben Sie eingestellt, und an Nötigung hat wohl keiner gedacht…..
Juristen?
Nun lasst den armen Mann doch endlich in Ruhe!
Der wollte doch nur an das schnelle Geld kommen. Vielleicht lief es im Studium auch nicht wirklich rund und er hat sich die erforderliche und spezielle „Denkweise“ der Rechtssprechung gaaaanz mühsam erarbeiten müssen. Vielleicht ist das auch noch ganz kräftig schief gegangen ? Wer weiß das ??? Ich nicht!
Jetzt hat er es sogar geschafft, dass seine Kollegen(innen) auch noch Strafanzeigen gegen ihn erstattet haben. Manno, die Welt ist aber auch böse!
Hoffentlich wird er nicht verurteilt oder muss gar noch in den grausamen Knast.
Der § 240 StGB sieht hierfür auch noch bei besonders schweren Vergehen Haftstrafen von 3 Jahren vor. Au weia, wenn das ganz blöd läuft, dann wird das nicht´s mehr mit einer Bewährungsstrafe. Und wie man so hört, werden rechtschaffene Akademiker, besonders RA, in der JVA recht gerne verheiratet. Upps!
Wünschen wir ihm kollektiv ganz viel Glück und Erfolg!